Von: apa
Eine dreiste Einbrecher-Bande ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Zwei Männer im Alter von 40 und 43 kassierten je drei Jahre unbedingt, ein 32-Jähriger fasste dreieinhalb Jahre aus. Die Ex-Frau des 43-Jährigen kam mit acht Monaten bedingt davon – sie war bei den Straftaten nicht anwesend, wusste jedoch davon. Die 19 inkriminierten Einbrüche wurden in der ehelichen Wohnung besprochen und geplant. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Beute wurde nach vollbrachter Tat stets in das schmucke Einfamilienhaus des inzwischen formell geschiedenen, in einer Ortschaft im Bezirk Mödling gemeldeten Paares gebracht. Am 22. Jänner 2025 wurde dort nach monatelangen Observationen eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei von Spezialkräften der Polizei die Haustüre aufgesprengt wurde. Der 43-Jährige und seine Partnerin wurden festgenommen, Teile der Beute sichergestellt. In weiterer Folge klickten auch für die Mittäter die Handschellen.
“Die Suppe ist nicht dünn. Die Beweislage ist erdrückend”, sagte Staatsanwältin Hanna Fian zu Beginn der Verhandlung. Die Polizei dürfte den Serien-Einbrechern schon länger auf der Schliche gewesen sein: Anfang November des Vorjahrs wurde am Pkw des 43-Jährigen, der die Bande logistisch geleitet hatte, ein Peilsender angebracht. Von der Anklage umfasst waren 18 ab diesem Zeitpunkt vollendete Einbrüche in Einfamilienhäuser und Wohnungen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich und ein Faktum, bei dem die Täter nicht in das Wohnungsinnere gelangt waren.
Vier Einbrüche am Heiligen Abend
In der Regel brachen die Eindringlinge Terrassentüren auf oder gelangten über ebenerdige Fenster in die Gebäude. Dabei legten sie eine enorme kriminelle Energie zutage. Sie schreckten nicht ein Mal davor zurück, am 24. Dezember vier Fakten zu begehen, obwohl Familien den Heiligen Abend meistens zu Hause verbringen. Eine Begegnung mit den Opfern hätten die Angeklagten offenbar in Kauf genommen.
Die Staatsanwältin machte deutlich, dass es sich bei den inkriminierten Fakten nur um die sprichwörtliche Spitze eines Eisbergs handelte. Es seien ausschließlich Taten nach Anbringen des Peilsenders angeklagt worden, wobei es zusätzlich die Angeklagten belastendes Beweismaterial wie DNA-Spuren oder Fußabdrücke gebe. Die Liste an strafbaren Handlungen, die die Männer mutmaßlich begangen hätten, sei “natürlich weitaus länger”, sagte die Staatsanwältin.
Angeklagte geständig und schweigsam
Die von den Verteidigern Philipp Wolm, Alexander und Peter Philipp und Mirsad Musliu prominent vertretenen Angeklagten waren umfassend geständig. “Alles, was in der Anklage steht, stimmt”, hieß es seitens der Rechtsanwälte. Zu eingehenden Beschuldigteneinvernahmen kam es nicht, die Angeklagten machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Bei der Strafbemessung wurden die Geständnisse als wesentlicher Milderungsgrund gewertet. Dieser Umstand habe “erheblich zur Verfahrensabkürzung beigetragen”, gestand der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung den Beschuldigten zu. Während die Verteidiger die verhängten Strafen akzeptierten, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab. Dem Gericht wäre ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung gestanden.
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