Von: mk
Bozen – Mit Rundschreiben vom 6. August 2020 hat der Landesveterinärdienst den Plan für die Überwachung und Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Autonomen Provinz Bozen übermittelt.
Alle tot aufgefundenen Wildschweine, auch jene, die in einen Wildunfall verwickelt waren, müssen laut Dekret des Landesveterinärdirektors der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirkes telefonisch unter der Nummer 0471 908111 oder dem Bereitschaftsdienst des Landesforstkorps unter der Telefonnummer 366 6643887 gemeldet werden. Der Tieraufseherdienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes koordiniert die Abwicklung aller eingehenden Meldungen. Darauf macht der Südtiroler Jagdverband aufmerksam.
Meldepflicht aller erlegten Wildschweine beim Amtstierarzt
Laut Dekret des Landesveterinärdirektors muss vom Revier künftig außerdem jedes erlegte Stück Schwarzwild dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden. Dieser sorgt für die Entnahme der vorgesehenen Proben. Gleichzeitig wird das Stück auf Trichinen untersucht. Das Stück ist wie üblich aufzubrechen und einer Kühlung zuzuführen und darf erst nach Vorliegen der Ergebnisse weiterverarbeitet werden.
Die Kosten für die Laboruntersuchungen werden zur Gänze von der Provinz getragen.
Zur Erinnerung: Regelung der Bejagung von Schwarzwild
In Revieren kraft Gesetzes sind gemäß Dekret Nr. 124 des Landesrates für Forstwesen vom 27.05.2005 alle Jahres- und Gastkarteninhaber dazu ermächtigt, Schwarzwild zwischen dem 1. Mai und dem 15. Dezember zu erlegen. Hierzu bedarf es keiner Sonderbewilligung.