Sieben Monate Haft für 54-Jährigen aus Udine

Nals: Zuerst der Nestraub, dann die Pfefferspray-Attacke

Mittwoch, 29. März 2017 | 12:00 Uhr

Bozen/Nals – Das Kassationsgericht hat die Beschwerde eines 54-Jährigen abgeschmettert, der in Nals einem Jagdaufseher Pfefferspray in die Augen gesprüht haben soll. Damit ist das Urteil des Bozner Landesgerichtes über sieben Monate Haft rechtskräftig. Ursprünglich war der Mann wegen Nestraubs verdächtigt worden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Der Vorfall hat sich am 23. Mai 2010 zugetragen. Jagdaufseher Roman Mazzoll, der außer Dienst und sich mit einem Kollegen auf dem Radweg bei Nals befand, bemerkte drei Männer, die im Gras hockten, eine Art Tarnkleidung trugen und Stäbe bei sich hatten, die umgebauten Angelruten ähnelten. Mazzoll wusste aus jahrelanger Erfahrung, dass derartige Gegenstände oft von Nesträubern benutzt werden. Doch als er die Männer aufforderte, sich auszuweisen, ergriffen sie Flucht und warfen die Gegenstände weg.
Der Jagdaufseher verfolgte einen der Männer. Dabei erwischte er den 54-jährigen Franco Visintini aus Udine an der Schulter. Doch der Verdächtige wollte offenbar absolut nicht aufgeben. Zuerst soll er Mazzoll gebissen und ihm dann mit Pfefferspray attackiert haben.

Glücklicherweise trug der Jagdaufseher Sonnenbrillen, wodurch schlimmste Verletzungen verhindert wurden. Allerdings war er einen Moment lang außer Gefecht. Der Verdächtige, der weiter die Flucht ergriff, kam aber nicht weit, da er über einen Draht stolperte. Gemeinsam mit seinem Kollegen gelang es dem Jagdaufseher, den Verdächtigen zu stoppen. Seinem mutmaßlichen Komplizen war es unterdessen gelungen, unerkannt zu verschwinden.

Mazzoll verständigte die Carabinieri von Terlan. Die stellten fest, dass sie einen „alten Bekanten“ zu tun hatten. Wochen zuvor hatten sie ein Auto kontrolliert und darin mutmaßliche Nesträuber-Ausrüstung beschlagnahmt. Einer der Insassen sei der Mann mit dem Pfefferspray gewesen.

Vor dem Gericht in Bozen erklärte Visintini, dass er keinesfalls ein Nestplünderer oder Vogelräuber sei, sondern dass er sich in der Obstwiese aufgehalten habe, um dem Gesang der Tiere zu lauschen.

Der Richter glaubte ihm kein Wort und verurteilte ihn zu sieben Monaten bedingter Haft. Im März 2016 bestätige das Bozner Oberlandesgericht den Schuldspruch wegen Körperverletzung und Widerstands. Nun hat das Kassationsgericht einen Schlussstrich gezogen. Visintini muss auch für die Prozesskosten in Höhe von 1.000 Euro aufkommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt