Von: luk
Bozen – Am Bozner Landesgericht ist heute der Prozess zum tödlichen Schlittenunfall am Rittnerhorn im Jahr 2019 zu Ende gegangen. Siegfried Wolfgruber, der damalige Präsident der Rittner Liftgesellschaft, befand sich vor Gericht, da ihm eine mangelhafte Beschilderung vorgeworfen wurde. Der Schriftzug “Rodeln verboten” für die schwarze Skipiste war nur auf Deutsch angebracht und nicht auf Italienisch. Die Piktogramme sollen aber von den Verunfallten zuvor gesehen worden sein.
Eine Touristin (38) aus der Emilia Romagna und ihre achtjährige Tochter hatten die Rodelpiste verfehlt und waren dann über die schwarze Skipiste abgefahren. Dort sind sie dann gegen einen Baum geprallt und erlitten dabei tödliche Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Mitschuld von Wolfsgruber für das Unglück gesehen und eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Der Richter befand das aber anders. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Eine Berufung ist möglich.