Von: mk
Brixen – Der ehemalige Pfarrgehilfe Klaus Moosburger, der in der Gegend von Brixen im Dienst war, wird von der Bozner Staatsanwaltschaft nach wie vor als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft. Deshalb wurde der Antrag gestellt, dass nach Ablauf der Haftstrafe einige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Der heutige 34-Jährige, der aus Vahrn stammt, wurde wegen mutmaßlicher Belästigung von Minderjährigen zu vier Jahren Haft verurteilt, darauf wurde die Strafverbüßung durch gemeinnützige Arbeit angeordnet.
Der Antrag nach einer Sonderüberwachung war bereits vor rund einem Jahr von der stellvertretenden Staatsanwältin Donatella Marchesini gestellt worden, die nun bei der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht im Dienst ist. Die Entscheidung muss das Gericht in Bozen treffen.
Allerdings ist die Verhandlung bereits zweimal vertagt worden, da Moosburger aus Gesundheitsgründen nicht erscheinen konnte. Laut Gesetz hat er ein Anrecht bei der Verhandlung mit dabei zu sein. Der nächste Termin ist am 18. Dezember.
Konkret geht es um eine Reihe von möglichen Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, wie etwa um ein Umgangsverbot mit Kindern und Jugendlichen, das Verbot, Schulen zu nähern oder Kontakte mit Minderjährigen im Internet zu knüpfen. Sämtliche Vorschläge müssen vom Gericht genehmigt werden.
Mittlerweile kümmert sich die stellvertretende Staatsanwältin Luisa Mosna um den Fall. Gegen den Mann, der aufgrund mutmaßlicher pädophiler Neigungen in Gesetzeskonflikt geraten war, liegen keine neuen Anschuldigungen vor.
Nach den damaligen Vorwürfen, Minderjährige im Pfarrhaus belästigt zu haben und kinderpornographisches Material zu besitzen, hatte er ein Geständnis abgelegt. Besorgte Eltern hatten sich an die Ordnungshüter gewandet. Auch Bilder von versteckten Kameras hatten den Pfarrgehilfen überführt. Damals riskierte er eine Haftstrafe bis zu 13 Jahren. Doch weil Moosburger sich unter anderem auch zu einer Therapie bereit erklärt hatte, kam er mit einer wesentlich kürzeren Haftstrafe davon.