18 Jahre und Einweisung gab es am Landesgericht Graz für einen Steirer

Steirer wegen Mordversuchs zu 18 Jahren Haft verurteilt

Donnerstag, 13. August 2026 | 17:00 Uhr

Von: importer

Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes in Graz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im November vorigen Jahres derart mit einem Holzsessel auf seine Mitbewohnerin eingedroschen haben, dass die Frau 16 Knochenbrüche erlitt. “Ich wollte sie aber nie töten”, beteuerte der Angeklagte. Zusätzlich zur Strafe wurde noch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt.

Zunächst war der Tag friedlich verlaufen, er kochte, beide tranken ein paar Bier. “Ich habe noch zwei Benzos (Benzodiazepine, Anm.) dazugenommen, und dann ist bei mir Schicht im Schacht”, so der Beschuldigte. “Was heißt das?”, wollte der Richter wissen. “Dass ich mich an nichts erinnern kann.” Ihm fiel dann aber doch ein, dass er in seinem Zimmer Serien geschaut hatte, als die Frau hereinkam und ihn angeblich bedrängte. “Ich habe sie weggejagt, da ist sie über meine Kinder hergezogen.” Der 42-Jährige ergriff einen Holzsessel und schlug damit auf sein Opfer ein. Er ließ danach das bewusstlose Opfer am Boden liegen und ging weg.

Einige Zeit später kam die Schwerverletzte zu sich und konnte sich ins Stiegenhaus schleppen, wo eine Nachbarin Hilfe holte. Der Angeklagte versuchte zu erklären, dass er nicht allein schuld war. Die Frau, bei der er erst einige Wochen gewohnt hatte, habe ihn auch immer wieder geschlagen. “Wir waren beide Opfer”, meinte er.

Opfer leidet noch an den Folgen

Seine ehemalige Mitbewohnerin sagte in Abwesenheit des Angeklagten aus. Die 54-Jährige leidet immer noch an den Folgen der zahlreichen Brüche. Wie es zur Tat kam, konnte sie aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung nicht mehr sagen: “Ich bin am Boden gelegen und habe mich nicht bewegt”, sagte sie. “Hatten Sie Angst um Ihr Leben?”, fragte der Richter. “Auf jeden Fall”, antwortete die Zeugin. Sie sei einige Zeit bewusstlos gewesen und dann “auf allen vieren” zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 42-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten begehen könne.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten schuldig des versuchten Mordes. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, außerdem folgten die Laienrichter der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen und verfügten eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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