Tod von 75-Jähriger soll geklärt werden

Tod auf dem OP-Tisch: Ermittlungen gegen Ärzte aus Bozen und Sterzing

Donnerstag, 23. März 2017 | 12:00 Uhr

Bozen – Sieben Ärzten aus Bozen und Sterzing ist jetzt ein Ermittlungsbescheid der Bozner Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert.

Laut dem Tagblatt Dolomiten wird gegen sie in einem Todesfall einer 75-Jährigen ermittelt. Die Frau war nach einer Bandscheibenoperation aufgrund von Komplikationen gestorben.

Zu dem tragischen Vorfall kam es schon im November 2016. Bei der Bandscheiben-OP im Krankenhaus von Sterzing soll eine Vene beschädigt worden sein. Zunächst sollen die Sterzinger Ärzte versucht haben, den Schaden zu beheben. Doch der Versuch soll fehlgeschlagen sein.

Trotz einer Verlegung nach Bozen und dreier Notoperationen konnte das Leben der 75-Jährigen nicht mehr gerettet werden. Sie dürfte schließlich an einem Hirnschlag gestorben sein.

Auf den Plan gerufen hatten die Ermittler in der Folge aber nicht etwa Angehörige der Verstorbenen.

Die Sanitätsdirektion hatte laut den „Dolomiten“ beantragt, dass an der Leiche eine Autopsie durchgeführt wird. In der Folge wurde die Staatsanwaltschaft tätig.

Nach Abschluss der Vorerhebungen wirft diese den sieben Ärzten – drei der Abteilung für Orthopädie des Krankenhauses Sterzing und vier der Gefäßchirurgie am Krankenhaus Bozen – nun fahrlässige Tötung vor.

Auf Antrag der Verteidigung der betroffenen Ärzte wurde die Autopsie nun vorübergehend ausgesetzt. Dies eröffnet der Verteidigung die Möglichkeit, eigene Gutachter zu ernennen.

Diese sollen im Zuge eines, sowohl von der Verteidigung als auch seitens der Staatsanwaltschaft beantragten Beweissicherungsverfahrens an der Autopsie der Leiche, die seit November in der Kühlzelle der Pathologie am Bozner Krankenhaus liegt, teilnehmen. Es soll ausgeschlossen werden, dass sich einer der Mediziner, gegen die wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat.

Demnächst soll der Richter für die Vorerhebungen darüber befinden, ob ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wird oder nicht. Erst dann können die entsprechenden Gutachter von Anklage und Verteidigung benannt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen