Von: mk
Bozen – Wegen des tragischen Todes einer 76-Jährigen aus Bozen im Jahr 2014 sind ein Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale und ein Sanitäter des Roten Kreuzes ins Visier der Justiz geraten, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Indizienlage geprüft hat, will sie nun das Ermittlungsverfahren einstellen. Die Hinterbliebenen haben dagegen allerdings Einspruch erhoben. Ob das Verfahren weitergeht oder zu den Akten gelegt wird, liegt jetzt an Untersuchungsrichter Emilio Schönsberg.
Nach dem Tod der Frau hatten die Hinterbliebenen Anzeige erstattet. Als sie damals den Arzt des Wachdienstes benachrichtigt hätten, weil die Frau heftige Schmerzen im Magenbereich und Durchfall hatte, habe dieser geraten, die Landesnotrufzentrale zu kontaktieren, und eine Einlieferung ins Spital angeordnet.
Die Notrufzentrale habe allerdings nur einen Rettungswagen ohne Arzt entsandt, kritisieren die Hinterbliebenen. Laut Verdacht sei demnach das Krankheitsbild unterschätzt worden – auch vom Sanitäter.
Dieser stellte den Vorfall jedoch anders dar. Weder die Patientin noch deren Verwandte hätten ihn darüber informiert, dass der Arzt des Wachdienstes für eine Einlieferung ins Spital gewesen sei.
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