Winkler im Berufungsverfahren verurteilt

Tödliches Unglück auf der Rodelpiste: Neues Urteil

Samstag, 15. Dezember 2018 | 08:07 Uhr

Sexten/Trient – Das Oberlandesgericht von Trient hat die Verurteilung von Mark Winkler in zweiter Instanz bestätigt. Im Jahr 2012 war er Geschäftsführer der Gesellschaft Sextner Dolomiten GmbH, die die Führung der Rodelpiste bei der Rotwand in Sexten innehatte. Am 1. März desselben Jahres war dort der 14-jährige Romano Campiti aus Rom ums Leben gekommen.

Der Jugendliche hatte gemeinsam mit seinen Eltern die Ferien in der Gegend verbracht. Wegen des tragischen Unglücks sind bereits der Skilehrer Alessio Talamini und der Sicherheitsbeauftragte Rudolf Egartner rechtskräftig zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ihnen wurde Beihilfe zur fahrlässigen Tötung vorgeworfen.

Das Kassationsgericht hatte die Verurteilung von Mark Winkler wegen fehlerhafter Begründung hingegen annulliert. Nun ist im zweiten Berufungsverfahren das Urteil jedoch bestätigt worden. Das Gericht bürdete Winkler ebenfalls eine Haftstrafe zu einem Jahr und drei Monaten auf. Die Rodelpiste sei nicht ausreichend gesichert und für unerfahrene Rodelfahrer nicht zu bewältigen gewesen, lautet die Begründung Medienberichten zufolge.

Von: mk

Bezirk: Pustertal