Der 42-jährige Angeklagte wurde freigesprochen

Tote Studentin in Tirol: Angeklagter freigesprochen

Freitag, 23. Oktober 2026 | 15:22 Uhr

Von: importer

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Tiroler Geschichte dürfte ungeklärt bleiben: Im Fall einer im Jahr 2005 vor einer Telefonzelle in Innsbruck erstochenen 19-jährigen niederösterreichischen Studentin wurde der wegen des Verdachts des Mordes angeklagte 42-jährige damalige Studienkollege am Freitag von einem Geschworenengericht freigesprochen. Der Wahrspruch der Geschworenen am Landesgericht fiel mit acht zu null einstimmig aus.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Sie hat die Möglichkeit, binnen drei Tagen Rechtsmittel einzulegen. “Der Wahrspruch der Geschworenen ist klar und deutlich”, verzichtete Richter Andreas Fleckl auf eine weitere Urteilsbegründung. Sichtbar erleichtert stieß der Angeklagte nach der Urteilsverkündung einen Seufzer aus, seine Lebensgefährtin stand auf und fiel ihm um den Hals. Der Mann hatte im Prozess vehement und teils unter Tränen seine Unschuld beteuert.

“Flucht nach vorne”

Dem seit langem in Australien lebenden, nunmehrigen Manager aus Niederösterreich war vorgeworfen worden, die 19-Jährige in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Stiche mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in Brust und Rücken vor einer Telefonzelle am Rapoldipark getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte.

Staatsanwältin Adelheid Steiner zeichnete in ihrem Schlussplädoyer Freitagmittag ein Bild des angeblichen Charakters des Angeklagten, indem sie Zeugenaussagen zusammenfasste, die ihn unter Alkoholeinfluss als aggressiv darstellten, und betonte, dass er Kampfsportler war. Laut Aussagen sei der Angeklagte “umgänglich, aber egoistisch”, andere beschrieben ihn als cholerisch, der sich schnell über Kleinigkeiten ärgerte. Der Beschuldigte habe von Anfang an die “Flucht nach vorne” angetreten: “Durch sein kooperatives Verhalten hat er es geschafft, dass er sich total im Hintergrund gehalten hat”, war Steiner überzeugt.

“Unmöglich, dass so viele Zufälle zusammentreffen”

Weiters ging sie erneut auf die DNA-Spuren ein: “Das große Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile”, führte die Anklägerin aus. Es gebe zwar alternative Erklärungen, wie die DNA-Spuren an den Tatort und an das Opfer gekommen seien, doch es seien “so viele Zufälle”, die dafür sprechen, dass der 42-Jährige “es war”: “Meines Erachtens ist es unmöglich, dass so viele Zufälle zusammentreffen.” Die Staatsanwältin betonte, dass es sich um eine Beziehungstat gehandelt und das Opfer bis zuletzt nicht damit gerechnet habe, angegriffen zu werden. Sie beantragte abschließend einen Schuldspruch und eine schuld- und tatangemessene Strafe.

Die Vertreterin der Familie des Opfers schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an und verlas im Namen der Angehörigen eine Nachricht: Der Schmerz sei unbeschreiblich und halte bis heute an. Ihre Tochter bzw. Schwester sei eine “lebenslustige, offene, hilfsbereite Frau” gewesen: “Sie wusste genau was sie wollte – Karriere, Familie – und durfte es nicht mehr erleben. Ein Teil von uns ist mit ihr gestorben, ein Teil von ihr lebt in uns weiter.”

Verteidiger hielt emotionales Schlussplädoyer

Verteidiger Mathias Kapferer reagierte durchaus emotional auf die Ausführungen der Staatsanwältin. “Sie haben gelogen”, hob er zu Beginn seines Plädoyers an und bezog sich damit vor allem darauf, dass Steiner nicht entsprechend gewürdigt habe, dass es keine einzige DNA-Spur gebe, die darauf verweise, dass sein Mandant am Tatort gewesen sei. “Ich habe von der öffentlichen Anklägerin immer nur gehört, dass sie glaubt und dass sie glaubt”, setzte er fort. “Es gab keinen einzigen eindeutigen Beweis”, sagte Kapferer. Jede einzelne DNA-Spur sei “harmlos erklärbar”: “Bei einer Party greift man sich eben an und blödelt herum.”

Es sei “alles absurd”, zudem fehle auch jegliches Motiv, hatte der Anwalt bereits am Montag gemeint und hielt es für wahrscheinlich, dass es zu einer Verwechslung zwischen dem Opfer und einer Frau aus der Drogenszene nahe des Tatorts kam. Auf der Motivebene sei nichts zu holen. “Hier ist gar nichts”, fasste er in dieser Sache am Freitag zusammen. “Was hätte meinen Mandanten zu dieser Wahnsinnstat bringen sollen”, stellte der Anwalt in den Raum. Die Vorstellung, dass er die Getötete “durch die ganze Stadt verfolgt und sie schließlich bestialisch umbringt”, sei abwegig: “Es gibt nicht einmal im Ansatz etwas, das dafür spricht.” “Sprechen Sie meinen Mandanten frei”, appellierte Kapferer. “Bitte sprechen Sie mich frei”, schloss sich der Angeklagte seinem Verteidiger an.

Angeklagter beteuerte mehrfach seine Unschuld

“Ich habe mit der Sache absolut nichts zu tun”, hatte der 42-Jährige am Montag zu Prozessbeginn vor dem Geschworenengericht erklärt: “Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen.” Die Getötete sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe, beschrieb er das Verhältnis zwischen ihm und der Niederösterreicherin. “Wir waren aber nicht so befreundet, dass wir uns regelmäßig verabredet hätten”, konkretisierte er das Verhältnis weiters. “Sexuelles” oder Ähnliches habe es zudem “nie gegeben”. In der Tatnacht habe er sich von ihr mit “Bussi links, Bussi rechts” verabschiedet und in den Hof eines Studentenheimes zu ihrem Rad begleitet. Dann sei er schlafen gegangen. Er habe mit der Tat nichts zu tun und sei nicht am Tatort gewesen. Die beiden waren erheblich alkoholisiert, die Studentin hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut.

Sachverständige: “Verdichtung von Indizien”

Die Sachverständige Petra Hatzer-Grubwieser führte indes aus, dass an acht Stellen am Körper, an zwei Stellen am Fahrrad, am Rock und an der Tasche des Opfers sowie an der Zigarette seine DNA-Spuren in unterschiedlicher Qualität gefunden worden seien. Diese seien mit 37 Personen abgeglichen worden. An zwei Stellen des Körpers konnte die DNA des Angeklagten nachgewiesen werden. An den anderen sechs Stellen habe dieser im Gegensatz zu den anderen 36 Verdächtigen nicht ausgeschlossen werden können. An einer in der Telefonzelle abgelegten Zigarette habe sowohl das Opfer als auch der Angeklagte eindeutig nachgewiesen werden können. “Ein flüchtiges Ankommen mit dem Finger reicht nicht aus, um ein Y-chromosomales Muster zu erzeugen. Ein kräftiges Angreifen schon”, erläuterte die Gutachterin und Gerichtsmedizinerin. Auch an der blutigen Handtasche des Opfers wurde die DNA des Verdächtigen nachgewiesen. Die Anwesenheit des Angeklagten in der Telefonzelle könne nicht durch die Spuren bewiesen werden: “Ich kann nicht sagen, dass irgendeine Spur am Tatort entstanden sein muss.” Es gebe aber eine “Verdichtung von Indizien”.

Schon einmal unter Verdacht

Der angeklagte Niederösterreicher hatte bereits vor fast 13 Jahren als “dringend tatverdächtig” gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von “Cold Case”-Experten des Bundeskriminalamts (BK) festgenommen worden. Sieben Wochen später wurde er aber mangels stichhaltiger DNA-Spuren enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Im heurigen Frühjahr folgte der Paukenschlag: Es wurde Anklage gegen den Mann eingebracht – und zwar vor allem wegen der DNA-Spur auf dem Zigarettenstummel. Der 42-Jährige kündigte an, sich freiwillig dem Prozess zu stellen und anzureisen.

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