Von: importer
Im Fall einer im Jahr 2005 vor einer Telefonzelle in Innsbruck erstochenen 19-jährigen niederösterreichischen Studentin ist am Freitag der Prozess wegen des Verdachts des Mordes gegen einen 42-jährigen damaligen Studienkollegen am Landesgericht fortgesetzt worden. Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte vehement, teils unter Tränen, seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwältin erklärte hingegen in ihrem Schlussplädoyer: “Ich bin überzeugt, dass er es war”.
Dem seit langem in Australien lebenden nunmehrigen Manager aus Niederösterreich wird vorgeworfen, die 19-Jährige in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Stiche mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten bis zu lebenslange Haft.
Staatsanwältin Adelheid Steiner zeichnete in ihrem Schlussplädoyer Freitagmittag ein Bild des angeblichen Charakters des Angeklagten, indem sie Zeugenaussagen zusammenfasste, die ihn unter Alkoholeinfluss als aggressiv darstellten, und betonte, dass er Kampfsportler war. Laut Aussagen sei der Angeklagte “umgänglich, aber egoistisch”, andere beschrieben ihn als cholerisch, der sich schnell über Kleinigkeiten ärgerte. Der Beschuldigte habe von Anfang an die “Flucht nach vorne” angetreten: “Durch sein kooperatives Verhalten hat er es geschafft, dass er sich total im Hintergrund gehalten hat”, war Steiner überzeugt.
“Unmöglich, dass so viele Zufälle zusammentreffen”
Weiters ging sie erneut auf die DNA-Spuren ein: “Das große Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile”, führte die Anklägerin aus. Es gebe zwar alternative Erklärungen, wie die DNA-Spuren an den Tatort und an das Opfer gekommen seien, doch es seien “so viele Zufälle” die dafür sprechen, dass der 42-Jährige “es war”: “Meines Erachtens ist es unmöglich, dass so viele Zufälle zusammentreffen.” Die Staatsanwältin betonte, dass es sich um eine Beziehungstat gehandelt und das Opfer bis zuletzt nicht damit gerechnet habe, angegriffen zu werden. Sie beantragte abschließend einen Schuldspruch und eine schuld- und tatangemessene Strafe.
Die Vertreterin der Familie des Opfers schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an und verlas im Namen der Angehörigen eine Nachricht: Der Schmerz sei unbeschreiblich und halte bis heute an. Ihre Tochter bzw. Schwester sei eine “lebenslustige, offene, hilfsbereite Frau” gewesen: “Sie wusste genau was sie wollte – Karriere, Familie – und durfte es nicht mehr erleben. Ein Teil von uns ist mit ihr gestorben, ein Teil von ihr lebt in uns weiter.”
Zu Beginn der Verhandlung am Freitag waren die Beweisanträge des Verteidigers des Angeklagten, Mathias Kapferer, abgewiesen worden. Zwei der Anträge hatte dieser bereits am ersten Verhandlungstag am Montag gestellt, den dritten am Freitag. Kapferer hatte vor allem die Einvernahme von weiteren Zeugen beantragt, die beweisen hätten sollen, dass nicht der Angeklagte, sondern eine andere Person für den Tod der Studentin verantwortlich war. Richter Andreas Fleckl begründete die Abweisung durch den Richtersenat schließlich damit, dass “die Zeugen nichts zur Lösung der Schuldfrage beitragen können”. Es handle sich um kein “erweitertes detektivisches Suchspiel”, sondern es gehe darum zu klären, “ob der Angeklagte schuldig ist, die Tat begangen zu haben”. Es handle sich um “klassische Erkundungsbeweise”, die nicht zur Lösung dieser Fragen beitragen würden.
Angeklagter beteuerte mehrfach seine Unschuld
“Ich habe mit der Sache absolut nichts zu tun”, hatte der 42-Jährige am Montag zu Prozessbeginn vor dem Geschworenengericht erklärt: “Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen.” Die Getötete sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe, beschrieb er das Verhältnis zwischen ihm und der Niederösterreicherin. “Wir waren aber nicht so befreundet, dass wir uns regelmäßig verabredet hätten”, konkretisierte er das Verhältnis weiters. “Sexuelles” oder Ähnliches habe es zudem “nie gegeben”. In der Tatnacht habe er sich von ihr mit “Bussi links, Bussi rechts” verabschiedet und in den Hof eines Studentenheimes zu ihrem Rad begleitet. Dann sei er schlafen gegangen. Er habe mit der Tat nichts zu tun und sei nicht am Tatort gewesen. Die beiden waren erheblich alkoholisiert, die Studentin hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut.
Fast alles drehte sich bereits am Montag um festgestellte DNA-Spuren. Staatsanwältin Steiner sprach davon, dass DNA-Spuren des Angeklagten mit “hoher Wahrscheinlichkeit” am Tatort gesetzt worden seien. Die Ermittlungsergebnisse würden jedenfalls “erheblich für eine Täterschaft” sprechen. Verteidiger Kapferer hielt dagegen: Es gebe angesichts der gemeinsamen Feier zuvor viele Möglichkeiten, wie diese Spuren an eine abgelegte Zigarette, das Fahrrad der Frau oder an deren Kleidung gekommen sein könnten. Es sei “alles absurd”, zudem fehle auch jegliches Motiv, so der Anwalt, der es für wahrscheinlich hielt, dass es zu einer Verwechslung zwischen dem Opfer und einer Frau aus der Drogenszene nahe des Tatorts kam.
Sachverständige: “Verdichtung von Indizien”
Die Sachverständige Petra Hatzer-Grubwieser führte indes aus, dass an acht Stellen am Körper, an zwei Stellen am Fahrrad, am Rock und an der Tasche des Opfers sowie an der Zigarette seine DNA-Spuren in unterschiedlicher Qualität gefunden worden seien. Die DNA-Spuren seien mit 37 Personen abgeglichen worden. An zwei Stellen des Körpers konnte die DNA des Angeklagten nachgewiesen werden. An den anderen sechs Stellen habe dieser im Gegensatz zu den anderen 36 Verdächtigen nicht ausgeschlossen werden können. An einer in der Telefonzelle abgelegten Zigarette habe sowohl das Opfer als auch der Angeklagte eindeutig nachgewiesen werden können. “Ein flüchtiges Ankommen mit dem Finger reicht nicht aus, um ein Y-chromosomales Muster zu erzeugen. Ein kräftiges Angreifen schon”, erläuterte die Gutachterin und Gerichtsmedizinerin. Auch an der blutigen Handtasche des Opfers wurde die DNA des Verdächtigen nachgewiesen. Auf eine Frage des Verteidigers hin bestätigte Hatzer-Grubwieser, dass auch die DNA von zwei männlichen Bekannten des Opfers als auch von drei unbekannten Männern nachgewiesen wurde. Die Anwesenheit des Angeklagten in der Telefonzelle könne nicht durch die Spuren bewiesen werden: “Ich kann nicht sagen, dass irgendeine Spur am Tatort entstanden sein muss.” Es gebe aber eine “Verdichtung von Indizien”.




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