Von: mk
Bozen – Alle Jugendlichen, die bei dem brutalen Übergriff auf den Talferwiesen am Unsinnigen Donnerstag aktiv beteiligt waren, wurden angezeigt, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Minderjährige mit Migrationshintergrund – vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum.
Die „Dolomiten“ hatten am Donnerstag exklusiv darüber berichtet. Eine Gruppe von 15 Südtirolern – zehn Mädchen und fünf Burschen – wurde von etwa 20 bis 30 jungen Ausländern bedrängt, auseinandergetrieben und schließlich niedergeschlagen.
Ein 20-Jähriger Südtiroler erlitt einen Nasenbeinbruch und Verletzungen an einem Auge, nachdem er mit einer Glasflasche angegriffen worden sei, wie er erklärt. Die Genesungsdauer soll 30 Tage dauern. Als er am Boden lag, hätten ihn die Angreifer zudem ins Gesicht getreten. Einige seiner Freunde wurden ebenfalls verletzt, doch ihn hat es am schwersten erwischt. Die Gruppe war aus offenbar nichtigen Gründen attackiert worden.
Die Kriminalpolizei der Quästur in Bozen nahm die Ermittlungen auf. Die Opfer konnten einige der Angreifer gut beschreiben. Bei den mutmaßlichen Tätern soll es sich um eine Gruppe handeln, die in dieser Konstellation des Öfteren Straftaten verüben.
Nun hat die Polizei den Faszikel dem Jugendgericht übermittelt. Die Ermittlungen sind noch nicht völlig abgeschlossen, da die Vorwürfe im Detail noch ausformuliert werden müssen.
Das Jugendgericht nimmt diese Vorfälle sehr ernst. „Jedes Jahr kommt es zu Fasching zu Übergriffen auf den Talferwiesen. An den Tagen wird die Polizeipräsenz stets erhöht, es sind auch Beamte in Zivil unterwegs“, erklärt Benno Baumgartner, der Präsident des Jugendgerichts gegenüber den „Dolomiten“. Darauf führt er auch die Tatsache zurück, dass auch diesmal die Täter ausgeforscht werden konnten. Die Jugendstaatsanwaltschaft ermittle wie jene am ordentlichen Gericht von Amts wegen, wenn es sich um Körperverletzung oder eine Schlägerei handle.
„Theoretisch gelten dieselben Strafen wie für Erwachsene – es gilt immer das Strafgesetzbuch. Die Strafen werden aber auf bis ein Drittel reduziert, weil die Straftäter minderjährig sind“, erklärt Baumgartner laut „Dolomiten“. Bei der Strafzumessung am Jugendgericht fließe auch eine Bewertung der Persönlichkeit des Täters mit ein.
„Wir versuchen, uns ein Bild vom Jugendlichen zu machen und bewerten dann, ob es seiner Entwicklung förderlicher ist, bei der Ersttat großzügig zu sein oder ob Strenge von Anfang an gefragt ist“, erklärt Baumgartner gegenüber den „Dolomiten“. Es zähle vor allem, Jugendliche davon abzuhalten, auf die schiefe Bahn zu geraten.
In der Regel versucht das Jugendgericht, die Straftäter mit einer Probezeit von weiteren Delikten abzuhalten. „Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen freiwillig mitmachen. Dann werde ein Projekt ausgearbeitet, in dem Auflagen festgelegt werden. Der Jugendliche muss auch Sozialarbeit leisten. „Je nach Schwere des Vergehens läuft das über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder auch einige Jahre“, erklärt Baumgartner laut „Dolomiten“. Jugendliche, die sich für eine Probezeit entscheiden, haben meistens Erfolg.