Bozen – Der Vorverhandlungsrichter in Bozen hat gegen zwei Gemeindebeamte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Wie berichtet, ist am 6. Juli 2020 ein Vierjähriger im Bozner Freibad in einem abgesperrten Bereich in ein Becken gestürzt und ertrunken.
Das Becken war als Vorsichtsmaßnahme während der Corona-Pandemie geschlossen worden, schreibt die Nachrichtenagentur Ansa.
Die beiden Rettungsschwimmer, die bei der Genossenschaft angestellt waren, die die Anlage führte, und gegen die ebenfalls ermittelt wurde, müssen hingegen keine Anklageerhebung befürchten.
Zunächst war auch gegen die Eltern des Kindes ermittelt worden, doch dann wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.
Im Januar hatten die Eltern und sieben weitere Familienangehörige einen Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro akzeptiert, der von der Versicherung der Gemeinde und der Genossenschaft angeboten worden war. Gleichzeitig verzichteten sie damit, sich als Nebenkläger in den Prozess einzulassen.
Von: mk
Jetzt wäre noch interessant zu wissen, warum jetzt gegen die Gemeindeangestellten ermittelt wird.
Genau, super recherchierter Artikel hier wieder mal…
Wahrscheinlich hätten sie eine unüberwindbare Absperrung errichten müssen.
Also eine 4 m hohe Mauer.
Die Eltern keine Schuld?
also kann ich mein kind ins lido bringen und das Personal hat die Verantwortung…. kann nicht sein!
Nicht mal das Personal, da die Bademeister ja frei gesprochen wurden. Anscheinend könnten die Gemeindebeamten eine Schuld haben.
Abartig diese Vorgehensweise.
und darf man auch wissen, was der Gegenstand der Anklage ist.
wir schliessen daraus: geht ja niemals im öffentlichen Dienst arbeiten. Dann können sich die Politiker selber regieren und arbeiten, und der Rechnungshof auch.