Von: sis
Südtirol – In den letzten Monaten haben sich immer mehr Verbraucher und Verbraucherinnen an die Verbraucherzentrale gewandt und berichtet, dass sie telefonisch von einer Firma mit Sitz außerhalb Südtirols bezüglich ihrer Photovoltaikanlage kontaktiert wurden. Das Unternehmen mache sie darauf aufmerksam, dass ihre Unterlagen beim GSE (Gestore Servizi Energetici) Unregelmäßigkeiten enthalten, die behoben werden müssten. Andernfalls bestünde die Gefahr, von Beiträgen ausgeschlossen zu werden und bereits erhaltene finanzielle Beiträge zurückzahlen zu müssen. Auch, so die Anrufer, bestünde die Gefahr, dass die bis zum Ende des Beitragszeitraums in Aussicht gestellten Beiträge verloren gehen.
Verbraucher*innen, die dadurch sehr beunruhigt sind, vereinbarten oftmals einen Termin und Mitarbeiter des Unternehmens aus Padua kamen zu ihnen nach Hause. Mit der Akte der Eigentümer der Photovoltaikanlage in der Hand wiederholten diese Berater, was sie bereits am Telefon gesagt haben, und überzeugten so die Verbraucher einen zwölf – monatigen Servicevertrag abzuschließen. Und zwar für eine Summe, von 3.250 Euro aufwärts.
Auch erzählen Verbraucher und Verbraucherinnen, dass sie keine Meldung oder Anzeige vom GSE (Gestore Servizi Energetici) erhalten hätten und daher nicht verstanden haben, wie dieses Beratungsunternehmen ihnen mitteilen konnte, dass mit ihrer Akte irgend etwas nicht in Ordnung sei. Dieser Umstand allein ist ausreichend, um Misstrauen zu erwecken.
Zu beachten ist auch, dass eine Klausel im Vertrag den Verzicht auf das Rücktrittsrecht vorsieht. Ein Verzicht, den die VZS-Berater in seiner Formulierung so für nicht korrekt halten. Der Zweck des Rücktrittsrechts besteht darin, den Verbrauchern in gewissen Situationen eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, damit diese wirksam beurteilen können, ob der unterzeichnete Vertrag aufrecht bleiben soll oder nicht. Der Ausschluss dieses Rechts, vor allem wie von dem Unternehmen aus Padua formuliert, widerspricht der Absicht des Gesetzgebers, da das Rücktrittsrecht ja genau in solchen Fällen seine nützliche Anwendung finden sollte. Nach dem Ermessen der VZS-Berater ist es daher nicht legitim, in diesem von ihnen geprüften Fall, Verbrauchern den Zugang zum Rücktrittsrecht zu verwehren.
Die VZS rät: Sollten Sie von diesem Unternehmen oder anderen Anbietern ähnlicher Dienstleistungen kontaktiert werden, setzen Sie sich vor einer eventuellen Unterzeichnung des Vertrags unverzüglich mit dem technischen Büro in Verbindung, das Sie bei der Erarbeitung und Vorlage Ihres Beitragsansuchens bei der GSE unterstützt hat, und bitten Sie um eine Klärung.
In der VZS erwägt man diesen und ähnlich gelagerte Fälle an die Antitrust-Behörde weiterzumelden, damit die Behörde das Verhalten dieses Unternehmens beurteilen kann.