Nur dringliche Gründe möglich

Während der Ausgangssperre unterwegs – neue Eigenerklärung

Mittwoch, 04. November 2020 | 16:30 Uhr

Bozen – In Südtirol ist seit Mitternacht die neue Coronaverordnung gültig. Damit sind die meisten Geschäfte, Bars und Restaurants geschlossen. Ein Abhol- und Zustellservice kann angeboten werden.

Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung wurde ausgedehnt. Sie beginnt nun bereits um 20.00 Uhr.

Wer zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr früh unterwegs ist, muss dafür einen triftigen Grund haben, wie etwa Arbeit oder ein medizinischer Notfall. Es gibt dafür auch wieder eine Eigenerklärung.

Von: luk

Bezirk: Bozen