Von: importer
Ein Wolf hat offenbar vergangenen Sonntagvormittag auf einer Heimweide nahe einer Siedlung in Arzl im Pitztal (Bezirk Imst) sechs Ziegen gerissen bzw. getötet. Am Abend wurde dann in demselben Bereich ein Wolf erlegt, bestätigte das Land der APA am Dienstag den Vorfall, über den die “Tiroler Tageszeitung” zuerst berichtet hatte. Für das Jagdgebiet sei keine Abschussverordnung des Landes vorgelegen. Scharfe Kritik und die Forderung nach Aufklärung kamen unterdessen vom WWF.
Die Verantwortlichen vom Land erinnerten daran, dass sogenannte Schad- und Risikowölfe in Tirol nur dann entnommen werden dürfen, wenn entweder eine Maßnahmenverordnung bestehe oder “Gefahr in Verzug” sei, also durch den Wolf das Leben oder die Gesundheit der “in einem ausgewiesenen Alpschutzgebiet oder auf einer landwirtschaftlichen Weidefläche gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere gegenwärtig gefährdet oder unmittelbar bedroht ist”. Ob die Voraussetzungen für den Abschuss des Wolfes im Fall von Arzl im Pitztal vorlagen, sei nun Gegenstand von Erhebungen.
Aufgrund des Rissbildes mit massiven Kehlbissen sei jedenfalls von einem Wolf als Verursacher für die Tötung der Ziegen auszugehen, hieß es. Der Kadaver des Wolfes wurde indes durch einen Amtstierarzt begutachtet, DNA-Proben seien bereits genommen worden. Diese würden an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Die Ergebnisse zur DNA-Analyse seien in den kommenden Wochen zu erwarten.
WWF sah Verdacht eines rechtswidrigen Abschusses
Die Naturschutzorganisation WWF forderte indes in einer Aussendung eine “rasche und lückenlose strafrechtliche Aufklärung”. Da für das Jagdgebiet keine Abschussverordnung in Kraft war, stehe der Verdacht “eines rechtswidrigen Abschusses einer geschützten Art im Raum”. Die Behörden müssten den Fall jedenfalls aufklären, sagte WWF-Experte Christian Pichler.
Darüber hinaus mahnte der WWF von der schwarz-roten Landesregierung einen Kurswechsel ein. Anstatt auf “Abschüsse und Stimmungsmache” zu setzen, müssten “rechtssichere, wissenschaftlich fundierte Lösungen” dominieren. “Dazu zählen die Einhaltung des EU-Artenschutzrechts, mehr Herdenschutz und ein konsequentes Vorgehen gegen Wildtierkriminalität”, erklärte Pichler.
Landwirtschaftskammer stellte sich hinter Jäger
Einen Konter auf den WWF gab es sogleich von der Tiroler Landwirtschaftskammer. “Der betreffende Jäger hat nach unserem Wissensstand seine Aufgabe verantwortungsvoll erfüllt und dabei alle rechtlichen Vorgaben eingehalten. Wer sich an Recht und Gesetz hält, darf nicht nachträglich an den Pranger gestellt werden”, erklärte deren Präsident Abg. Josef Hechenberger (ÖVP) in einer Aussendung. Nach derzeitigem Wissensstand sei die Entnahme auf Grundlage der geltenden Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes erfolgt. “Ziel der Maßnahme war es, weitere Schäden und Gefahren für Weidetiere abzuwenden”, betonte Hechenberger. Dass der WWF eine mögliche strafrechtliche Verfolgung ins Spiel brachte, empörte den Landwirtschaftskammerchef: “Es ist befremdlich, wenn Personen, die eine gesetzeskonforme Maßnahme vollziehen, kriminalisiert werden sollen. Wer die Einhaltung bestehender Gesetze fordert, kann nicht gleichzeitig jene verfolgen wollen, die genau nach diesen Gesetzen handeln.”




Aktuell sind 27 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen