Von: apa
Ein 31-Jähriger, der die Wohnung einer 17-jährigen Wienerin aufgebrochen, die schlafende Jugendliche aufgeweckt, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt hatte, ist am Dienstag am Landesgericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wurde der grundsätzlich zurechnungsfähige Mann infolge der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
“Obwohl Sie reumütig geständig waren und bisher unbescholten sind, macht es die Tat notwendig, hier mit einer massiven Freiheitsstrafe vorzugehen”, sagte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren könne mit der verhängten Strafe gerade noch das Auslangen gefunden werden. Der 31-Jährige bat um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
Vergewaltigungsfantasien umgesetzt
“Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen”, hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim Prozessauftakt Mitte Februar festgestellt. Diese Fantasien setzte der in behüteten Verhältnissen aufgewachsene Lehramtsstudent am 10. August 2025 um, indem er am späten Abend in Wien-Meidling mit einem Messer vor der Wohnung einer 17-Jährigen auftauchte, auf die er vier Tage zuvor in der U-Bahn aufmerksam geworden war und die er bis vor ihre Wohnung verfolgt hatte.
Nun verschaffte er sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung, indem er die Wohnungstür – ein älteres Modell aus Holz – aufbrach. Er weckte die schlafende Jugendliche auf, drohte ihr mit dem Messer und verlangte, sie solle tun, was er sage, ansonsten werde er sie umbringen. Er fügte der 17-Jährigen auch eine Schnittwunde an der rechten Hand zu. In weiterer Folge kam es zu Missbrauchshandlungen, mit denen der Angeklagte erst dann aufhörte, als die Betroffene ihm klarmachte, dass ihre Mutter am Weg zu ihr sei. Daraufhin ergriff er die Flucht.
Täter sprach Opfer Tage danach auf Straße an
Wenige Tage später traute die 17-Jährige ihren Augen nicht. Der Täter, der ihr offenbar wieder gefolgt war, sprach sie auf der Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige rief mit ihrem Handy umgehend die Polizei zu Hilfe, der Mann wurde von alarmierten Einsatzkräften festgenommen.
Der psychiatrische Sachverständige interpretierte das Verhalten des Angeklagten als “zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung, wenn das Opfer in der Öffentlichkeit angesprochen wird”. Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine “schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit verknüpft ist”. Der Mann lebe seine Vorstellungen aus, “ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit der Opfer und Folgewirkungen”.
Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig. Seine “Abartigkeit im Inneren” sei aber so hoch, dass sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung für haftbegleitende therapeutische Maßnahmen aussprach. Ansonsten sei nach seiner Enthaftung “mit Straftaten mit schweren Folgen, gewaltbesetzten Vergewaltigungsdelikten” zu rechnen, befürchtete Hofmann.
Posttraumatische Belastungsstörung bei 17-Jähriger
Bei der 17-Jährigen bewirkte das ihr Widerfahrene dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge eine akute Belastungsreaktion und in weiterer Folge eine posttraumatische Belastungsstörung, die Hofmann einer schweren Körperverletzung gleichsetzte. Die Jugendliche sei bis zur Tat – “völlig unauffällig” gewesen und habe ein sorgloses Leben geführt. Damit sei es nun vorbei. Zwar gehe die Jugendliche inzwischen wieder ihrer Lehre nach, lasse sich aber zur Arbeit bringen bzw. von der Arbeit abholen, schlafe nur mehr bei Licht und nicht mehr allein. Zufällige Begegnungen mit Männern, die äußerlich nur ansatzweise dem Angeklagten ähneln, würden zu Schlafstörungen führen, sagte Hofmann.
Die 17-Jährige war nicht das einzige Opfer des Mannes. Er hatte bereits am 26. Mai 2025 eine Joggerin zu vergewaltigen versucht, indem er die Frau von hinten an den Schultern packte und zu Boden stieß. Dann griff er nach ihrer Hose, ließ jedoch von der Frau ab, als diese lautstark zu schreien begann und mit ihren Beinen um sich trat.
Der 31-Jährige war in der Verhandlung zu sämtlichen Anklagepunkten geständig. “Er gesteht alles zu. Das Problembewusstsein ist da. Es gibt keinen Punkt, wo er sich rauszureden versucht. Er hat nichts zu beschönigen versucht”, hielt der Psychiater dazu fest. Die beiden Opfer, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, bekamen ihre geltend gemachten Schmerzengeldansprüche zugesprochen. Im Fall der 17-Jährigen waren das 4.760 Euro, bei der Joggerin 2.500 Euro.




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