Von: Ivd
Bozen – Die Staatspolizei hat gestern in Bozen zwei Ausweisungsmaßnahmen gegen ausländische Staatsangehörige vollzogen, die sich unrechtmäßig in Italien aufhielten. Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen der laufenden Kontrollen zur Prävention und zur Bekämpfung irregulärer Migration.
Im ersten Fall betraf die Ausweisung einen 2003 geborenen Staatsbürger aus Nordmazedonien, der sich über die Gültigkeitsdauer seines Einreisevisums hinaus im Staatsgebiet aufgehalten hatte. Nach den entsprechenden Ermittlungen des Einwanderungsamtes der Quästur Bozen wurde der Mann von Beamten der Staatspolizei zum Flughafen Mailand-Malpensa begleitet und von dort nach Skopje rückgeführt. Die Maßnahme erfolgte auf Grundlage einer Ausweisungsverfügung des Bozner Quästors Giuseppe Ferrari.
Ebenfalls gestern wurde ein senegalesischer Staatsbürger im Zuge einer routinemäßigen Personenkontrolle durch Streifen der Einsatzgruppe der Staatspolizei angetroffen. Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer Delikte gegen Personen und Eigentum, und hatte in Italien bereits eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verbüßt. Nach Abschluss der Identifizierungs- und Überprüfungsmaßnahmen wurde er in das Abschiebezentrum Brindisi–Restinco gebracht, wo die weiteren Schritte für seine Rückführung vorbereitet werden.
Die Quästur Bozen betont, dass die Maßnahmen Teil der fortlaufenden Aktivitäten zur Einhaltung der geltenden Einwanderungsbestimmungen und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sind.




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