Von: mk
Gereut – Von Einschüchterungen, Bedrohungen und rassistischen Beschimpfungen war nicht mehr die Rede. Trotzdem ist Cornelio Coser in Trient nun verurteilt worden, nachdem sich Agitu Idea Gudeta vor rund zwei Jahren an die Ordnungshüter gewandt hatte, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Die 42-Jährige aus Äthiopien hat sich bekanntlich in der Nähe von Gereut in der deutschen Sprachinsel im Fersental im Trentino eine Existenz als Ziegenzüchterin aufgebaut.
Bereits mehrmals beschäftigten sich Printmedien und Fernsehanstalten mit der faszinierenden Geschichte der mutigen und fleißigen Frau, die im zarten Alter von 18 Jahren vor der Unterdrückung in ihrer äthiopischen Heimat geflohen war und in den Bergen des Trentino eine Ziegenfarm aufgebaut hatte. Heute ist die inzwischen 42-jährige Agitu Ideo Gudeta eine anerkannte und beachtete Züchterin und Produzentin verschiedener Käsesorten und Kosmetikprodukte, die wegen ihrer Qualität sehr geschätzt werden.
Zu neun Monaten Haft wegen Körperverletzung, einer Verwaltungsstrafe von 50 Euro und 2.000 Euro Schadenersatz ist Cornelio Coser verurteilt worden. Zudem muss der 54-jährige Einwohner von Gereut im Trentino für weitere 3.500 Euro an Gerichtsspesen in die Tasche greifen. Sollte er sich weigern, die Entschädigung zu bezahlen, wird die Bewährung aufgehoben.
Der 54-Jährige war wegen Stalkings aus rassistischen Gründen sowie des tätlichen Übergriffs angeklagt worden. Das Gericht hat allerdings nur der Beschuldigung der Körperverletzung stattgegeben, was durch einen ärztlichen Befund belegt werden konnte. Der Vorwurf des Stalkings aus rassistischen Gründen, die erschwerend hinzu gekommen wären, wurde hingegen fallengelassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen ein Jahr Haft gefordert – mit Anerkennung des Erschwernisgrundes. Die Nebenklägerin, die von Anwältin Elena Biaggioni vertreten wurde, hatte einen Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro mit einer Vorschussleistung von 15.000 Euro verlangt.
Coser war beschuldigt worden, die Ziegenzüchterin immer mehr zu belästigt und bedroht zu haben. Die Frau habe zunehmend Angst um ihre eigene Unversehrtheit gehabt und ihre Lebensgewohnheiten umgestellt, damit sie dem Mann, der in ihrer Nachbarschaft lebte, nicht begegnen musste. Die Vorfälle hätten dann ihren Höhepunkt in einen tätlichen Angriff gefunden, der auch mit dem Smartphone dokumentiert worden war.
Der Mann wurde daraufhin in den Hausarrest überstellt. Nach sieben Monaten wurde dieser in ein Annäherungsverbot umgewandelt. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sein Anwalt Claudio Tasin räumte allerdings ein, dass es zu Streitigkeiten gekommen sei, weil die Ziegenherde der Frau Schäden auf dem Grundstück seines Mandanten angerichtet habe.