Epochales Urteil des Kassationsgerichts

Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf ist nicht strafbar

Freitag, 27. Dezember 2019 | 12:07 Uhr

Rom – Das Kassationsgericht in Rom hat ein laut der italienischen Tageszeitung Repubblica „epochales“ Urteil gesprochen. Darin heißt es, dass der Cannabis-Anbau zu Hause in kleinen Mengen und für den Eigenkonsum nicht strafbar ist.

stnews/luk

Bis dato haben sämtliche Gerichtsurteile den Anbau von Cannabis als Straftat eingestuft. Das Urteil des obersten Gerichtshofes in Italien ist daher als historischer Umbruch zu werten.

Im Urteil ist wörtlich zu lesen:

Non costituiscono reato le attività di coltivazione di minime dimensioni svolte in forma domestica. Attività di coltivazione che per le rudimentali tecniche utilizzate, lo scarso numero di piante ed il modesto quantitativo di prodotto ricavabile appaiono destinate in via esclusiva all’uso personale del coltivatore.

Die zu Hause angebaute Menge muss also so gering sein, dass eindeutig klar ist, dass das Cannabis nur für den Eigenbedarf gezogen wird.

Kritik kam von Politikern unterschiedlicher Couleur. Sie bemängeln, dass der Kassationsgerichtshof als Judikative eine Entscheidung habe treffen müssen, die eigentlich vom Gesetzgeber, der Legislative, gemacht werden sollte.

Von: luk