Von: ka
Rom/Grinzane Cavour – Nach seiner letztinstanzlichen und damit endgültigen Verurteilung durch das römische Kassationsgericht zu 14 Jahren und neun Monaten Haft trat der 72-jährige Juwelier Mario Roggero aus Grinzane Cavour in der Provinz Cuneo im Gefängnis von Bollate bei Mailand seine Haftstrafe an. Seine Unterstützer – unter ihnen vor allem Vizepremier Matteo Salvini – geben jedoch nicht auf und fordern Staatsoberhaupt Sergio Mattarella dazu auf, das von Roggeros Frau eingereichte Gnadengesuch zeitnah positiv zu bewerten. Das forsche Vorgehen dieser dem rechten Lager zugehörigen Unterstützerszene sorgt in der italienischen Öffentlichkeit für einen Schlagabtausch.
In dieser heftigen Debatte kam auch ein dunkler Fleck in Roggeros Vergangenheit ans Licht. Zwar rechnen ihm die Experten zu Gute, dass er „nach einem gewaltsamen Raubüberfall im Jahr 2015 traumatisiert war”, es kam jedoch auch ans Licht, dass er vor 21 Jahren den Ex-Freund seiner Tochter und dessen Eltern mit der Pistole bedroht hatte, wofür er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mario Roggeros größtes Problem sind jedoch nicht die Gefängnisstrafe, sondern die hohen Schadenersatzforderungen, die den Familien der erschossenen Räuber zugesprochen wurden.

Mario Roggero hat das Staatsoberhaupt um Begnadigung gebeten und hofft auf eine positive Beurteilung. Inzwischen hat er jedoch ein dringenderes Problem: die Entschädigungszahlungen an die Familien der Opfer. Es geht um noch ausstehende Summen in Höhe von 480.000 Euro. Die 15 Zivilkläger sind bereit, dafür Pfändungen einzuleiten. „Roggero hat noch nichts gezahlt“, kritisiert Giuseppe Roberto Caruso, der die Familie von Giuseppe Mazzarino vertritt.
Mazzarino wurde zusammen mit seinem Komplizen Andrea Spinelli vor dem Juweliergeschäft in Grinzane Cavour getötet. „Wir stimmen uns mit den anderen Zivilparteien ab“, bestätigt Marino Careglio, der Anwalt der Angehörigen von Spinelli. „Die Beträge hätten nach dem Urteil in erster Instanz gezahlt werden müssen, aber in drei Jahren haben wir nichts gesehen. Deshalb erwägen wir, mit den Pfändungen fortzufahren.“ Caruso fügt hinzu: „Er besitzt mehrere Immobilien, gegen die die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.“
Es trifft jedoch nicht zu, dass der Juwelier noch nie eine Entschädigung geleistet hat. Im Rahmen der Vorverhandlung hat er den Geschädigten bereits 300.000 Euro entrichtet. Anschließend verurteilte ihn das Schwurgericht von Asti zu 17 Jahren Haft und zur Zahlung einer vorläufigen Entschädigung in Höhe von 780.000 Euro. Nach Abzug der bereits gezahlten 300.000 Euro ergibt sich die noch zu begleichende Restschuld. Es handelt sich dabei jedoch um einen vorläufigen Betrag. Die genaue Höhe der Entschädigung für die Familien der Opfer wird nämlich erst in dem noch zu beginnenden Zivilverfahren festgesetzt. Die Forderungen der Geschädigten belaufen sich auf über drei Millionen Euro.

Doch abgesehen von den ausgebliebenen Entschädigungen möchten die Familien der Opfer wissen, wofür die Gelder aus der Spendenaktion „Io sto con Mario Roggero“ (Ich stehe hinter Mario Roggero, Anmerkung der Redaktion) verwendet werden sollen, die zur Unterstützung des Juweliers ins Leben gerufen wurde. Die Initiative wurde nach dem Urteil in erster Instanz gestartet.
„Wir wissen nicht, wie viel gesammelt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Caruso, „aber es handelt sich um beträchtliche Summen. Es wurde angekündigt, dass die Spendensammlung sowohl für die Anwaltskosten als auch zur Entschädigung der Zivilparteien bestimmt sei. Schade, dass er nie etwas gezahlt hat.“ Nach einer groben Schätzung sollen zur Unterstützung von Roggero 460.000 Euro gesammelt worden sein. Das entspricht in etwa dem Betrag, den er als vorläufige Zahlung noch leisten muss.
In der Vergangenheit standen sowohl das Vermögen des Juweliers als auch die Spendensammlung im Fokus der Ermittler. Wie aus dem Berufungsurteil hervorgeht, wurde im Mai 2024 eine Sicherungsbeschlagnahme über einen Teil des Vermögens des Juweliers angeordnet. Nach der Verurteilung in erster Instanz habe sich laut dem Berufungsurteil herausgestellt, dass Roggero seiner Frau Mariangela Sandrone einen Großteil seines Immobilienvermögens geschenkt hatte.
Und nicht nur das. Im September desselben Jahres wurde zudem die Sicherungsbeschlagnahme von 50.000 Euro angeordnet, die Roggero vom Spendenkonto überwiesen worden waren. Die Finanzpolizei hatte nämlich entdeckt, dass der Juwelier eine Überweisung in gleicher Höhe auf ein tunesisches Girokonto veranlasst hatte, das auf seinen und den Namen seiner Frau lautete. Da der Verdacht bestand, er bereite seine Flucht vor, wurde ihm außerdem ein Ausreiseverbot auferlegt. „Die Ansammlung dieser Geldmittel im Ausland“, so die Finanzpolizei, „liefert konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass er im Falle einer Verurteilung beabsichtigt, nach Tunesien zu ziehen.“

Doch die Vergangenheit des Juweliers, für den nun um Gnade gebeten wird, birgt auch einen Vorfall, der zeigt, dass er keine halben Sachen machte, wenn es darum ging, auf aus seiner Sicht erlittenes Unrecht zu reagieren. Er war bereit, das Recht in die eigene Hand zu nehmen – und zwar stets mit einer Pistole in der Hand. Im Jahr 2007 wurde er wegen Beleidigung und Bedrohung unter Einsatz von Waffen gegenüber den Familienangehörigen des Ex-Freundes seiner Tochter zu zwei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde später in eine Geldstrafe von 2.280 Euro umgewandelt. Zwei Jahre zuvor hatte Roggero eingegriffen, nachdem der junge Mann seine Tochter beleidigt, eine Ohrfeige versetzt und mitten in der Nacht auf der Straße ausgesetzt hatte. Um die Beleidigung wiedergutzumachen, ging Roggero zum Haus des Ex-Freundes, richtete ihm und seinen Eltern eine Pistole ins Gesicht und bedrohte sie schwer. „Und damit ist es noch nicht vorbei“, schrie er die drei an.

Dieser Vorfall wurde auch im Urteil der ersten Instanz erwähnt. „Als Bestätigung“, so der Staatsanwalt, „für den gewalttätigen Charakter von Roggero, der darauf aus ist, Selbstjustiz zu üben.“ Im Urteil wird auch seine Persönlichkeit beschrieben. „Eine Person“, schrieb der Sachverständige, „die eine starre Persönlichkeitsstruktur mit einer Neigung zu paranoider Projektion und impulsiver, rachsüchtiger Verletzlichkeit entwickelt hat.“ Dies sei ein Zustand regelrechter posttraumatischer Belastung, den die Sachverständigen auf den Schock eines brutalen Raubüberfalls im Jahr 2015 zurückführen. Damals hatten die Räuber ihn festgehalten und so heftig geschlagen, dass er einen Bruch der Nasenscheidewand sowie Anbrüche mehrerer Rippen erlitt. All dies geschah vor den Augen einer seiner Töchter, die beleidigt und bedroht wurde.

Die Unterstützer des 72-jährigen Juweliers beharren darauf, dass Roggero aufgrund seiner Erfahrungen mit einem brutalen Überfall vor elf Jahren seine Frau und Töchter als bedroht sah und deshalb im Jahr 2021 den Räubern folgte und auf sie schoss. Doch viele, die eine „Überdehnung” des Notwehrbegriffs ablehnen und das Urteil des Kassationsgerichts befürworten, betonen, dass bereits lange vor den Überfällen – als der Ex-Freund der Tochter und dessen Eltern mit einer Pistole bedroht wurden – deutlich wurde, dass der Juwelier zur Selbstjustiz neige und sich nicht unter Kontrolle habe. Während Mario Roggero seine Haftstrafe absitzt, geht in der italienischen Öffentlichkeit die Debatte um „Recht oder Unrecht” ungehindert weiter.




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