Von: Lukas Unterkofler
Wer ohne triftigen Grund einen Rettungseinsatz der italienischen Finanzpolizei auslöst, muss künftig mit einer Kostenbeteiligung rechnen. Die Finanzpolizei weist auf neue Regeln für ihre Such- und Rettungseinsätze hin.
Die Finanzpolizei ist gemeinsam mit anderen militärischen und zivilen Behörden Teil des nationalen Rettungssystems. Gerade in den Bergen, auf dem Meer oder in schwer zugänglichen Gebieten kommen dabei spezialisierte Einsatzkräfte, Hundeführer, Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge, Drohnen und Boote zum Einsatz.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass jene Personen die Kosten tragen müssen, die absichtlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten eine Situation herbeiführen, die einen Rettungseinsatz erforderlich macht. Das Gleiche gilt, wenn ein Einsatz ohne tatsächliche Notlage oder ohne nachvollziehbaren Grund angefordert wird.
Eine allgemeine Gebührenpflicht für Rettungseinsätze gibt es ausdrücklich nicht. Wer tatsächlich in Gefahr ist oder konkret um die Sicherheit eines anderen Menschen fürchtet, soll weiterhin unverzüglich Hilfe rufen, schildert die Finanzpolizei.
Die Rettung habe immer Vorrang. Erst nachdem der Einsatz abgeschlossen ist, würden die Umstände geprüft und bewertet. “Erst danach wird entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Kostenpflicht erfüllt sind”, heißt es weiter.
Die Finanzpolizei begründet die Neuregelung auch mit dem hohen Aufwand solcher Einsätze. Diese können sich über mehrere Stunden ziehen und erhebliche personelle und technische Ressourcen binden. Ein ungerechtfertigter Notruf könne damit Einsatzmittel blockieren, die gleichzeitig an anderer Stelle dringend benötigt würden.
Ziel sei deshalb nicht, Menschen davon abzuhalten, im Ernstfall Hilfe zu rufen. Vielmehr sollen leichtfertige oder unbegründete Alarmierungen verhindert werden – zum Schutz öffentlicher Ressourcen und vor allem der Einsatzfähigkeit des gesamten Rettungssystems.




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