AVS schließt Rekurs nicht aus

AVS fordert Mitspracherecht bei der Ausweisung von Wildruhezonen

Mittwoch, 13. September 2017 | 18:25 Uhr

Bozen – Mit einem offenen Brief übermittelt der Alpenverein Südtirol seine Forderung nach Mitspracherecht bei der Ausweisung von Wildruhezonen.

Der Alpenverein begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Wildruhezonen, sofern die Erfordernisse bezüglich deren Errichtung nachvollziehbar seien. “Die Schaffung von Wildruhezonen, die alleine darauf ausgerichtet ist, einzelnen Interessensgruppen
Genüge zu tun, rechtfertigt keinesfalls die Abschaffung des vom Alpenverein geforderten freien Zugangsrechtes im alpinen Raum.”

“Zurzeit werden die von den Landesämtern erarbeiteten Vorschläge zur Ausweisung von Wildruhezonen in den Naturparken vorgestellt. Dies im Hinblick auf eine möglichst rasche Vorlage eines Gesetzentwurfes an die Landesregierung, welcher die Jagd in den Naturparken regeln soll. Die Vorschläge wurden offiziell nach Rücksprache mit der Jägerschaft, den betroffenen Grundeigentümern und mit den Vertretern der öffentlichen Verwaltung erarbeitet”, heißt es in dem Brief.

“Der Alpenverein sowie andere Interessensvertreter der Bevölkerung wurden hierbei nicht miteinbezogen, obwohl Landesrat Theiner dies in einem Schreiben vom 26.01.2017 dem Alpenverein zugesichert hatte. Dabei verwies LR Theiner darauf, dass im Legislativdekret nur von Zonen gesprochen wird, in welchen die Jagd untersagt ist, während keine Beschränkungen der Freizeitaktivitäten gefordert werden. Auch war es bislang im Vorfeld dieser Vorstellungen nicht möglich, in die Entwürfe Einsicht zu nehmen”, so der AVS.

“Die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Wildruhezonen beinhalten nämlich ein weitreichendes Betretungsverbot, was der Alpenverein auch im Interesse der gesamten Bevölkerung nicht akzeptiert. Durch diese Vorgehensweise sind
Abänderungen der geplanten Wildruhezonen wohl nur mehr im Rekurswege möglich”, schließt der Alpenverein.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen