Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Landtag behandelte in dieser Woche zwei Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie. Die Vorlagen standen bereits vor einem Jahr auf der Tagesordnung, wurden damals jedoch vertagt, um in einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Kompromiss zu erarbeiten.
„Leider ist es nicht gelungen, eine Einigung auf einen gemeinsamen Text zu finden“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder. Die SVP habe in mehreren Punkten Gesprächsbereitschaft und Entgegenkommen gezeigt. Gescheitert sei ein Kompromiss letztlich an der kompromisslosen Haltung der „Initiative für Direkte Demokratie“.
Die SVP wäre unter anderem bereit gewesen, der Online-Sammlung von Unterschriften zuzustimmen. Nicht akzeptabel sei jedoch die gleichzeitige Senkung der notwendigen Unterstützungsunterschriften von derzeit 13.000 auf 8.000 gewesen. „Wenn man mit minimalem Aufwand das repräsentative System aushebeln kann, geht das eindeutig zu weit. Sonst genügt eine größere WhatsApp-Gruppe und wir haben alle zwei Wochen eine Volksabstimmung“, so Stauder.
Auch bei der Zusammensetzung des Richtersenats wäre laut SVP eine Einigung möglich gewesen. Kritisch bewertet wird hingegen die ebenfalls vorgeschlagene Möglichkeit, Abstimmungen über Regierungsakte durchzuführen. Dies würde die Handlungsfähigkeit der Landesregierung massiv einschränken und die Regierungsarbeit ad absurdum führen.
Stauder kritisiert die „Alles-oder-Nichts-Haltung“ der Initiative. „Demokratie lebt auch von Kompromissfähigkeit und Verantwortung. Wer jede Einigung ablehnt, trägt nicht zu einer konstruktiven Weiterentwicklung des Systems bei“, betont der SVP-Fraktionsvorsitzende.
Für die SVP seien die beiden Gesetzentwürfe in der vorliegenden Form daher nicht zustimmungsfähig gewesen.
Gebrochenes Versprechen als Vorwurf
Die Gesetzentwürfe Nr. 6 und 7/23 zur Direkten Demokratie sind von den Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa (Grüne) und Alex Ploner (Team K) “als Patin und Pate” eingebracht worden. Sie waren von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitet und wurden von Vertretern von acht politischen Kräften mitgetragen.
Foppa und Ploner bewerten die Geschehnisse im Landtag anders. „Die Entwürfe zielten darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die in den vergangenen Jahren die Ausübung der in der Landesgesetzgebung vorgesehenen Partizipationsrechte faktisch verhindert haben“, erklären sie in einer Aussendung.
Die Einbringerinnen und Einbringer der Gesetze würden die Ablehnung im Landtag als verpasste Chance zur Stärkung der demokratischen Beteiligung in Südtirol bedauern.
„Vor den Landtagswahlen 2023 hatten sich zahlreiche Politikerinnen und Politiker für eine Reform der Direkten Demokratie und für die Forderungen der Initiative für mehr Demokratie ausgesprochen. Wer vor Wahlen etwas verspricht, muss es auch halten, selbst wenn er oder sie danach in die Mehrheit gewechselt ist. Die Freiheitlichen und Fratelli d’Italia haben ihr Wort nicht gehalten. Das macht das heutige Ergebnis noch bitterer“, erklären Brigitte Foppa und Alex Ploner.
Die Zusammensetzung der Richterkommission, die Volksbegehren prüft, über ein Losverfahren unter Experten des öffentlichen Rechts hätte mehr Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten sollen, argumentieren Foppa und Ploner. Auch sollte per Gesetz die Möglichkeit der Onlineunterschriften und die Ausweitung der Personen, die Unterschriften beglaubigen können, erzielt werden.
„Die Instrumente der Direkten Demokratie wirksam zu machen bedeutet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen zu stärken und eine direktere Beziehung zwischen Politik und Gesellschaft herzustellen. Die Mehrheit hat heute gezeigt, wie sie die der Bevölkerung gegebenen Versprechen einlöst: gar nicht“, erklären die unterstützenden Landtagsfraktionen, die Grünen, Team K, Südtiroler Freiheit, PD, Freie Fraktion, JWA, Vita und Wir Bürger.




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