Unterberger fragt bei Justizminister nach

“Einsturz des Gerichtsgebäudes erfordert vollen Einsatz”

Donnerstag, 05. November 2026 | 18:17 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen/Rom – Justizminister Carlo Nordio hat auf Anfrage von SVP-Santorin Julia Unterberger nach einer weiteren Verlängerung der Verweildauer der Richter in derselben Funktion, beschränkt auf das Landesgericht Bozen, leider keine klare Antwort gegeben. Stattdessen habe angeregt, sich an den Obersten Richterrat zu wenden, erklärt die Vorsitzende der Autonomiegruppe nach der Fragestunde im Senat.

„Nach dem Einsturz im vergangenen Juli ist es dem Landesgericht Bozen gelungen, bereits innerhalb von zweieinhalb Monaten den Gerichtsbetrieb wieder aufzunehmen. Das ist eine beachtliche Leistung, die dem großen Einsatz der Richterinnen und Richter, sowie des Verwaltungspersonals zu verdanken ist“, betont Unterberger. Nun zeichne sich jedoch bereits das nächste Problem ab.

Mit dem 31. Dezember läuft die mit Gesetzesdekret Nr. 100/2026 gewährte Verlängerung der Höchstverweildauer von Richterinnen und Richtern im selben Amt aus. In der Folge werden mindestens sechs Richterinnen und Richter ihre derzeitige Funktion aufgeben müssen. „Für das Gericht Bozen bedeutet dies einen weiteren Verlust wertvoller personeller Ressourcen – und das ausgerechnet in einer Phase, in der ohnehin alle Kräfte benötigt werden, um die Verfahrensrückstände abzubauen“, erklärt Unterberger.

Besonders heikel sei die Lage, weil die Gerichtsämter in Bozen seit Jahren unter einem chronischen Mangel leiden. Die Stellenunterbesetzung liege je nach Amt zwischen 20 und 35 Prozent. „Dafür sind auch die besonderen Rahmenbedingungen unseres Justizsystems verantwortlich. Die Gewährleistung der Zweisprachigkeit und die Einhaltung der Bestimmungen des ethnischen Proporzes machen die Rekrutierung von Richterinnen und Richtern deutlich komplexer als im übrigen Staatsgebiet“, schreibt Unterberger in einer Aussendung.

Ab Jänner 2027 könnte die personelle Unterbesetzung bei der Staatsanwaltschaft rund 50 Prozent und beim Landesgericht etwa 20 Prozent erreichen. „Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit auch keine Richterwettbewerbe ausgeschrieben werden können“, so die Senatorin. Grund dafür sei das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur psychologischen und eignungsbezogenen Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber, da die dafür erforderlichen Tests noch nicht ausgearbeitet wurden.

„Aus all diesen Gründen haben wir eine weitere Verlängerung der Höchstverweildauer der Richterinnen und Richter in derselben Funktion, beschränkt auf die Gerichtsämter in Bozen beantragt. Eine von uns eingereichte Tagesordnung hat die Regierung verpflichtet, deren Gewährung zu prüfen. Das Justizministerium hat bislang einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krisensituation geleistet. Wir hoffen daher, dass dies weiterhin so bleibt“, so Unterberger abschließend.

Bezirk: Bozen

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