Von: importer
Signa-Gründer René Benko ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe wird zu einem bereits Ende September rechtskräftig gewordenen Urteil gegen Benko wegen betrügerischen Krida über 30 Monate unbedingter Haft hinzugerechnet. Von einem neuen Vorwurf der betrügerischen Krida wurde der 49-jährige Tiroler hingegen freigesprochen.
Die neu festzusetzende Gesamtfreiheitsstrafe beträgt somit viereinhalb Jahre unbedingte Haft, erklärte Richter Norbert Hofer in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Benko-Anwalt Norbert Wess erbat sich die vorgesehenen drei Tage Bedenkzeit, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Bezüglich der rechtskräftigen Verurteilung zu 30 Monaten Haft hatte der mit Fußfessel in Untersuchungshaft sitzende Benko übrigens bereits die nötigen zwei Drittel für eine bedingte Entlassung “absolviert”.
Benko war vorgeworfen worden, die Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner durch eine “Garantieerklärung” um rund 5 Mio. Euro betrogen zu haben. Der neue Krida-Vorwurf betraf ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro, das Benko vor dem Insolvenzverwalter bzw. seinen Gläubigern verheimlicht haben soll. Diesen Vorwurf sah das Schöffengericht als nicht begründet an.
“Gutmütigen Menschen” Haselsteiner getäuscht
Das Schöffengericht sah es als klar erwiesen an, dass Benko den “gutmütigen Menschen” Haselsteiner über seine Zahlungswilligkeit sowie Zahlungsfähigkeit getäuscht habe. Der Industrielle sei davon ausgegangen, dass Benko dieses Geld aufbringen könne – sei es er persönlich, über Dritte oder Stiftungen. Benko hätte hingegen erkennen müssen, das er dazu nicht in der Lage ist und habe daher getäuscht. Nicht getäuscht habe er die Haselsteiner-Seite hingegen, indem er die baldige Dividendenzahlung garantiert habe, wie in der Anklage angeführt. Denn darüber hätte Benko gar nicht entscheiden können.
Der frühere Immobilien-Tycoon Benko habe die Garantieerklärung unbedingt unterschreiben müssen, um das Geld für die von der Insolvenz bedrohte Signa-Tochter SportScheck zu erhalten. Sonst wäre die SportScheck am nächsten Tag mit einem Konkursantrag konfrontiert gewesen. Es gebe einen Schaden, eine Täuschungshandlung und eine Bereicherung dritter Seite, nämlich der SportScheck GmbH – und deswegen sei der Tatbestand des schweren Betrugs erfüllt.
Situation “nicht so komplex, wie sie den Anschein erweckt”
Die Causa sei dabei “nicht so komplex, wie sie den Anschein erweckt”, führte Hofer in seiner Urteilsbegründung weiter aus. Haselsteiner habe schlicht die “5 Millionen zugeschossen” mit der Intention, dass “andere nachziehen”, um die SportScheck zu retten. “Viele zogen die Reißleine, nur Haselsteiner nicht”, erklärte Hofer. Die Zahlung habe somit mit der Begleichung eines Aktienerwerbes durch die Haselsteiner-Stiftung an der Signa Development im Jahr 2022 im Zuge einer Kapitalerhöhung nichts zu tun, sondern “diente ausschließlich der Rettung der Sportscheck.” Der Kaufpreis der Aktien sei nämlich “mit der Abtretung des Dividendenanspruchs bereits vollständig beglichen gewesen”.
Im Kern sei es bei dem “Zuschuss” schlicht so gewesen, dass Haselsteiner meinte “René, ich gebe dir fünf Millionen Euro, aber du gibst mir das Geld zurück”, zitierte der Richter den Baulöwen. “Es wäre auch kompletter Holler, eine Garantieerklärung auf eine Aktien-Kaufpreisforderung zu beziehen”, strich der Richter heraus: “Haselsteiner hat komplett andere Probleme bedient.”
Hinsichtlich des Freispruchs in der Causa Jagdgewehr begründete Hofer den Freispruch im Zweifel, dass es nicht die Aufgabe von Benko sein könne, zu schauen, ob “alle Aktiva verwertet wurden”. “Sie müssen den Insolvenzverwalter nicht darauf hinweisen, die Verwertung ist dessen Aufgabe”, sagte Hofer und sah keinen Vorsatz, die Waffe verstecken zu wollen.
Lange Verfahrensdauer und Lebenswandel als Milderungsgründe
Als mildernd sei der bisherige Lebenswandel von Benko, die lange Verfahrensdauer und die teilweise Schadenswiedergutmachung zu werten gewesen, sagte Hofer schließlich zum Strafausmaß. Erschwerend komme hingegen hinzu, dass “der strafbestimmende Wertbetrag um das 20-Fache überschritten wurde”, es “mehrere Tathandlungen” gewesen und “ein langer Tatzeitraum” gewesen seien. “4,5 Jahre sind somit dem Gesamtkomplex angemessen, führte er aus.
Benko-Anwalt Wess erklärte nach der Verhandlung vor Journalisten, dass sein Mandant “natürlich enttäuscht” sei, im “Hauptfaktum” Betrug verurteilt worden zu sein. Der Anwalt ließ vorerst offen, ob man ein Rechtsmittel – also Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung – einlegen werde. Letztlich werde das der Mandant entscheiden. Man habe den Standpunkt vertreten, dass der Kaufpreis durch die Haselsteiner-Stiftung nicht bezahlt worden sei. Dass das Gericht dies anders sehe, müsse man hinnehmen. Die Begründung des Richters habe er aber “nicht leicht verstanden.”




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