Oktobersitzung beendet

Europagesetz im Landtag verabschiedet

Freitag, 11. Oktober 2019 | 13:07 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute das Europagesetz verabschiedet.

Landesgesetzentwurf Nr. 30/19: Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2019) (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher). Die Generaldebatte dazu hatte bereits gestern begonnen, wobei sich die Diskussion vor allem auf Art. 4 mit Bestimmungen zur Gleichstellung von Deutsch und Italienisch bei den Berufskammern konzentrierte.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) verwies auf die Änderungen, die der Gesetzgebungsausschuss am Ursprungstext vorgenommen hat, wobei an manchen Stellen “altoatesini” durch “della provincia di Bolzano” ersetzt wurde. Man stelle “Alto Adige” usw. als faschistische Erfindungen hin. Wenn man “Südtirol” immer durch “autonome Provinz Bozen” ersetzen würde, würde es einen Aufstand geben. Diese Änderungen brächten praktisch nichts, sorgten aber für ein schlechtes Klima. Sie seien antiitalienisch, nicht antifaschistisch. Er kritisierte auch Art. 4, der in eine Materie eingreife, die durch Verfassungsgesetz geregelt sei. Man probiere immer, wie weit man gehen können, aber man überlaste damit das Verfassungsgericht.

Peter Faistnauer (Team Köllensperger) wies auf die Bestimmungen zum Wasserzins hin, die von den Beregnungskonsortien nicht als ideal empfunden würden. Bevor man einen Zins einführe, hätte man eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchführen müssen. So werde der Zins einfach in letzter Minute eingeführt, ohne dass es zu einer Einigung gekommen sei.

Die Europarichtlinie sehe klar eine wirtschaftliche Analyse vor Einführung des Wasserzinses vor, bestätigte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Bei der Festlegung des Zinses gebe es einen riesigen Spielraum, manche Länder würden keinen verlangen. Stattdessen führe das Land auf die Schnelle den Zins ein, und der Obst- und Weinbau solle für alle zahlen. Durch die Entwicklung der Beregnungstechnik sei der Wasserverbrauch deutlich zurückgegangen, während eine Kuh immer noch 120 Liter am Tag brauche. Deshalb sei es unverständlich, warum man den Zins ohne effektive Verbrauchsanalyse einführe.

Gerhard Lanz (SVP) betonte, dass das Wasser alle angehe, und dass das auch eine Umweltfrage sei. Daher habe man auch Regelungen geschaffen, die alle Bereiche beträfen.

Wasser sei ein öffentliches Gut, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), das Wasser im Bach neben dem Haus gehöre nicht dem Hausbesitzer. Deshalb seien allgemeine Regeln und auch ein kleiner Beitrag für die Nutzung wichtig. Dello Sbarba ging auch auf den Einwand von Urzì ein und wies darauf hin, dass die Süd-Tiroler Freiheit auch einen Kampf gegen das Wort “territorial” führe und es mit “ethnisch” ersetzen wolle. Er rief die Mehrheit auf, sich auf eine Bezeichnung zu einigen und sich nicht jedes Mal von Provokationen treiben zu lassen. Niemand außerhalb Südtirols würde so lange Debatten um einzelne Wörter verstehen. Das Wort “ethnisch” sei überdies ideologisch belastet. Es brauche eine Abrüstung der Wörter.

Andreas Leiter Reber betonte, dass es ihm beim Wasserzins nicht nur ums Geld gehe. Es sei ein Unterschied, ob es um Wasserverbrauch in einer trockenen Zone Spaniens oder in Bayern oder Südtirol gehe, und die EU-Richtlinie sehe auch deshalb eine Analyse des Verbrauchs vor.

Riccardo Dello Sbarba wies auf die Bestimmungen zu den Sanktionen bei der Wassernutzung hin, die komplexer seien als die bestehende Regelung und besser auf die Situation eingehen könnten. Das sei wichtiger als die Höhe der Strafen.

LH Arno Kompatscher verwies auf Art. 99 des Statuts, der Deutsch und Italienisch in Südtirol gleichstelle und damit Deutsch zur Amtssprache mache. Davon gehe auch Art. 4 im vorliegenden Entwurf aus, der festlege, dass eine Amtssprache zur Einschreibung in die Berufskammer genüge. Man könne das mit Landesgesetz machen, weil es dafür mit Statut und EU-Richtlinie bereits eine Grundlage gebe. Da seien eben auch territoriale Ausnahmen vorgesehen. Er denke, die Regierung werde den Artikel nicht anfechten. Es wäre ein Affront, aber er würden beim Verfassungsgericht nicht durchgehen. Man könnte das Ganze auch mit Durchführungsbestimmung regeln, aber das würde 2-3 Jahre brauchen. Er teile nicht die Meinung von Knoll und Atz Tammerle, aber Südtirol habe keine Territorialautonomie, die Autonomie diene dem Minderheitenschutz. Wenn man davon abrücken würde, riskiere man, mit den anderen in einen Topf geworfen zu werden. Im Art. 4 gehe es aber um die “territoriale Besonderheit” im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils. Die Diskussion über die richtigen Worte werde nie enden, wenn man sich nicht auf einen Kompromiss einige. Ihm persönlich gefalle “Sudtirolo” besser. In der Verfassung stehe “Regione Trentino-Alto Adige/Südtirol” und “autonome Provinz Bozen”. (Zwischenrufe von Urzì, der von Präs. Noggler zur Ordnung gerufen wird.) Er wolle niemandem etwas nehmen, sondern Grenzen überwinden. Zum Wasserzins erklärte Kompatscher, dass es allgemein um die Wassernutzung gehe. Mit diesem Gesetz schaffe man die Grundlage, die genauen Definitionen stünden noch bevor.

Artikeldebatte

Art. 1 betrifft das Außenamt Brüssel.
Myriam Atz Tammerle forderte die Ersetzung des Wortes “Südtiroler Territorialsystem” durch “Südtirol”, denn “Territorialsystem” komme aus den Zeiten des Absolutismus. Auch vom Amt für Sprachangelegenheiten gebe es Zustimmung zu dieser Vereinfachung. Riccardo Dello Sbarba sah in dem Antrag einen Kampf gegen das Wort “territorial”, weil die STF gegen die Territorialautonomie sei. Die im Gesetzentwurf verwendete Formulierung entspreche hingegen der EU-Nomenklatur, würde man nur “Südtirol” schreiben, dann verstünde Brüssel darunter die Provinz, die Landesverwaltung, und die privaten Vereine, Verbände usw. wären ausgeschlossen. Dies sah auch Alessandro Urzì so. Genaugenommen dürfte man auch nicht “Land” ins Gesetz schreiben, sondern “autonome Provinz”, aber dieser Streit um Wörter sei lächerlich. Die Landesregierung hätte nicht auf diese Provokationen hereinfallen sollen, dann würde man sich vieles ersparen. Stattdessen stelle man ihn, Urzì, als Provokateur hin. Andreas Leiter Reber meinte, die Bürger würde eher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetz bevorzugen. Er gab ihm aber recht, wenn er für beide Sprachen die offizielle Bezeichnung des Landes verlange. Carlo Vettori wies darauf hin, dass “Provincia” klein zu schreiben sei, sonst verfehle man den Zweck des Gesetzes. Urzì betonte, dass es dem Antrag einzig darum gehen, “Alto Adige” aus dem Text zu streichen, aber den meisten sei das egal (wobei er einen Kraftausdruck verwendete). LH Arno Kompatscher bat den Landtagspräsidenten, mehr auf die Wortwahl der Abgeordneten zu achten. Die Verwendung des Wortes “Südtiroler Territorialsystem” oder “Südtirol” sei korrekt, weil man nicht nur die Institutionen meine. Leider habe man noch nie zu einem Konsens in der Wortwahl gefunden, deshalb würden diese Diskussionen nie aufhören. Dem Änderungsantrag könne man zustimmen, aber “provincia” sei klein zu schreiben. Carlo Vettori zitierte aus dem Wörterbuch Treccani, das auch “sudtirolese” kenne. Er sehe “Alto Adige” und “Sudtirolo” als Synonyme und nicht als Grundlage für politische Auseinandersetzungen. Der Änderungsantrag Atz Tammerles (mit “provincia”) wurde mit 16 Ja, 9 Nein und 5 Enthaltungen angenommen.
Alessandro Urzì fragte Vettori, warum er für den Antrag gestimmt habe. Er und seine Parteikollegen sollten sich fragen, auf welcher Seite sie stünden. Den Kompromiss, den Kompatscher herbeisehne, gebe es bereits: das Autonomiestatut. Die Lega sollte ihre vier Stimmen mehr auf die Waagschale legen und mehr Kohärenz zeigen.
Der Artikel wurde mit 27 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 2 betrifft die Abordnung von Sachverständigen zur EU-Kommission.
Alessandro Urzì fand die Formulierung eigenartig. Der Artikel wurde ohne weitere Debatte mit 28 Ja und zwei Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 zur Schulfürsorge wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 4 betrifft die Sprachbestimmungen zu den Berufskammern.
Myriam Atz Tammerle wollte “territorial” durch “ethnisch” sowie “sprachliche Minderheiten” durch “deutsche und ladinische Sprachgruppe” ersetzen, um Unklarheiten zu vermeiden. Dem ersten Antrag wollte Alessandro Urzì zustimmen, damit werde die jeweilige Identität besser hervorgehoben. Man solle die Identität aber nicht als Käfig sehen, außerdem gebe es Mehr- und Anderssprachige. Daher sollte man besser bei “territorial” bleiben”. Gerhard Lanz meinte, man komme nicht weiter, wenn man jedes einzelne Wort ändern wolle, und forderte Urzì zu Mäßigung auf. LH Arno Kompatscher kündigte die Ablehnung des Antrags an, da man sich mit “territorial” an die Wortwahl des einschlägigen Verfassungsgerichtsurteils halte. Zu Urzì sagte er, er urteile nicht nach ethnischen Kriterien, achte aber darauf, dass jede Sprachgruppe zu ihrem Recht komme. Die beiden Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Alessandro Urzì sah ein Landesgesetz als den falschen Weg, um die Einschreibung in die Berufskammern zu regeln. Daher werde er sich der Stimme enthalten. Sven Knoll kündigte Zustimmung an, auch wenn er mit der Argumentation Kompatschers nicht einverstanden sei. Wenn ein Urteil eine Diktion verwende, heiße das nicht, dass diese unbedingt richtig sei. Deutsche und Ladiner seien in Südtirol Mehrheit, nicht Minderheit, daher sollte man im Landesgesetz die jeweiligen Sprachgruppen erwähnen, nicht die Minderheiten. Franz Ploner ging auf die EU-Richtlinie 2005/36 ein, der von Sprachen spreche, die für die Berufsausübung im Aufnahmeland notwendig sind. Wichtig sei, dass die Feststellung der Sprachkenntnisse nach der Anerkennung des Berufstitels erfolge – die Prüfung könnte daher auch jemand anderer als die Berufskammer vornehmen. Daher wäre eine Durchführungsbestimmung besser, welche die Zuständigkeit für die Prüfung regeln könnte. Auch Andreas Leiter Reber, der Zustimmung ankündigte, hielt eine Durchführungsbestimmung für sicherer. In diesem Artikel gehe es nicht um die Anerkennung der Berufsqualifikation, antwortete LH Kompatscher. Italien habe es versäumt, bei der Übernahme der EU-Richtlinie die deutsche Sprache in Südtirol für die Einschreibung in die Berufskammern gleichzustellen. Es bestehe nun dringender Handlungsbedarf, daher beschreite man den Weg über das Landesgesetz. Sollte es angefochten werden, werde man sich auf das Verfahren einlassen und gleichzeitig auch den anderen Weg beschreiten. Im Artikel sei übrigens von “territorialen Besonderheiten” die Rede, nicht von “Territorialautonomie”. Knoll sollte auch nicht den Minderheitenstatus der deutschen und ladinischen Sprachgruppe in Frage stellen.
Der Artikel wurde mit 29 Ja und einem Nein genehmigt.

Art. 5 zum ökologischen Landbau wurde unverändert genehmigt.
Ein Änderungsantrag von Leiter Reber wurde abgelehnt.

Art. 6 und 7 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 8 betrifft den Wasserzins.
Franz Locher betonte, dass die Bauern das Wasser nicht verbrauchen, sondern nutzen und dann weitergeben. Die Landwirtschaft sorge für gute und günstige Lebensmittel. Daher sollte sich auch der zuständige Landesrat in der Landesregierung einsetzen, dass der Wasserzins erträglich bleibe, ansonsten könne in bestimmten Gebieten auch ein Zins von sechs bis sieben Euro pro Kubikmeter fällig werden, was zu viel sei.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und drei Enthaltungen genehmigt.

Art. 9 und 10 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 11 betrifft die Festlegung der Wassergebühren.
Riccardo Dello Sbarba hielt die vielen alternativen Bemessungsgrundlagen für eine Quelle von Unsicherheiten. LR Arnold Schuler verteidigte die Alternativen. Es gebe Situationen, wo man Kriterien mischen müsse, etwa bei der Frostberegnung.
Der Artikel wurde mit 20 Ja, einem Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Art. 12 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 13 betrifft die Beiträge für sparsame Wassernutzung.
Gerhard Lanz schlug vor, dass die Beiträge nicht nur vom Amt für Landwirtschaft vergeben werden, sondern von den fachlich zuständigen Ämtern. LR Arnold Schuler stimmte dem Vorschlag zu, der angenommen wurde.
Der Artikel wurde mit 25 Ja und drei Enthaltungen genehmigt.

Art. 14 bis 19 wurden ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 24 Ja, einem Nein und fünf Enthaltungen genehmigt.

Damit wurde die Oktober-Sitzung beendet.

Bezirk: Bozen