Keine konkreten Angaben zu den Schulungen

FH: Vereine wegen Defibrillatorenpflicht im Unklaren

Samstag, 23. Juli 2016 | 13:40 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 9. Dezember 2014 beschlossen, dass künftig alle Sportanlagen zum Schutz der Sportausübenden mit halbautomatischen Defibrillatoren ausgestattet sein müssen. Seit ein paar Tagen ist der Beschluss in Kraft, einige essentielle Fragen bleiben für die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer jedoch offen.

„Obwohl ich persönlich dem Beschluss eine gewisse Sinnhaftigkeit abgewinnen kann, bleiben gar manche Fragen, welche vorwiegend die Handhabung vonseiten der Vereine betreffen, offen. Diese möchte ich in einer Anfrage geklärt haben, um die Vereine aufklären zu können“, schreibt Oberhofer in einer Pressemitteilung.

„Im beschließenden Teil des Beschlusses der Landesregierung fallen mehrere Unklarheiten auf, welche die Vereine, die sich künftig an den Beschluss halten müssen, verunsichern. Laut Beschluss ist nämlich ein Beitrag für die Eigentümer der Sportanlagen, sprich in den meisten Fällen die Gemeinden vorgesehen. Die Summe darf die Obergrenze von 500 Euro nicht überschreiten. Geklärt wäre somit die Finanzlage für die Gemeinden, aber was bedeutet diese Neuerung für die Vereine in finanzieller Hinsicht?“, fragt Oberhofer.

„Im Beschluss werden keine konkreten Angaben zu den Schulungen für das künftig ermächtigte Personal gemacht. Dieser Umstand wirft die Frage auf, ob die Kurse für die vielfach ehrenamtlich Tätigen kostenlos angeboten werden oder ob die Kurse von den Vereinen selbst bezahlt werden müssen. Zudem spricht man im Beschluss von einer 24-monatigen Gültigkeit der Ermächtigung. Diesbezüglich muss man sich die Frage stellen, aus welchem Grund das Personal im Sanitätswesen, welches mit der Materie rund um die Betreuung von Patienten vertraut ist, vergleichbare Kurse jährlich auffrischen muss, im Fall der Vereine jedoch ein ‚Retraining‘ lediglich alle zwei Jahre genügt, um einen korrekten Umgang mit dem Defibrillator zu garantieren. Bei einer Reanimation geht es doch um weitaus mehr als nur um die Bedienung des Gerätes. Allein die Stresssituation bei einem Vorfall kann bei Ungeübten großen Druck ausüben und zu Fehlern führen, die vielleicht rechtlich keine Folgen haben, psychisch aber sehr wohl ihre Nebenwirkungen haben werden“, hält die Freiheitliche Abgeordnete fest.

Von: mk

Bezirk: Bozen