Pressekonferenz

FH: „Verwaltung von Personal und Diensten bei Post und Bahn muss in Südtirol erfolgen“

Freitag, 24. Februar 2017 | 12:21 Uhr

Bozen – Spätestens seit der Privatisierung bzw. der Teilprivatisierung von Bahn und Post gibt es in Südtirol keine klare Kompetenzbeschreibung für die Verwaltung des Personals mehr. Darauf verwiesen die Freiheitlichen heute auf einer Pressekonferenz. Bestätigt werde das nicht nur von den vielen Einwänden seitens Bediensteter aus Südtirol, sondern z. B. auch vom lokalen “Eisenbahnerchef selbst. Auf Nachfrage habe er erklärt, ausschließlich für den Regionalverkehr zuständig zu sein, nicht jedoch für das Personal. „Dabei wurde die Einsetzung dieser Verantwortungsträger bei Bahn und Post seinerzeit als großer autonomiepolitischer Erfolg gefeiert“, betonen die Freiheitlichen.

Wenn das in Südtirol tätige Personal bei Post und Bahn nicht in Südtirol selbst verwaltet wird, sondern etwa in Mestre oder Verona, sei es nicht mehr möglich, die Bestimmungen über Proporz und Zweisprachigkeit angemessen zu kontrollieren. Beim Personal würden sich immer stärker Frust, Enttäuschung und Empörung breitmachen. „Es kommt nämlich immer wieder vor, dass Bedienstete aus anderen Provinzen nach Südtirol abkommandiert werden und Südtiroler Bedienstete verdrängen bzw. diesen einen Karrieresprung verwehren. Seit Inkrafttreten des Proporzdekretes Nr. 752/76 sind beinahe 40 Jahre vergangen, ohne dass es ein Südtiroler bei Bahn oder Post geschafft hätte, tatsächlich eine Führungsposition einzunehmen. Da nicht anzunehmen ist, die Südtiroler seien dazu nicht fähig, muss es andere Gründe dafür geben“, betonen die Freiheitlichen.

Mit dem Proporzdekret seien ursprünglich auch klare Stellenpläne für die Staatstellen definiert worden. Auch wenn diese angesichts der Entwicklung der letzten Jahre nicht mehr zeitgemäß sind, bräuchte es laut den Freiheitlichen dennoch eine nachvollziehbare Festlegung der Anzahl der aktuellen Stellen und entsprechender transparenter Kriterien.

„Es war eine große Errungenschaft der Autonomiepolitik, den Südtirolern in ausgewogener Weise wieder den Zugang zu den Staatsstellen zu eröffnen. Obwohl es klare Bestimmungen gibt, werden diese immer wieder verwässert oder gar ausgehöhlt. Daher ist es unabdingbar, dass sich die Politik wieder klar für die Einhaltung der Autonomiebestimmungen bei den Staatsstellen einsetzt und den Bediensteten aus Südtirol den Rücken stärkt. Ähnlich wie beim Personal verhält es sich bei der Reorganisation von Diensten. Es ist nicht klar, wie viele und welche Dienste gerade nicht mehr im Land ausgeführt werden bzw. welche außer Landes verlegt wurden. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt des Personaleinsatzes und der Einhaltung von Autonomiebestimmungen zu beleuchten“, erklären die Freiheitlichen.

Sie haben im März 2015 einen entsprechenden Beschlussantrag im Landtag eingereicht, der mit 29 Jastimmen und einer Enthaltung genehmigt worden ist.

Der Beschlussantrag im Wortlaut

Dies vorausgesetzt und festgestellt, dass die dringende Notwendigkeit besteht, im Bereich der Verwaltung von Personal und Diensten bei Bahn und Post die Einhaltung geltender Autonomiebestimmungen einzufordern, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

– umgehend alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Personal bei Bahn und Post im Sinne der geltenden Autonomiebestimmungen wieder in Südtirol selbst organisiert und verwaltet wird;

– alles zu unternehmen, damit die dem Autonomiestatut widersprechenden Maßnahmen wieder zurückgenommen werden;

-sicherzustellen, dass die Leitung der Dienste bei Post und Bahn in Südtirol von einer Stelle mit Sitz in Bozen wahrgenommen wird.

Von: mk

Bezirk: Bozen