Instandhaltung der Straßenbeschilderung: Freiwillige Verstärkung

Flüchtling in Meran hilft freiwillig mit

Montag, 28. November 2016 | 12:09 Uhr

Meran – Seit Donnerstag ist der 21-jährige James Anya, einer der in Meran untergebrachten Flüchtlinge, als freiwilliger Mitarbeiter für die vom Hauptmann Karl Stricker koordinierte Dienststelle Instandhaltung der Straßenbeschilderung tätig.

Vier Flüchtlinge standen bereits als freiwillige Mitarbeiter der Stadtgemeinde Meran im Einsatz: Emmanuel Mensah, 21 Jahre alt aus Ghana, war bei der Stadtpolizeieinheit in den Dienst getreten, die für die Instandhaltung der Straßenbeschilderung zuständig ist. Der 28-jährige Bakari Jarju aus Gambia pflegte zusammen mit dem Team der Stadtgärtnerei die öffentlichen Grünanlagen. Ansumana Fadera, ebenso aus Gambia, ist 29 Jahre alt und war als Hilfskraft in der Schulmensa an der Totistraße tätig. Lamine Kote, 1993 in Senegal geboren, arbeitete hingegen in der internen Bar der Tagesstätte VITA an der Otto-Huber-Straße. Seit Donnerstag (24. November) steht ein weiterer Flüchtling im Dienste der Meraner Gemeinschaft. Er heißt James Anya, ist 21 Jahre alt, stammt wie Emmanuel Mensah aus Ghana und auch er wird als Mitarbeiter der vom Hauptmann Karl Stricker koordinierten Dienststelle Instandhaltung der Straßenbeschilderung tätig sein.

Seit September stehen vier Flüchtlinge auch für die Stadtwerke Meran im Einsatz. Immer wieder neue Flüchtlinge – Männer und Frauen – die in Meran untergebracht sind, möchten sich freiwillig für die Stadt engagieren. Einige von ihnen haben im Oktober den Sicherheitskurs besucht und möchten am liebsten gleich einen Job annehmen, doch sie tun sich auf dem freien Arbeitsmarkt schwer. Sie brauchen einen sanften Einstieg, wie eben die freiwillige Arbeit in öffentlichen Einrichtungen. Das ist auch der Sinn des Einvernehmensprotokolls, welches im Dezember  2015 zwischen dem Regierungskommissariat, dem Land, den Gemeinden, den Vereinen „Volontarius/River Equipe” und der Diözesan-Caritas unterzeichnet wurde. Dieses ermöglicht es Flüchtlingen, bis zur Anerkennung des internationalen Schutzes unentgeltlich gemeinnützige Leistungen zugunsten der lokalen Bevölkerung zu erbringen.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt