Gesetzentwürfe der Grünen und der BürgerUnion

Flughafen und Kinderbetreuung als Themen im Landtag

Donnerstag, 08. Juni 2017 | 14:45 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 24/14: „Einschränkung des Luftverkehrs in Südtirol“ (vorgelegt von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss) befasst.

Mit dem Gesetz soll jede weitere direkte oder indirekte Finanzierung des kommerziellen Luftverkehrs untersagt werden, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Das Land solle seine Anteile an allen Gesellschaften, die im Luftverkehr tätig sind, binnen zwei Jahren veräußern. Die eingesparten Gelder sollen für das Sozialwesen, die Arbeitsmarktpolitik und den öffentlichen Personennahverkehr ausgegeben werden. Der Bürgerentscheid habe die Landesregierung bereits in diese Richtung gezwungen, aber die Umsetzung lasse noch auf sich warten. Wäre der Gesetzentwurf bereits 2014 genehmigt worden, hätte sich das Land viel Geld erspart. Dann wäre auch die Austragung der Landebahnverlängerung aus dem Leiferer Bauleitplan gestrichen worden, wogegen sich die Landesregierung jetzt wehre, weil sie den Käufern diese Möglichkeit erhalten wolle. Man müsste dem ENAC einen Plan zur Verkleinerung und Rückstufung des Flughafens vorlegen, der mit der heutigen Einstufung von 2C zu viel Geld verschlinge. Die Idee für einen Relaunch des Flughafens sei endlich aufzugeben.

Brigitte Foppa (Grüne) bedauerte, dass der Gesetzentwurf erst jetzt behandelt wird, eine Auswirkung der Geschäftsordnung. Die Gründe für die Entscheidung der Bürger beim Referendum seien Umwelt- und Gesundheitsschutz gewesen, das müsse man in Erinnerung behalten. Ein Flughafen für ein so kleines Land sei größenwahnsinnig. Wenn die Leute hören müssten, dass heute gleich viel geflogen werde wie vor dem Referendum, würden sie sich verschaukelt fühlen. Der Gesetzentwurf sei daher noch aktuell.

Der Gesetzentwurf sei unnötig wie ein Kropf, meinte Dieter Steger (SVP), er sei typisch für die Südtiroler Verbotspartei, die Grünen. Erst vor wenigen Monaten sei ein Gesetz zum Thema verabschiedet worden. Die Landesregierung müsse beim Ausstieg einen Iter einhalten. Die ENAC entscheide, was mit dem Flughafen geschehen werde, nicht das Land, und der Staat werde den Militärflughafen nicht aufgeben. Das Land könne nur seine Finanzierung zurückziehen, und das werde es gemäß Volksentscheid auch tun. Steger erinnerte Foppa daran, dass jedes österreichische Bundesland über einen Flughafen verfüge. Er gehe davon aus, dass die Ausschreibung leer ausgehen werde und dass die Struktur dann an die zuständigen Behörden übergeben werde.

Wenn die SVP mehr an Tirol denken würde, würde sie erkennen, dass Südtirol bereits einen Flughafen habe, in Innsbruck, bemerkte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Dorthin sollte es auch investieren. Er unterstützte jene Punkte im Gesetzentwurf, die eine Einschränkung des militärischen Flugverkehrs forderten, der derzeit keiner Regelung unterliege. Er sprach sich aber gegen eine Veräußerung der Struktur aus, die vom Flughafen Innsbruck als Ausweichmöglichkeit genützt werden könnte. Wenn, dann sollte man dem Staat die Struktur so zurückgeben, wie man sie bekommen habe, vor dem Ausbau.

Andreas Pöder (BürgerUnion) fragte, mit welchem Nachdruck, die Landesregierung die Entscheidung der Bevölkerung umsetze. Möglicherweise spiele sie auf Zeit, vielleicht um irgendwann eine neue Volksbefragung durchzuführen. Die Prognosen, dass Südtirol ohne Flughafen zur Tourismuswüste würde, hätten sich nicht bewahrheitet. Es würden sich auch neue Firmen wie Reusch in Südtirol ansiedeln.

Zum Flughafen werde ein Religionskrieg geführt, meinte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). Beim Referendum hätten die Bürger nicht gegen den Flughafen, sondern gegen die öffentliche Finanzierung gestimmt. Er selbst habe den Flughafen immer als Chance für Südtirols Wirtschaft und als Portal in die Welt gesehen. Der Verweis auf den Flughafen Innsbruck sei irreführend, wenn man aus Umweltgründen gegen einen Flughafen sei. Urzì sprach sich schließlich gegen den Gesetzentwurf aus, er rieche nach Kreuzzug, auch wegen der Seitenhiebe gegen die Militärflüge.

LH Arno Kompatscher stellte außer Zweifel, dass das Ergebnis der Volksbefragung zu respektieren sei. Das betreibe das Land auch mit Nachdruck. Es wäre müßig, das abgelehnte Flughafenkonzept jetzt noch einmal besser erklären zu wollen. Kompatscher forderte aber auch Fairness von den Referendumsgewinnern; sie hätten ein Fußballspiel deutlich gewonnen, aber nicht gleichzeitig ein Tennisturnier dazu. Die Grünen sollten nicht in das Ergebnis ihre Ablehnungsgründe hineininterpretieren. Nun müsse man eine EU-weite Ausschreibung durchführen, vorher brauche es aber noch die Vorgaben der ENAC, welche Voraussetzungen ein Bewerber erfüllen müsse. Das seien die Gründe, warum das alles so lange dauere. Kompatscher erinnerte an die gestrige Debatte über die Staus auf der Autobahn, das sei eigenartig, wenn man alle Alternativen ablehne. Das Land werde keine Mittel mehr für den Flughafen zur Verfügung stellen, wobei neben der Veräußerung auch eine Verpachtung möglich sein könnte, erklärte Kompatscher auf Nachfrage von Dello Sbarba. Ein Abbruch der Struktur, um dem ENAC weniger zurückgeben zu müssen, würde dem Verfassungsgrundsatz der guten Verwaltung widersprechen.

LR Florian Mussner erinnerte daran, dass der Landeshauptmann gleich nach dem Referendum gesagt habe, wie es weitergehe. Vor dem Ausstieg sei eine Bewertung der Landesanteile notwendig, und diese sei auch vorgenommen worden. Die Ergebnisse würden innerhalb Juli vorliegen. Die Landesregierung sei gemäß Auftrag des Referendums vorgegangen, sie habe jedoch die gesetzliche Pflicht, den Betrieb bis zum Ausstieg weiterzuführen.

Riccardo Dello Sbarba dankte Mussner und Kompatscher für ihre Stellungnahmen, kritisierte aber Steger, der Gesetzentwürfe der Opposition als überflüssig wie ein Kropf bezeichne. Das Land sollte sich um eine Rückstufung des Flughafens bemühen, der wegen der Auflagen für die Kategorie 2C unnötig viel Geld verschlinge. Der Staat würde nichts dagegen haben, der Passera-Plan sehe die Rückstufung einer Reihe von Regionalflughäfen vor. Stegers Einschätzung, dass die Ausschreibung leer ausgehen werde, sei realistisch. Dann werde man den Flughafen ans ENAC zurückgeben, mit dem Recht auf Linienverkehr, wenn es bei 2C bleibe. Daher sollte man die Rückstufung vorher vornehmen. Die Landesregierung wolle das nicht, weil sie insgeheim hoffe, dass irgendjemand den Linienverkehr wieder aufnehmen werde, das, wozu die Bevölkerung nein gesagt habe. Dello Sbarba stellte in Abrede, dass die Grünen gegen jede Alternative seien. Wenn er nach New York müsse, werde er fliegen. Aber Südtirol habe diese Alternative nicht nötig. Das sei Pragmatismus, nicht Moralin.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 13 Ja und 17 Nein abgelehnt.

Landesgesetzentwurf Nr. 27/14: „Änderung des Landesgesetzes vom 17. Mai 2003, Nr. 8, Art. 14 (Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol)“ (vorgelegt vom Abg. Pöder). Es gehe dabei um das Mindestalter für den Besuch des Kinderhorts, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Drei Monate oder jünger ist ein Alter, in dem ein Kind noch nicht von den Eltern oder familiären Bezugspersonen getrennt werden sollte. Im ersten Lebensjahr, das zeigen die Untersuchungen der Bindungsforschung eindeutig, ist der intensive Kontakt zur Mutter, dem Vater oder zu einer anderen Bezugsperson entscheidend, damit Kinder sich gesund entwickeln. Das Kind kann seine Bedürfnisse noch nicht äußern. Darüber hinaus fällt die Interaktion mit anderen Kindern noch schwer, da der Fokus des Kindes noch stark auf sich selbst liegt.” Ein Zugangsalter von drei Monaten entspreche der linksorientierten Familienpolitik der Landesregierung. Angebracht wäre ein Mindestalter von sieben Monaten.

Laut LR Deeg hätten nur zwei Prozent der Kinderhortkinder weniger als sieben Monate, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Niemand gebe so kleine Kinder leichtfertig in den Kinderhort, es handle sich um absolute Ausnahmen und Notfälle. Eltern würden von ihren Lebensumständen dazu gezwungen, um diese sollte Pöder sich kümmern. Es gebe leider auch Fälle, bei denen der Kinderhort besser als die Familie sei, wenn diese das Kind vernachlässige.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) konnte dem Gesetzentwurf hingegen etwas abgewinnen. Es gebe durchaus Gründe für eine frühere Unterbringung, aber es gebe auch den Mutterschutz von 11 Monaten bzw. von 3 Jahren beim Land. Für so kleine Kinder sei es wichtig, stets die gleiche Bezugsperson zu haben.

Brigitte Foppa (Grüne) kritisierte den von Pöder verwendeten Begriff der “Zwangsausgliederung”. Die könne sie nirgends erkennen. Es gebe keinen Zwang zur Unterbringung im Kinderhort, oft nicht einmal die Möglichkeit. Den Grünen werfe man Verbotskultur vor, aber heute wolle man ein Verbot einführen – die Wahlfreiheit müsse bleiben. Man dürfe die Unterbringung in einer Betreuungsstruktur auch nicht als “Abschieben” abstempeln.

Das Landesgesetz schaffe Rahmenbedingungen, stellte LR Waltraud Deeg fest, es räume Eltern eine Möglichkeit ein. Sie wehrte sich gegen eine ideologische Debatte zum Thema. Nicht alle Frauen hätten Recht auf Mutterschaftsurlaub,  etwa Freiberuflerinnen. Es wäre auch falsch und zudem ein bürokratischer Aufwand, von diesen Eltern eine Rechtfertigung zu verlangen.

Bei der Impfdebatte sei es darum gegangen, die Eltern vor dem Verlust des Erziehungsrechts zu schützen, erklärte Andreas Pöder, heute gehe es darum, Kinder vor einer zu frühen Fremdbetreuung zu schützen. Diese sei auch in Zusammenhang mit der Suizidrate bei Jugendlichen zu sehen. Auch manche, die nicht arbeiten, würden ihre Kinder in den Kinderhorten unterbringen und damit den Berufstätigen einen Betreuungsplatz wegnehmen. Wenn etwas ideologisch sei, dann die Zwangsauslagerung.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit einem Ja, 24 Nein und sieben Enthaltungen abgelehnt.

Von: mk

Bezirk: Bozen