Von: mk
Bozen – Laut Ankündigung und Plan der damaligen Landesregierung hätten die Arbeiten zum Bau des neuen Krankenhaustraktes in Bozen bereits im Jahr 2016 abgeschlossen werden sollen, stellten die Freiheitlichen heute im Rahmen der Fragestunde im Landtag fest fest. Zwei Jahre nach diesem ursprünglichen Eröffnungstermin hat die Landesregierung kurz vor den Landtagswahlen im Herbst 2018 verkündet, die Arbeiten wären nun „fast abgeschlossen“ und es würde mit der Einrichtung der Räume begonnen. Im Frühjahr 2019 ist der neue Trakt des Krankenhauses Bozen immer noch nicht bezugsfertig. Die Fragen an die Landesregierung: Welche Abteilungen der „Neuen Klinik Bozen“ sind bereits vollständig ausgestattet und seit wann wären sie bezugsfertig? Welche Abteilungen befinden sich noch in der Bauphase, sind noch unzureichend eingerichtet oder noch nicht mit den entsprechenden technischen Geräten ausgestattet? Gibt es technische Probleme oder Fehler in der Bauplanung, welche die Eröffnung des neuen Traktes oder Teile davon verzögern? Gab oder gibt es beim Neubau technische Probleme mit der Stromversorgung, mit der Anbindung an das Stromnetz, der benötigten Leistung oder ähnliche Komplikationen mit der Energieversorgung? Wenn ja, welche? Gab oder gibt es beim Neubau planungs- und verwaltungstechnische Fehler und Versäumnisse, welche die Stromversorgung des Neubaus betreffen? Wenn ja, welche? Sollten technische oder verwaltungstechnische Mängel vorliegen, wer hat diese zu verantworten? Sollten technische oder verwaltungstechnische Mängel vorliegen, war die Landesregierung oder der zuständige Landesrat informiert? Wenn ja, seit wann? Welchen Termin sieht die Landesregierung für die vollständige Inbetriebnahme der neuen Struktur vor? Die Landesregierung bedauerte, die Antwort auf die erst sehr spät vorliegende Anfrage noch nicht parat zu haben. Man werde sie so bald als möglich nachreichen.
Am 18. März 2019 wurden mehrere Vorschläge für die künftige Unterbringung des Archäologiemuseums von der Technischen Kommission begutachtet, berichteten die Grünen. In der öffentlichen Debatte überwiegen stets die wirtschaftlichen Überlegungen rund um die kommerziellen Nebeneffekte der Attraktion “Ötzi”. Was dabei bisher zu kurz kommt, sind die museologischen Überlegungen. Nichts ist bekannt davon, was die Sachverständigen im Lande zu den Standorterwägungen sagen. Daher richteten die Grünen folgende Fragen an die Landesregierung: Wurden die Fachleute der Abteilung Museen für ein Gutachten herangezogen? Wie hat sich die Landesabteilung zur Standortfrage des Archäologiemuseums, insbesondere zum Standort Virgl, geäußert? Wie hat sich der Museumsbeirat, laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 16. Juni 2017, Nr. 6 zuständig für die museumspolitische Ausrichtung, in der Standortfrage des Archäologiemuseums geäußert? Wie hat sich der Museumsbeirat in der Standortfrage des Bozner Stadtmuseums geäußert? Wann wird die Stelle der Abteilungsdirektion Museen definitiv besetzt? Zunächst gehe es um eine Standortbestimmung, bei der natürlich museale Kriterien eine Rolle spielten, dazu würden auch Experten konsultiert, antwortete die Landesregierung. Der Museumsbeirat habe sich in der Frage nicht ausgesprochen, da auch ein konkreter Vorschlag fehle.
Während der letzten Legislaturperiode wurde der GD Schael des SABES häufig dafür kritisiert, millionenschwere Aufträge zur Beratung zu vergeben, die doch auch von internen Ressourcen erledigt werden könnten, oder besser gesagt müssten, stellte das Team Köllensperger fest. Diese Frage stellt sich auch bei der soeben ausgeschriebenen Vergabe in „Definition der Aufbauorganisation des gesamten OP-Bereiches des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Definition des betriebsweiten Reorganisationsprojektes der Organisation der sieben OP- Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebs und Managementberatung und Umsetzungsbegleitung“. Gesamtkosten betragen nicht weniger als 495.808 Euro. Eine Analyse durch Experten kann noch nachvollzogen werden, aber muss auch die Umsetzung von organisatorischen Aufgaben ausgelagert werden? Das Team Köllensperger richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wer hat die technische Spezifikation geschrieben, auf deren Basis das offene Verfahren für die Vergabe des Auftrages vergeben wird? Fußt diese auf der Beratung der B.I.K. Beratung im Krankenhaus aus Frankfurt? Liegt eine schriftliche Begründung vor, die besagt, dass es das nötige Knowhow zur Organisation der OP Säle im SABES intern nicht gibt? Die Landesregierung wies darauf hin, dass auf so komplexe und vielfache Fragen nicht geantwortet werden könne, wenn sie erst am Freitag vor der Landtagssitzung eingelangt seien. Einiges könne aber bereits beantwortet werden. Ein gutes OP-Management mache Sinn. Dies sollten Experten durchführen, die schon anderswo Erfahrung gesammelt hätten.
Der Zugang zur Elektronischen Gesundheitsakte sollte laut Landesregierung seit 31. Oktober 2018 möglich sein, aber viele Bürger fänden immer noch eine leere Akte vor, kritisierte die Süd-Tiroler Freiheit und fragte: Wurde die elektronische Gesundheitsakte mittlerweile eingeführt? Falls Nein, warum nicht? Falls Nein, bis wann wird die elektronische Gesundheitsakte eingeführt? Wie hoch waren bzw. werden die Kosten für die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte sein? Die EGA sei seit 31. Oktober 2018 aktiv, antwortete die Landesregierung. Seitdem könnten alle volljährigen Bürger auf ihre Daten zugreifen. Voraussetzung sei aber die vorherige Einwilligung des Bürgers, damit die Akte mit Daten gespeist werden dürfe. Leider hätten erst wenige die Bürgerkarte SPID aktiviert.
Die Grünen berichteten, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete Christian Tschurtschenthaler offenbar für das Projekt des Hofburggartens in Brixen tätig ist. Noch 2018 hatte er erklärt, dass seine Funktion als „Mittler zwischen dem Land, der Gemeinde und Heller“ mit seinem Landtagsmandat zusammenhänge. Dazu stellten sie folgende Fragen: Stimmt es, dass der ehemalige Kollege Tschurtschenthaler auch heute noch in der “Mission Hofburggarten” unterwegs bzw. tätig ist? Wenn ja, in welcher Funktion? Wer hat ihn damit beauftragt? Was ist die Zielsetzung eines solchen Auftrags? Gibt es dafür eine Vergütung für Christian Tschurtschenthaler und wenn ja, in welchem Ausmaß? Es gebe weder einen Auftrag noch eine Vergütung für Tschurtschenthaler, erklärte die Landesregierung. Er setze sich als engagierter Bürger ein, und das sollte nicht schlechtgeredet werden.
Aus einem Interview mit Landesrat Achammer in der „Neuen Südtiroler Tageszeitung“ vom 3. April 2019 geht hervor, dass die Vorgänge rund um die Veröffentlichung der Skandalbroschüre „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ intern aufgearbeitet werden sollen, erklärten die Freiheitlichen und fragten: Aus welchen Gründen werden die Vorgänge über das Entstehen und die Veröffentlichung der Broschüre „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ hinter verschlossenen Türen aufgearbeitet? Weshalb wird eine derartige Broschüre ohne Weisung und selbständig erstellt sowie im Anschluss ohne Freigabe an die Schulen im Land verschickt? Welche Rolle spielte die Landesschuldirektorin Falkensteiner bei der Ausarbeitung und der Freigabe der besagten Broschüre? Wer kommt für die Schäden auf, welche durch die Rücknahme der Broschüre und das Einstampfen derselben entstehen? Entspricht es den Tatsachen, dass Christian Alber seine Anstellung als Schulinspektor für den Religionsunterricht verliert? Wer wird beauftragt eine entsprechend neue Broschüre zu erstellen und wer wird die Inhalte vorab überprüfen? Die Vorgänge seien nicht hinter verschlossenen Türen aufgearbeitet worden, betonte die Landesregierung, sie seien allseits bekannt. Es handle sich um eine Information und keine Weisung, die Verteilung sei aber dennoch nicht korrekt gewesen, da man weder den Bildungsdirektor noch den Landesrat informiert habe. Kosten seien keine entstanden, da die Broschüre online verteilt werde. Der Inspektor habe seinen Auftrag zurückgelegt.
Das Team Köllensperger kritisierte, dass man für die Digitale Patientenakte nicht ein kostenloses System übernommen habe wie die Trentiner und stattdessen eine teure Lösung eingekauft habe, die aber noch immer nicht fertig umgesetzt sei. Die Fragen an die Landesregierung: Wie ist der Stand der Implementierung der Digitalen Patientenakte? Entspricht es der Wahrheit, dass der Auftrag bzw. Folgeaufträge oder Ausschreibungen zur Realisierung, Implementierung und/oder zum Betrieb der Digitalen Patientenakte jetzt widerrufen werden sollen? Wenn ja, warum? Mit welchen Pönalen? Die Landesregierung zählte die Abteilungen auf, an denen die digitale Patientenakte bereits aktiv sei, sowie jene, an denen sie derzeit implementiert wird. Es sei nicht beabsichtigt, den Auftrag zu widerrufen.
Laborbefunde können seit Oktober 2018 online „abgeholt“ werden, erklärte die Süd-Tiroler Freiheit. Die Befunde der Röntgenabteilungen, so hieß es damals in einer Pressemitteilung des Sanitätsbetriebes, sollten in Kürze folgen. Die Fragen dazu: Gibt es für die Patienten nun auch die Möglichkeit, die Befunde der Röntgenabteilungen digital einzusehen? Wie viele Bürger haben seit Oktober ihre Laborbefunde online „abgeholt“? Für Blutspender ist es bereits seit Oktober 2017 möglich, die nach der Blutspende erstellten Laborbefunde online abzurufen. Wie viele Bürger haben bisher ihre Laborbefunde online abgerufen? Sind weitere digitale Abwicklungsmöglichkeiten für die Patienten geplant und falls ja, welche? Blutspenderzugänge seien von Bürgerzugängen zu Blutbefunden nicht unterscheidbar, antwortete die Landesregierung und teilte die Zahl der Abrufe zu den Befunden mit.
Gemäß Art. 21, Abs. 1 des Bereichskollektivvertrages vom 07.04.2005 steht dem Südtiroler Sanitätsbetrieb jährlich ein Produktivitätsfond zur Verfügung, stellte das Team Köllensperger fest. Diese finanziellen Mittel stehen für die Bezahlung von Produktivitätsprämien zur Verfügung und sind an folgende Leistungen gebunden: a) die Leistung von Mehrstunden, b) die Verwirklichung von Zielen und Programmen, die auf der Grundlage des Betriebsplans vereinbart wurden, c) die Verwirklichung von zusätzlichen von den Bezirksdirektionen vereinbarten Zielen und Programmen. Daraus ergaben sich folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Mehrstunden wurden im Jahr 2018 im Südtiroler Sanitätsbetrieb (aufgeteilt nach Gesundheitsbezirken) geleistet? Wie viele dieser Mehrstunden wurden vom sozio-sanitären Personal geleistet? Wie vielen MitarbeiterInnen (Vollzeit) entspricht die Anzahl der geleisteten Mehrstunden? Wie vielen MitarbeiterInnen (Vollzeit) entspricht die Anzahl der vom sozio-sanitären Personal geleisteten Mehrstunden? Die Landesregierung wies auf die zu kurze Antwortfrist für komplexe Fragen hin, die erst am Freitag vorlagen. Man werde die Antwort schriftlich nachreichen.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte an den Beschlussantrag Nr. 724/16-XV der vergangenen Legislaturperiode, welcher einstimmig genehmigt wurde und vorsah, dass die Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dass eine Internetseite sowie eine Smartphone-App eingerichtet wird, auf der alle Medikamenten-Beipackzettel in deutscher Sprache abgerufen bzw. ausgedruckt werden können. Dazu wurden folgende Fragen an die Landesregierung gerichtet: Inwieweit wurde der obgenannte Beschlussantrag umgesetzt? Apotheker greifen für den Ausdruck deutscher Medikamenten-Beipackzettel auf eine Online-Datenbank zu. Wäre es demnach möglich, diese für die Öffentlichkeit freizuschalten oder als Basis für eine künftige Internetseite bzw. Smartphone-App herzunehmen? Hier sei man einen Schritt weitergekommen, berichtete die Landesregierung. Die Unifarm habe sich zur Einrichtung der beiden Hilfsmittel bereit erklärt. Sobald alle Medikamentenhersteller ihr Einverständnis erklärt hätten, würden die Daten zur Verfügung stehen.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte an eine Aussage des Landeshauptmanns zur Beschilderung der Wanderwege: „Die Hinweise müssen zweisprachig sein, es können aber auch Piktogramme verwendet werden. Bei den Ortsnamen hingegen müssen nur jene Namen angeführt werden, die auch im jeweiligen Sprachgebrauch sind.“ Sie stellten dazu folgende Fragen: Welche geltenden Bestimmungen sind im Zusammenhang mit der Beschilderung der Wanderwege gemeint? Wurde zur Ausarbeitung besagter Bestimmungen auch ein Linguist beigezogen? Wenn ja, wer? Wenn nein, warum nicht? Was konkret meint die Landesregierung mit „Hinweise“, und worin unterscheiden sich diese von den Ortsnamen? Wer entscheidet letztendlich, ob ein Ortsname effektiv verwendet wird, und kann diese Entscheidung auch angefochten werden? Wer Regierungsverantwortungen habe, müsse manchmal auch Anweisungen geben, auch wenn es noch keine gesetzliche Regelung gebe, antwortete die Landesregierung. Die Abkommen Fitto-Durnwalder und Delrio-Durnwalder würden einstweilen als Handlungsanleitung dienen. Demnach gelte für technische Angaben die Zweisprachigkeit, bei Ortsnamen sollten die historischen bzw. die gemeinhin verwendeten italienischen Namen gebraucht werden. Das Landesgesetz zur Toponomastik gelte nicht, da es angefochten wurde. Außerdem liege dem Landtag ein Vorschlag vor, es abzuschaffen.