Von: Lukas Unterkofler
Bozen – “Die Debatte über den Bozner Justizpalast läuft derzeit in die falsche Richtung. Es geht nicht in erster Linie darum, wie der eingestürzte faschistische Monumentalbau wiederhergestellt wird. Im Mittelpunkt müssen die Bedürfnisse der Justiz und damit der Bürger und Unternehmen stehen“, erklärt der freiheitliche Vizeobmann und Rechtsanwalt Otto Mahlknecht.
Die Zukunft des wichtigsten Gerichtsstandortes Südtirols sei auch keine reine Verwaltungsfrage des Hochbauressorts. „Hier geht es um eine grundlegende politische Entscheidung: Welche Justiz wollen wir in den kommenden Jahrzehnten haben und welche Infrastruktur braucht sie?“
Schon vor dem Einsturz sei der Justizpalast völlig unzureichend gewesen. Gleichzeitig seien Friedensgericht, Überwachungsgericht, Oberlandesgericht, Gerichtsvollzieher und weitere Dienste auf mehrere Gebäude in Bozen verteilt.
„Mit diesem Flickenteppich muss Schluss sein. Wir brauchen ein modernes Justizzentrum, in dem Landesgericht, Staatsanwaltschaft und möglichst alle weiteren Justizdienste an einem Standort gebündelt werden.“ Bevor über Wiederaufbau oder Standort entschieden werde, müsse deshalb gemeinsam mit Richtern, Staatsanwälten und Gerichtsverwaltung ein langfristiges Raum- und Funktionsprogramm erstellt werden. „Zuerst müssen wir wissen, wie viele Richter und Kanzleibedienstete Südtirol künftig braucht, wie viele Verhandlungssäle, Büros und Sicherheitsbereiche notwendig sind und welche Reserven für die nächsten Jahrzehnte vorgesehen werden müssen. Erst dann kann entschieden werden, wo und wie gebaut wird”, so Mahlknecht.
Und weiter: Dass erheblicher Ausbau notwendig sei, zeige schon der Vergleich mit Österreich. Nach dem EU-Justizbarometer 2026 benötigen streitige Zivil- und Handelssachen in erster Instanz in Österreich rechnerisch rund 132 Tage, in Italien 584 Tage.
Auch die personelle Größenordnung sei deutlich: Am Landesgericht Bozen waren zu Beginn des Gerichtsjahres nur 26 Berufsrichter tatsächlich tätig. Die Geschäftsverteilung des Landesgerichts Innsbruck weist rund 60 Richter mit richterlichen Geschäftsbereichen aus.
„Die Systeme sind nicht eins zu eins vergleichbar. Aber die Richtung ist offensichtlich. Das Landesgericht Bozen arbeitet unter schwierigen Bedingungen sehr gut. Wenn wir bei der Verfahrensdauer langfristig österreichisches Niveau erreichen wollen, brauchen wir wesentlich mehr Richter, Kanzleipersonal, Räume und Verhandlungssäle”, heißt es weiter. Deshalb dürfe der heutige Gebäudebestand nicht den Bedarf diktieren.
„Vielleicht ergibt die Analyse, dass ein großes neues Justizzentrum an einem anderen Standort – etwa auf dem Bahnhofsareal – die beste Lösung ist. Vielleicht entscheidet man sich dennoch für den Gerichtsplatz. Aber in jedem Fall muss sich das Gebäude nach den Anforderungen einer modernen Justiz richten und nicht die Justiz nach den Abmessungen eines Bauwerks aus der faschistischen Zeit.“ Eine originalgetreue Rekonstruktion könne daher kein politisches Ziel sein, so Mahlknecht.
„Wenn am Gerichtsplatz neu gebaut wird, muss dort ein modernes Gerichtsgebäude entstehen: mit deutlich mehr Nutzfläche, zeitgemäßen Verhandlungssälen, funktionierenden Sicherheits- und Verkehrswegen und ausreichend Raum für eine stärkere Justiz. Es gibt keinen Grund, die autoritäre Bildsprache des faschistischen Monumentalbaus mit öffentlichen Geldern originalgetreu wiederherzustellen. Der Fehler wäre, vom alten Gebäude auszugehen und anschließend zu überlegen, wie man die Justiz darin unterbringt. Wir müssen es genau umgekehrt machen: zuerst die Justiz planen, dann das Gebäude“, betont Mahlknecht.
„Südtirols Bürger haben ein Recht auf eine schnelle und leistungsfähige Justiz. Dasselbe gilt für unsere Unternehmen und den Wirtschaftsstandort. Genau darüber müssen wir jetzt reden – nicht über die Rekonstruktion eines Gebäudes aus der Vergangenheit“, so Mahlknecht abschließend.




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