STF erfreut

Freiheitskämpfer: Staatsanwaltschaft stimmt Begnadigung von Heinrich Oberleiter zu

Dienstag, 12. Februar 2019 | 11:59 Uhr

Bozen – Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich erfreut darüber, dass die Staatsanwaltschaft von Brescia dem Gnadengesuch des Südtiroler Freiheitskämpfers Heinrich Oberleiter zugestimmt hat. Damit sei nun der Weg für die Begnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer und deren Rückkehr in die Heimat geebnet.

“Die seit nunmehr über 50 Jahren im Exil lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer waren im Abwesenheit zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden dabei auch Taten zur Last gelegt, die sie nie begangen hatten. Insbesondere der Mord am Carabiniere Vittorio Tiralongo ist inzwischen durch die Zeugenaussage eines anderen Carabiniere nachweislich nicht den „Pusterer Buabm“ anzulasten”, heißt es in einer Aussendung.

“Nach dem positiven Bescheid der Staatsanwaltschaft liegt die Entscheidung nun beim italienischen Staatspräsidenten. Die Begnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer ist heute keine politische Frage mehr, sondern ein Akt der Menschlichkeit.” Die Südtiroler Freiheit wird daher im Landtag einen Antrag zur Abstimmung bringen, der vorsieht, dass auch der Südtiroler Landtag und die Landesregierung vom Staatspräsidenten die Begnadigung aller Südtiroler Freiheitskämpfer einfordern.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen