Landesgericht wird in Gebäude in der Südtiroler Straße 50 untergebracht

Gericht und Staatsanwaltschaft: Gebäude für Umzug stehen bereit

Dienstag, 28. Juli 2026 | 18:46 Uhr

Von: mk

Bozen – Ein Gebäude im Eigentum der Fruitservice GmbH und ein weiteres im Eigentum des Raiffeisenverbands Südtirol sollen die rasche Wiederaufnahme der Tätigkeit des Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft garantieren. Hochbau-Landesrat Christian Bianchi hat die provisorischen Standorte, für die Verträge für sechs Jahre geschlossen werden, im Rahmen eines Presspoints am Gerichtsplatz vorgestellt. Über die konkrete Wiederaufnahme der Gerichtstätigkeit berichtete der leitende Oberstaatsanwalt Axel Bisignano.

Sitz für das Landesgericht

Das Landesgericht wird demnach im Gebäude in der Südtiroler Straße 50 untergebracht, das sich im Eigentum der Fruitservice GmbH befindet. Das Gebäude wurde bereits in der Vergangenheit vom Land genutzt und war zuvor Sitz der Agentur für öffentliche Verträge. “Die Immobilie verfügt über rund 4.000 Quadratmeter Nettogrundfläche, zusätzliche Archivflächen sowie 15 Parkplätze und bietet ausreichend Platz für die Verwaltungsbüros ebenso wie für die Gerichtssäle. Die monatliche Miete beläuft sich auf 120.000 Euro”, schilderte Ressortdirektor Daniel Bedin.

LPA/Fabio Brucculeri

Sitz für die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wird hingegen im Gebäude in der Rittner Straße 13 untergebracht, das dem Südtiroler Raiffeisenverband gehört. “Dort stehen rund 3.500 Quadratmeter Nettogrundfläche sowie 48 Parkplätze zur Verfügung. Auch diese Räumlichkeiten wurden bereits vom Land, nämlich der Personalabteilung, genutzt und stehen derzeit leer”, erklärte Bedin. Sie verfügen über die notwendige Infrastruktur, um in kurzer Zeit betriebsbereit gemacht zu werden. Die Miete für dieses Gebäude beläuft sich auf 74.000 Euro im Monat.

LPA/Fabio Brucculeri

„Bereits in den Stunden nach dem Einsturz haben wir mit einem klaren Ziel gearbeitet: eine konkrete, sichere und sofort umsetzbare Lösung zu finden“, betont der Landesrat für Hochbau, Vermögensverwaltung, Grundbuch und Kataster, Christian Bianchi. „Die Wahl fiel auf Immobilien, die rasch zur Verfügung gestellt werden können und den organisatorischen sowie sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, die von den Justizämtern selbst formuliert wurden. Damit können wir heute eine konkrete und glaubwürdige Perspektive für die Wiederaufnahme der Tätigkeit bieten.“

Die Auswahl der beiden Standorte sei in enger Abstimmung mit dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft erfolgt, die an der Bewertung der vorgeschlagenen Lösungen beteiligt gewesen seien und deren vollständige Eignung hinsichtlich der operativen Anforderungen und Sicherheitsstandards überprüft hätten.

„Darüber hinaus möchte ich allen danken, die auf die vom Land veröffentlichte Bekanntmachung reagiert und ihre Immobilien zur Verfügung gestellt haben“, betonte Bianchi weiter. „In einer besonders schwierigen Situation haben sie großes Verantwortungsbewusstsein und Aufmerksamkeit gegenüber der Justiz bewiesen. Diese Bereitschaft ist ein wichtiges Zeichen der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den Akteuren des Landes.“

Wiederaufnahme der Tätigkeit innerhalb der Frist wird angestrebt

Inzwischen seien die technischen, vermögensrechtlichen und vertraglichen Vorarbeiten für die Bereitstellung der Gebäude erledigt worden. In den kommenden Tagen werde das entsprechende Verfahren der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt, damit die Mietverträge formal abgeschlossen werden können.

Gemeinsames Ziel aller beteiligten Einrichtungen sei es, die Wiedereröffnung der Justizämter innerhalb der Frist zu ermöglichen, die im Dekret des Ministerrats festgelegt und mit dem die vorübergehende Aussetzung nicht dringlicher Tätigkeiten angeordnet wurde, nämlich bis zum 30. September.

Diesbezüglich berichtete der leitende Oberstaatsanwalt Bisignano, dass er mit einem Beginn des Umzugs ab dem 17. August rechne. Die Staatsanwaltschaft solle aller Voraussicht nach am 25. August wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können. “Das Land Südtirol, das Ministerium, die Region, alle haben in einer beeindruckenden Solidarität ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht. Wir sind zuversichtlich, bis Ende August vollständig mit unserer Tätigkeit fortfahren zu können”, sagte Bisignano.

Auch mit der Rechtsanwaltskammer werden Gespräche geführt

Parallel dazu sollen die Gespräche mit der Rechtsanwaltskammer Bozen fortgesetzt werden, um geeignete Lösungen zu finden und auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglichst rasch angemessene Räumlichkeiten für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.

Bezirk: Bozen

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