Von: luk
Bozen – Unter dem Vorsitz der Abgeordneten Waltraud Deeg, hat der IV. Gesetzgebungsausschuss heute den Landesgesetzentwurf Nr. 39/25: “Bestimmungen von Verfahren und Fristen für die Landesgesundheitsdienste für medizinisch assistierten Suizid nach Maßgabe des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nr. 242/2019“ (Abg. F. Ploner, Köllensperger, Rieder, A. Ploner) und den Landesgesetzentwurf Nr. 42/25: „Organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts Nr. 242/2019 und Nr. 135/2024“ (Abg. Repetto und Oberkofler) zusammen behandelt.
Ausgehend vom Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019, wonach die beiden Parlamentskammern ein Gesetz ausarbeiten sollen, durch welches die Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung vorher festgelegter Verfahren und Bedingungen keinen Straftatbestand mehr darstellt, sehen die Gesetzentwürfe ein Eingreifen des Landes in diesem Bereich vor. Der Übergang zur Artikeldebatte wurde abgelehnt mit 3 Stimmen dafür (Abg. Oberkofler, Rabensteiner und F. Ploner) und 3 Stimmen dagegen (Vorsitzende Deeg sowie Abg. Locher und Scarafoni), mit entscheidender Stimme der Vorsitzenden.
„Der Ausschuss ist sich der Bedeutung des in der Vorlage behandelten Themas sehr wohl bewusst“, erklärte die Vorsitzende Deeg, “aber die Mehrheit ist der Meinung, dass es auf staatlicher Ebene behandelt werden sollte, nicht zuletzt aufgrund dessen, was dem Ausschuss von der Funktionärin des Gesundheitsressorts des Landes berichtet wurde, die über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum von der Region Toskana gebilligten Gesetz zu diesem Thema sowie über ein Verfahren gegen einen Beschluss einer anderen Region im selben Bereich berichtete.“
„Es ist schade, dass der Gesetzesentwurf nicht angenommen wurde“, kommentierte der Erstunterzeichner des LGE 39/25 Franz Ploner, “denn er hätte die notwendige Rechtssicherheit für die Beihilfe zum assistierten Suizid gewährleistet. Der Text wäre die Grundlage für eine Regelung des Themas gewesen und hätte den Staat motiviert, aktiv zu werden”. Enttäuscht zeigte sich auch Sandro Repetto, Erstunterzeichner des LGE 42/25, der daran erinnerte, dass er das Thema bereits in einem Beschlussantrag aus dem Jahr 2023 angesprochen hatte: “Das Gesetz der Region Toskana und die Urteile des Verfassungsgerichts schienen mir Voraussetzungen dafür zu sein, dass auch die Autonome Provinz Bozen tätig wird. Nach Angaben der Landesverwaltung will man zwar ein nationales Rahmengesetz abwarten, aber ich glaube, dass trotzdem eine Landesregelung dazu beigetragen hätte, die Situation am Lebensende zu verbessern. Wer weiß, ob die angekündigte Staatsregelung wirklich kommt”.
In der heutigen Sitzung hat der Ausschuss auch diskutiert, welche Akteure eingeladen und welche Themen in der für den 24. September geplanten Anhörung von Menschen mit Behinderungen behandelt werden sollen: “Wir haben eine Liste von Personen, Organisationen, Ämtern und Diensten erstellt, die angehört werden sollen. Es sollen alle Themen und Aspekte angesprochen werden, die das tägliche Leben von Menschen mit Behinderungen betreffen.“
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