Von: Ivd
Bozen – Der Landtag beschließt in der ersten Juliwoche das nächste Omnibus-Gesetz. Darin wird auch die Zusammensetzung der sieben Bezirksgemeinschaften neu geregelt: „Die Bezirksausschüsse, also die Regierungen, werden um je ein Mitglied vergrößert, die Vertretung der Gemeinderäte der Opposition bleibt weiterhin unzureichend. Die SVP schafft zusätzliche bezahlte Posten und baut ihre Vormachtstellung aus, auf Kosten der demokratischen Teilhabe, der kleinen Parteien und Oppositionellen im Land“, so in einer gemeinsamen Pressekonferenz Madeleine Rohrer, Grüne Landtagsabgeordnete, und Felix von Wohlgemuth, Gemeinderat in Eppan.
Die Vorgeschichte sei bekannt, so die Grünen. Das Verwaltungsgericht in Bozen hat 2022 in seinem Urteil festgehalten, dass die politische Minderheit nicht nur „embryonal“ durch eine einzige Person, sondern angemessen vertreten sein muss. Geklagt hatten neben Felix von Wohlgemuth die ökosozialen Gemeinderäte von Pro Eppan, der Dorfliste Kaltern, der Grünen Neumarkt, der Dorfliste Montan sowie der Grünen Leifers. In Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts musste bei der Zusammensetzung der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland nachgebessert werden.
„Die Landesregierung ignoriert das Urteil des Verwaltungsgerichts, wenn sie in ihrem Gesetzesentwurf wiederum nur festschreibt, dass die politische Minderheit mindestens durch eine Person vertreten sein muss“, so von Wohlgemuth. Konkret bedeutet das nach Auffassung der Grünen: Eine einzige Gemeinderätin oder ein Gemeinderat sollte die Interessen der gesamten politischen Minderheit im Bezirk vertreten. „Das kann es nicht sein. Dabei haben die Bezirksgemeinschaften Aufgaben in den Bereichen Soziales, Umwelt und Mobilität. Im Gesetzesentwurf der Landesregierung wird die politische Minderheit außerdem als jene Fraktion im Gemeinderat definiert, die nicht im Ausschuss vertreten ist. Das Beispiel Lana zeigt, dass diese Regelung nicht ausreichend ist, um die Mitbestimmung der Opposition zu gewährleisten: Als Vertreter der politischen Minderheit wurde jener Gemeinderat bestimmt, der zugleich vom Gemeindeausschuss mit der exklusiven Zuständigkeit für italienische Schule und Kultur beauftragt wurde und damit für die Umsetzung des Regierungsprogramms arbeitet“, so die Grünen.
Weil der Gesetzesentwurf der Landesregierung trotz Urteil des Verwaltungsgerichts weiterhin die Südtiroler Volkspartei überproportional bevorzuge, hat die Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingereicht. „Mitsprache ist kein lästiges Übel, sondern dringend notwendig, um auch die in Südtirol kränkelnde Demokratie zu stärken“, so Rohrer, Erstunterzeichnerin des Änderungsantrags.
Die Forderungen der Grünen betreffen folgende Punkte:
„Erstens müssen alle Vertreterinnen und Vertreter einer Gemeinde, die in den Bezirksrat geschickt werden, im Verhältnis zur Stärke der politischen Mehrheit und Minderheit gewählt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Vertreterinnen und Vertreter allein von der Mehrheit und damit meist von der SVP alleine bestimmt werden, die zusätzlich in die Parlamente der Bezirksgemeinschaften entsandt werden, um dem Verhältnis der Sprachgruppen gerecht zu werden.
Zweitens muss in einem beschränkten Stimmrecht gewählt werden, d.h. die politische Minderheit und die politische Mehrheit wählt jeweils nur ihre eigene Vertretung. Damit wird unterbunden, dass die SVP bestimmt, einen für sich genehmen Gemeinderat der Opposition in die Bezirksgemeinschaften entsendet. Die scheidende Meraner Stadtregierung hat zum Beispiel per Beschluss des Gemeindeausschusses die Vertretung in die Bezirksgemeinschaft gewählt.
Drittens muss die Vertretung der Frauen aufgewertet werden. Laut Gesetz müssen im Bezirksrat beide Geschlechter vertreten sein, d.h. für die SVP ist eine Frau bzw. ein Mann in der Regierung der Bezirksgemeinschaften vollkommen ausreichend. Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, dass die Frauen entsprechend ihrem Verhältnis in den Gemeinderäten vertreten sind. Diese Regelung wird bereits heute mit Erfolg bei der Bildung der Gemeindeausschüsse und der Landesregierung angewandt.“
Die politische Landschaft in Südtirol ist heute eine andere als noch 1991, als das Gesetz zur Ordnung der Bezirksgemeinschaften beschlossen wurde. Heute sind noch 29 Gemeinderäte ausschließlich durch die SVP besetzt. „Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, nicht nur das Gerichtsurteil ernsthaft umzusetzen, sondern auch die politische Teilhabe von Frauen sowie aller politischen Parteien und Bewegungen in unserem Land zu stärken“, so die Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler.
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