Landesregierung legt Haushaltsentwurf vor

Haushalt umfasst 6,25 Milliarden Euro

Dienstag, 29. Oktober 2019 | 15:26 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute den Budgetentwurf für das Jahr 2020 und den Dreijahreszeitraum 2020 bis 2022 gebilligt.

Haushalt umfasst 6,25 Milliarden Euro

Der Haushalt 2020 umfasst demnach Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 6,25 Milliarden Euro. Das sind deutlich mehr als die 5,9 Milliarden Euro des Vorjahrs. Im Vergleich zu dem am 15. Oktober von der Landesregierung behandelten Entwurf ist der Gesamtbetrag der verfügbaren Mittel um 40 Millionen Euro angewachsen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass im Jahr 2020 insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Gegenteil: Rechnet man den zu erwartenden geringeren Nachtragshaushalt mit, stehen dem Land Südtirol in den nächsten drei Jahren geringeren Finanzmittel zur Verfügung. “Es handelt sich aber noch immer um den zweitgrößten Haushalt in der Landesgeschichte”, sagte der Landeshauptmann heute im Anschluss an die Regierungssitzung. Daher sei man noch immer in einer “komfortablen Situation”, auch wenn alle Landesräte zu Einsparungen angehalten sind. Im Schnitt belaufen sich diese auf sieben bis acht Prozent je Ressort. Die Zuweisung der Geldmittel erfolgte auf der Grundlage der Prioritäten, die sich die Landesregierung gegeben hat.

Über 21 Prozent für das Gesundheitswesen

Den stärksten Ausgabenposten stellt das Gesundheitswesen mit 1,3 Milliarden Euro und 21,49 Prozent das Budgets 2020 dar. Dort seien die Ausgaben sogar geringfügig angewachsen, erläuterte Kompatscher, allerdings immer im Rahmen der vorgesehenen Spielregeln.

Die Personalkosten machen mit 1,18 Milliarden Euro 18,82 Prozent des Haushalts aus. Finanzen und Verwaltung schlagen mit 997,40 Millionen Euro und 15,95 Prozent zu Buche. Sozialpolitik, Wohnen und Familie beanspruchen 11,20 Prozent der Mittel, was 700,51 Millionen Euro entspricht. “Der demografische Wandel bedingt, dass die Zahl der Leistungsempfänger in diesen Bereichen stetig ansteigt”, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher. 6,4 Prozent des Budgets, und zwar 400 Millionen Euro, werden für Infrastruktur, Straßen und Mobilität bereitgestellt.

Dank DANC Investitionen von fast einer Milliarde Euro

Für Investitionen sind im Entwurf zum Landeshaushalt 2020 790 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag steigt auf einen Wert von 975 Millionen Euro an, wenn die genehmigte, aber nicht vollzogene Verschuldung hinzugerechnet wird. Diese sogenannte DANC (Debt authorized and not) wurde erstmals bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs zugrunde gelegt. Es handelt sich dabei um Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, beispielsweise für den Bau von Schulen oder Seniorenheimen. “Durch das erstmals zur Geltung kommende Instrument des DANC können Bauvorhaben und deren Finanzierung schon jetzt gesichert werden, ohne auf den Nachtragshaushalt warten zu müssen“, erklärte Kompatscher. Für 2021 und 2022 belaufen sich die Investitionen (einschließlich DANC) auf 858 Millionen Euro beziehungsweise 917 Millionen Euro.

Der Haushaltsentwurf sowie das Stabilitätsgesetz und das Begleitgesetz werden nun an den Landtag weitergeleitet, wo sie zunächst in den zuständigen Ausschüssen und dann in der ersten Dezemberhälfte im Plenum behandelt werden.

 

Stabilitätsgesetz 2020 im Entwurf genehmigt

Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Stabilitätsgesetzes, das ehemalige Finanzgesetz, zum Landeshaushaltsentwurf 2020 vorgelegt.

Steuerentlastung für den Mittelstand

Auf Nachhaltigkeit zielen zwei steuerliche Maßnahmen im Stabilitätsgesetzentwurf ab: Zum einen wird der steuerfreie Betrag bei der Berechnung des regionalen IRPEF-Zuschlags von derzeit 28.000 auf 35.000 Euro angehoben, während der Prozentsatz für das zu versteuernde Einkommen über 75.000 Euro um 0,5 Prozent erhöht wird. “Somit sind niedrigere Einkommen bis zu 35.000 Euro gänzlich von dieser Steuer befreit”, betonte der Landeshauptmann heute. Dieser steuerfreie Sockelbetrag entlaste auch den Mittelstand. “Die Grenze liegt bei einem besteuerbaren Einkommen von 92.000 Euro: Wer weniger verdient, zahlt in Zukunft weniger IRPEF, wer darüber liegt, muss dagegen etwas tiefer in die Tasche greifen”, rechnete Kompatscher vor. “Auf diese Weise kommen wir unseren Versprechungen nach und setzen Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit. Wir entlasten zudem die Mittelschicht und verbessern die Progressivität in der Besteuerung”, betonte Landeshauptmann Kompatscher.

Keine Steuerbegünstigung bei untertariflicher Bezahlung

Die zweite Maßnahme betrifft die Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden niedrigere Löhne auszahlen, als von den Tarifverträgen vorgesehen. Diese werden nicht mehr von den Südtiroler Vorteilen im Zusammenhang mit der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP profitieren: Zur Anwendung kommt der normale Steuersatz von 3,9 Prozent anstelle der in Südtirol sonst angewandte, italienweit niedrigste Satz von 2,68 Prozent.

Vertragserneuerung: Beträge bereitgestellt

Mit dem Stabilitätsgesetz stellt die Landesregierung auch die Mittel für die Erneuerung beziehungsweise die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV für den Dreijahreszeitraum 2020 bis 2022 bereit. Es handelt sich dabei um einen Betrag von vorerst 175,5 Millionen Euro, nämlich 68,5 Millionen Euro für 2020 und 86 Millionen Euro für das Jahr 2021. Landeshauptmann, Finanz- und Personallandesrat Arno Kompatscher betonte in diesem Zusammenhang: “Wir arbeiten gemeinsam mit den Sozialpartnern daran, die vereinbarten wirtschaftlichen Besserstellungen sicherzustellen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung möglichst gute Arbeitsbedingungen bieten zu können.”

Gemeindenfinanzierung: Vorläufige Beträge festgelegt

Ein weiterer Punkt im Stabilitätsgesetz ist die Gemeindenfinanzierung. Festgeschrieben werden die Beträge, mit denen das Land in den Jahren 2020 bis 2022 den ordentlichen Fonds, den Investitionsfonds und den Amortisationsfonds für Darlehen speist. In den ordentlichen Fonds fließen demnach in den drei Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 159,7 Millionen Euro, 158,8 Millionen Euro und 158,8 Millionen Euro. Für den Investitionsfonds sind 145,2 Millionen für 2020, 142,1 Millionen für 2021 und 154 Millionen für 2022 vorgesehen, für den Amortisationsfonds 39 Millionen Euro im Jahr 2020, 32 im Jahr 2021 und knapp 51 im Jahr 2022. Landeshauptmann Kompatscher betonte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen Beträgen um vorläufige Summen handle, die endgültige Dotierung erfolge auf der Grundlage des Abkommens mit dem Gemeindenverband.

 

Haushalt 2020: Landesregierung legt Begleitgesetz vor

Mit den Entwürfen für Haushalt und Stabilitätsgesetz hat die Landesregierung auch ein Begleitgesetz genehmigt. Es beinhaltet Bestimmungen zur E-Mobilität, zum Pilzesammeln und zur Facharztausbildung.

“Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz” ist der Titel des Gesetzentwurfs, den die Landesregierung heute (29. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt hat und nun gemeinsam mit dem Entwurf für den Haushalt 2020 und das Stabilitätsgesetz dem Landtag vorlegen wird.

Das Begleitgesetz umfasst insgesamt 15 Artikel, die zum Teil technische oder rechtliche Anpassungen beinhalten. So sollen die Zahlungsbestimmungen für die Pilzesammelgebühren ab 2020 neu geregelt werden, um Missbrauch vorzubeugen (Artikel 2).

Artikel fünf des Gesetzentwurfs betrifft die Förderung emissionsarmer Fahrzeuge: “Um die umweltfreundliche Mobilität weiter anzukurbeln, wollen wir künftig neben dem Ankauf von Elektrofahrzeugen und Steckdosenhybriden auch das Leasing und die Langzeitmiete bezuschussen”, sagte Landeshauptmann Kompatscher heute.

Auch die Facharztausbildung hat im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden. “Mit einem direkten Verweis auf die Europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stärken wir unseren Rechtsstandpunkt im Hinblick auf die Bemessung der Stipendien, die bei Teilzeit geringer sind, aber über einen längeren Zeitraum gewährt werden”, erklärte der Landeshauptmann.

Neu geregelt wird mit Blick auf die großen Wasserableitungen die Bemessung der Entschädigungen bei Neuvergabe von Konzessionen kleiner und mittlerer E-Werke. Wie es bereits das sogenannte Bersani-Dekret aus dem Jahr 1999 für die großen Wasserableitungen vorsieht, soll die Entschädigung für den scheidenden Konzessionär nicht an den Marktwert der Güter gebunden sein. Dieser soll zwar mit Bezug auf die Güter, aber auch unter Berücksichtigung der Investitionen auf der Grundlage von Leitlinien bestimmt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen