Von: mk
Bozen – Die Sozialpartner der diversen Wirtschaftssektoren sind aufgerufen, sich bis vor der nächsten Hitzesaison – also Frühling 2027 – auf geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz zu einigen. Erfolgt dies nicht oder nur unzureichend, behält sich Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof vor, Notverordnungen zu erlassen. Dieses Vorgehen ist das Ergebnis der Sitzung des Landeskomitees für Arbeitssicherheit und Gesundheit, das am 21. Juli getagt hat.
Land, Betriebe und Gewerkschaften gemeinsam für Hitzeschutz
„Der Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz ist eine gemeinsame Verantwortung – Land, Betriebe und Gewerkschaften müssen an einem Strang ziehen“, betonte Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Eine starre, landesweite Verordnung, die für alle Sektoren gilt, hält sie für nicht sinnvoll und zielführend. „Neben den ministeriellen Richtlinien, die jeder Arbeitgeber einhalten muss, setzen wir auf maßgeschneiderte Lösungen in den Betrieben und Sektoren, weil die Beteiligten selbst am besten wissen, was vor Ort funktioniert“, führte Amhof aus. Die Sozialpartner hätten nun Zeit, entsprechende Vereinbarungen auszuarbeiten, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen.
Notverordnung wird erarbeitet
Sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen seien der bevorzugte Weg, doch falls es nicht gelinge, zu entsprechenden Übereinkommen zu gelangen, behält sich das Ressort Europa, Arbeit und Personal vor, eine Notverordnung geltend zu machen. „Wir erarbeiten diese für jene Situationen, wo keine spezifischen sektoralen oder betrieblichen Schutzregelungen bestehen“, erklärte Amhof. Im März 2027, vor der nächsten Hitzesaison, werde die Lage bewertet.
Gesundheits-Landesrat Hubert Messner betonte, dass es klare Leitlinien gebe, über die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Kenntnis seien. „Wir müssen uns jetzt aber für die nächste Hitze-Saison rüsten, um Mitarbeitende noch optimaler vor hohen Temperaturen und UV-Strahlung zu schützen, und zwar mit sektoriell angepassten Maßnahmen, die sozialpartnerschaftlich vereinbart werden“, sagte Messner.
Monitoring, Präventionsmaßnahmen und Kontrollen werden fortgesetzt
Im Zuge der Sitzung wurde weiters bekräftigt, dass Hitzeschutz dauerhaft in die betriebliche Präventionsplanung integriert werden müsse. Auch im Landespräventionsplan soll der Schwerpunkt „Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz“ verankert werden. Im September sollen die Erfahrungen dieses Sommers ausgewertet und die weiteren Maßnahmen festgelegt werden.
Weiter fortführen werden Arbeitsinspektorat sowie betrieblicher Dienst für Arbeitsmedizin das Monitoring und spezifische Kontrollen auf Baustellen und in Unternehmen. Grundlage dafür sind die ministeriellen Leitlinien (DM 95/2025). Sie umfassen im Fall von hohen Temperaturen Maßnahmen wie die Anpassung von Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Trinkwasser und Schatten, die Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung sowie gezielte Unterweisungen.
Gewerkschaften enttäuscht
Die Gewerkschaften zeigen sich nach der Sitzung darüber enttäuscht, dass das Land keine entsprechende Verfügung erlassen wolle, sondern stattdessen auf Sektorenabkommen und den Versuch der Anwendung der bestehenden Richtlinien setze.
„Aus der Tätigkeit und den Kontrollen des Arbeitsinspektorates und des Dienstes für Arbeitsmedizin geht ein wenig ermutigendes Bild hervor – was so auch von einigen Arbeitgeberverbänden bestätigt wird: In vielen Betrieben gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, die Leitlinien bekanntzumachen und anzuwenden. Das Hitzerisiko selbst wird in den betrieblichen Risikobewertungsdokumenten oft gar nicht erhoben, und die wenigen Arbeitsinspektoren können nicht das ganze Landesgebiet abdecken“, so die Gewerkschaften
Es sei sicherlich sinnvoll, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin zu sensibilisieren. Es sei auch wichtig, die Unternehmen auf dem Weg hin zur vollständigen Erfüllung der Vorschriften zu unterstützen. Solange dieser kulturelle Wandel aber nicht gänzlich vollzogen sei, brauche es ein Instrument, das sofortige Klarheit schaffe, so die Gewerkschaften. Südtirol bräuchte ihnen zufolge ein entsprechendes Dekret, so wie es sie in anderen Regionen Italiens bereits gebe. Die Gewerkschaften können die Gründe für den Widerstand gegenüber einer solchen Maßnahme nicht nachvollziehen.
Das Dekret, das auf bestimmte Gebiete und verschiedene Branchen abgestimmt werden könnte, würde einen konkreten Schutz für die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten. So könnte z.B. Arbeit in den heißesten Tageszeiten vermieden werden. Alle Beteiligten hätten zudem einen klaren Rahmen, der es erlauben würde, die verschiedenen Instrumente, wie etwa die Beanspruchung des Lohnausgleichs, korrekt anzuwenden. Im Dekret könnte weiters das Problem der Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Fristen gelöst werden. Schließlich würde es landesweit einheitliche Regeln gewährleisten, erklären die Gewerkschaften.
„In den Branchen, in denen die Arbeitskräfte der Hitze am stärksten ausgesetzt sind – Baugewerbe, Logistik, Landwirtschaft, Industrie, um nur einige zu nennen – arbeiten oft Menschen, die ihre Rechte nicht kennen oder die diese gegenüber ihrem Arbeitgeber nur schwer durchsetzen können, wie ausländische oder prekär beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist unrealistisch, dass in diesen Fällen Sensibilisierung reicht oder diese selbst für den Schutz ihrer Gesundheit eintreten; auch deshalb wäre es wichtig, klare Regeln zum Schutz aller einzuführen“, so die Gewerkschaften.
Klare Bestimmungen, Information, Sensibilisierung und Überwachung würden sich nicht gegenseitig aus, sondern sich im Gegenteil gegenseitig stärken. „Das Land sollte auf alle diese Möglichkeiten setzen, anstatt eine der anderen vorzuziehen“, so die Gewerkschaften in einer Aussendung.




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