Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat der Ernennung der neuen Vorsitzenden und Mitglieder der örtlichen Höfekommissionen für den Zeitraum 2019 bis 2023 zugestimmt.
Höfekommissionen entscheiden darüber, ob am Bestand eines Geschlossenen Hofes Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Als Geschlossener Hof gelten die Kulturgründe mit Hofstelle, die der Unteilbarkeit unterliegen. 136 örtliche Höfekommissionen – und damit mehr als Gemeinden – gibt es in Südtirol. Dies deshalb, weil in flächenmäßig großen Gemeinden – etwa Sarntal – mehrere Kommissionen tätig sind, damit das gesamte Gemeindegebiet abgedeckt ist Die Landesregierung hat nun am Dienstag (11. Dezember) die neuen Vorsitzenden und Mitglieder der örtlichen Höfekommissionen ernannt, die mit 1. Jänner 2019 ihren Dienst aufnehmen und für die kommenden fünf Jahre im Amt sind.
Höfekommissionen sind Kollegialorgane des Landes, sie vertreten die Interessen des Landes und unterliegen damit allen Vorgaben und Auflagen, wie sie in der Verwaltung verbindlich sind, etwa Transparenz, Datenschutz und Amtsgeheimnis. “Die Kommissionen”, erklärt Agrarlandesrat Arnold Schuler, “sind der verlängerte Arm der Landesverwaltung, ihre Aufgaben sind komplex, der Einsatz für den Erhalt des geschlossenen Hofes und für die Südtiroler Landwirtschaft ist groß.”
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist Fachwissen nötig: Die Mitglieder sind ortskundig und kennen die speziellen Situationen vor Ort. sie müssen über rechtliche Grundlagen Bescheid wissen und eine große Sachkenntnis aufweisen.
Neu eingeführt wurde eine Mandatsbeschränkung, weshalb eine Reihe von Personen neu ernannt wurde. Die Gleichstellung der Geschlechter wird wie bisher gewährleistet: In den örtlichen Höfekommissionen gibt es weiterhin je eine Frau und einen Mann als effektive Mitglieder und als Ersatzmitglieder.
Die Höfekommissionen haben die Pflicht, innerhalb von 60 Tagen über eingebrachte Eingaben zu entscheiden.
Im Beschluss der Landesregierung wurden auch die Bezirksgrenzen definiert, diese behalten ebenfalls bis 2023 ihr Gültigkeit.
Die Namen der neuen Vorsitzenden der Höfekommissionen der Bezirke können dieser Liste entnommen werden.