Anträge abgelehnt

Impfpflicht und Spielsucht Themen im Landtag

Donnerstag, 12. April 2018 | 11:29 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von Team Autonomie und BürgerUnion behandelt.

Beschlussantrag Nr. 857/17: Kindergärten, Fundraising und öffentliche Verwaltung Aufnahme aller nicht geimpften Kinder (eingebracht von der Abg. Artioli am 18.12.2017). Die Landesregierung wird aufgefordert, den Familien mit Kindern, die aus irgendeinem Grund noch nicht geimpft worden sind, für das Schuljahr 2018/2019 Lösungen anzubieten damit niemand ausgeschlossen wird, und zwar im Einklang mit dem Prinzip der „Herdenimmunität“, das durch eine Umverteilung der in den Landeskindergärten eingeschriebenen Kinder gewährleistet werden kann. Der Antrag war bereits im Jänner 2017 diskutiert worden.
Anstatt Kinder vom Unterricht auszuschließen, sollten sie so aufgeteilt werden, dass das Risiko minimiert wird, erklärte Einbringerin Elena Artioli (Team Autonomie).

Der Antrag wurde mit acht Ja, 15 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

Landesgesetzentwurf Nr. 39/15: „Bestimmungen im Bereich der erlaubten Spiele und Maßnahmen gegen die Spielsucht“ (vorgelegt vom Abg. Pöder). Dieser Gesetzentwurf war bereits im März des Jahres andiskutiert worden.

Es gehe ihm hier um eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen, um die Spielsucht einschränken zu können, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion), etwa indem man die Abstände zu Schulen und anderen sensiblen Orten erhöht. Zudem soll eine Steuererleichterung für jene Betriebe vorgesehen werden, die freiwillig auf Spielautomaten verzichten, obwohl sie die Voraussetzungen für deren Aufstellung hätten. Pöder wies darauf hin, dass Dieter Steger, der Autor des heute geltenden Gesetzes, sich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden erklärt habe. Staat und Land würden an der Spielsucht verdienen, die Betroffenen und ihre Familien aber immer verlieren.

Hans Heiss (Grüne) bezeichnete die Spielsucht als Pest, die schon weit verbreitet sei. Es wäre wünschenswert, wenn für deren Bekämpfung nur ein Bruchteil jener Energie aufwenden würde, mit der man derzeit den Wolf, ein Scheinproblem, bekämpfe. Die Abstände auf 500 Meter zu erhöhen, sei ein guter Vorschlag, der aber praktisch ein Verbot bedeute und deshalb rechtlich vielleicht nicht Bestand haben werde. Dennoch könne man damit ein wichtiges Signal setzen.

Wie Heiss bat auch Ulli Mair (Freiheitliche) um Zahlen zur Verbreitung von Spielsucht und Spielautomaten und kündigte ihre Zustimmung zum Entwurf an.

LR Martha Stocker zweifelte am Ansatz, jene zu belohnen, die etwas Falsches unterlassen. Das Gesetz sei in der Zwischenzeit geändert und ausgeweitet worden und umfasse auch die sog. Totems, aber das größte Wachstum des Phänomens vermute man im privaten Bereich. Das geltende Gesetz werde zurzeit vor dem Staatsrat verhandelt, daher sollte man es nicht mit einer Verschärfung gefährden.

Der Gesetzentwurf sei aktueller denn je, der Einsatz von Spielautomaten nehme täglich zu, erklärte Andreas Pöder. Die Bars erreiche man nur mit einem Anreiz, auch in anderen Bereichen werde nach diesem Ansatz gefördert. Wenn die Landesregierung das ablehne, zeige sie, dass es ihr nur um die 40 Mio. Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel gehe.

LH Arno Kompatscher wehrte sich gegen diese Annahme, der Jugendschutz sei der Landesregierung wichtiger. Das habe er auch den Spielhallenbetreibern gesagt, die mit Verlegung des Steuersitzes gedroht hätten. Die Steuererleichterung würde für den Betrieb wenig ausmachen und daher kaum ein Anreiz sein.

Laut Astat gebe es in Südtirol bis zu 7.500 von Spielsucht gefährdete Personen, berichtete LR Martha Stocker. Die Kosten für die Betreuung in Einrichtungen würden 341.000 Euro betragen, wobei die direkten Ausgaben des Sanitätsbetriebes noch nicht mitgerechnet seien. Das Land gebe 1,5 Prozent der rücküberwiesenen Beträge für die Bekämpfung der Spielsucht aus, was rund 500.000 Euro ausmache.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit elf Ja und 17 abgelehnt.

Von: luk

Bezirk: Bozen