Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat heute einen Beschlussantrag des Fraktionsvorsitzenden Harald Stauder angenommen, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, gemeinsam mit dem Gemeindenverband Lösungen für einheitliche und praktikable Regelungen zu Mindestabständen und Gräbertiefen auf Friedhöfen zu erarbeiten.
Der Beschlussantrag reagiert auf die zunehmend angespannte Flächensituation vieler Friedhöfe sowie auf die uneinheitliche Handhabung in den Gemeinden.
Andere Regionen, darunter Emilia-Romagna, Venetien, die Lombardei und die Provinz Trient, haben ihre gesetzlichen Vorgaben bereits modernisiert. Südtirol orientiert sich derzeit hingegen überwiegend an den staatlichen Bestimmungen, welches unter anderem eine Grabtiefe von mindestens zwei Metern und einen Abstand von 50 Zentimetern zwischen Gräbern vorschreibt.
Viele Gemeinden arbeiten mit der Muster-Friedhofsordnung des Gemeindenverbandes aus dem Jahr 2012. Diese enthält jedoch keine konkreten Vorgaben zur Grabtiefe oder zu Mindestabständen. Die tatsächlichen Bestimmungen variieren daher deutlich zwischen den Gemeinden – von reinen Größenangaben der Grabstätte bis hin zu einzelnen, eigenständig festgelegten Tiefen- oder Abstandswerten.
„Wir haben heute einen klaren Auftrag formuliert, damit die Gemeinden bei diesem sensiblen Thema flexibler arbeiten können”, betont Harald Stauder. „Die Praxis zeigt, dass die bisherigen Vorgaben noch unzureichend sind. Jetzt schaffen wir eine gemeinsame Grundlage, die den Bedürfnissen der Menschen, den Anforderungen der Friedhofsverwaltungen und den räumlichen Gegebenheiten in Südtirol gerecht wird.“




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