Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat gestern auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg Finanzierungsmaßnahmen für die Kleinkindbetreuung beschlossen, um in Zeiten des Covid-19-Notstandes die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren zu gewährleisten und die Anbieter auch in der Zeit des Lockdowns nicht im Regen stehen zu lassen.
Familienrätin Deeg erinnert daran, dass Südtirol auch “in der Kleinkindbetreuung einen eigenständigen Weg gegangen ist und bereits am 18. Mai, wenn auch in eingeschränkter Form, Angebote wieder zugelassen hat”. Kindertagesstätten, Kinderhorte, Betriebskitas und die von den Sozialgenossenschaften organisierten Tagesmutterdienste stellten eine wichtige Dienstleistung für Familien dar, die das Land auch in Corona-Zeiten möglichst garantieren und finanziell ermöglichen möchte, sagt Deeg. “Nachdem in den vergangenen Wochen Betreuungsangebote stufenweise wiederaufgenommen worden sind, müssen wir nun den Anbietenden auch finanziell zur Seite stehen”, erklärt die Familienlandesrätin. Dabei gelte es sowohl die Zeit des Lockdowns mit der vollständigen Schließung als auch jene der teilweisen Öffnung der Einrichtungen zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute in Abweichung zu den geltenden Finanzierungsbestimmungen für Kleinkindbetreuungsdienste beschlossen, im laufenden Jahr in die Bresche zu springen. Bekanntlich teilen sich Gemeinde, Land und Familien die Betreuungskosten. Da die Familien während des Lockdowns für den Dienst nicht bezahlt haben, werden Land und Gemeinden für die angefallenen Kosten aufkommen. Auch die Mehrkosten für den Teilbetrieb und die Einhaltung der Hygienebestimmungen wird zu 60 Prozent die öffentliche Hand übernehmen. Landesrätin Deeg rechnet damit, dass sich die Kosten für das Land auf rund zwei Millionen Euro belaufen werden.