Von: mk
Bozen – Frauen zahlen während der Mutterschaft und den Erziehungsjahren oft einen hohen Preis. Aufgrund von Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit, geringeren Einkommen und Renteneinzahlungen beziehen Südtirols Frauen im Schnitt rund 30 Prozent niedrigere Sozialversicherungsrenten als Männer. Darauf weist der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber hin. „Gleichzeitig lassen Teuerung und hohe Lebenshaltungskosten die Steuereinnahmen und den Haushalt des Landes auf über elf Milliarden Euro wachsen“, erklärt der Abgeordnete. Er schlägt deshalb vor, „ernsthaft zu prüfen, wie wir Elternzeit wenigstens bei der Altersvorsorge angemessen anerkennen können“.
Mit einem Antrag zum Nachtragshaushalt fordert Leiter Reber die Landesregierung auf, erstmals konkret zu berechnen, was eine öffentlich finanzierte rentenmäßige Absicherung der ersten drei Erziehungsjahre kosten würde. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie die bestehende regionale Förderung weiterentwickelt und welche erfolgreichen Modelle zusammen mit dem Fürsorgeinstitut auf Südtirols Bedürfnisse abgewandelt werden können.
Der Abgeordnete verweist dabei auf Österreich und Schweden. Während in Österreich Kindererziehungszeiten bis zu vier Jahre für die Rente angerechnet werden, setzt Schweden auf ein flexibles Modell, das Mütter auch bei längeren Erwerbsunterbrechungen besser absichert. „Andere Länder zeigen, dass es gerechtere Lösungen gibt. Südtirol sollte zumindest den Mut haben, deren Übertragbarkeit zu prüfen“, so Leiter Reber.
Nach einer ersten überschlägigen Berechnung würden sich die jährlichen Kosten einer rentengedeckten Elternzeit auf rund 150 Millionen Euro belaufen. „Das ist keine Kleinigkeit. Gemessen an einem Landeshaushalt von elf Milliarden Euro sollte aber zumindest offen darüber diskutiert werden, ob uns Familien diese Investition wert sind“, betont Leiter Reber.
„Bevor man pauschal sagt, eine Absicherung der Erziehungsjahre sei nicht finanzierbar, muss man zuerst seriös berechnen, was die verschiedenen Modelle tatsächlich kosten würden. Erst danach ist die politische Debatte zu führen, ob wir uns diesen Benefit leisten können und wollen und wo die Gelder eingespart werden sollen. Familienpolitik darf sich nicht in Sonntagsreden erschöpfen“, so der Abgeordnete abschließend.
ASGB unterstützt Vorstoß für bessere rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten
Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) unterstützt den Vorstoß des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber für eine bessere rentenmäßige Absicherung von Müttern und Vätern während der ersten Lebensjahre ihres Kindes vollinhaltlich.
Die aktuelle Debatte zeige einmal mehr: Das Thema sei weder neu noch überraschend. Bereits vor zwölf Jahren seien konkrete Modelle diskutiert und Berechnungen vorgelegt worden. Nun brauche es endlich konkrete Lösungen für Familien, erklärt der ASGB.
„Wer seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, um ein Kind zu betreuen, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Es ist nicht hinnehmbar, dass vor allem Frauen dafür später mit erheblichen Rentenverlusten bezahlen“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett. Bereits im Koalitionsabkommen zwischen SVP und PD aus dem Jahr 2014 wurde laut ASGB festgehalten, dass es bei den Mutterschaftsregelungen keine Mütter erster und zweiter Klasse geben dürfe. Gemeint war die deutliche Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Auch Treffen zwischen den damaligen Landesrätinnen Waltraud Deeg und Martha Stocker, den Gewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden hätten damals stattgefunden. „Am Ende stand das Versprechen, Daten und Fakten zu sammeln und konkrete Lösungen auszuarbeiten“, so der ASGB.
Geschehen sei seither wenig bis nichts. Umso befremdlicher ist für den ASGB die Aussage des SVP-Fraktionssprechers Harald Stauder, wonach ein derart komplexes Thema zunächst von Experten geprüft werden müsse. Genau diese Prüfung hätte längst stattfinden müssen, ist die Gewerkschaft überzeugt.
„Die SVP kann nicht zwölf Jahre lang untätig bleiben und anschließend so tun, als sei die Frage der rentenmäßigen Absicherung von Erziehungszeiten völlig überraschend aufgetaucht“, kritisiert Tschenett. „Hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, müssten heute nicht erst über Zahlen, Modelle und finanzielle Spielräume diskutiert werden.“
Der ASGB hatte bereits 2014 konkrete Modelle vorgelegt
Der ASGB hat bereits vor zwölf Jahren detaillierte Berechnungen zur Angleichung der Mutterschaftsbedingungen zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erstellt. Die damaligen Berechnungen basierten auf den Daten des Jahres 2014. Damals wurden in Südtirol rund 5.300 Kinder pro Jahr geboren. Von den rund 5.000 Müttern waren etwa 60 Prozent berufstätig. Davon arbeiteten rund 1.500 Frauen in der Privatwirtschaft.
Besonders deutlich zeigte sich laut ASGB die Problematik bei jenen Frauen, die nach der Geburt gezwungen waren, ihre Arbeit aufzugeben. Rund 600 bis 700 Mütter kündigten jährlich noch vor Ablauf der Mutterschaft. „Der Grund dafür ist einfach: Durch die Kündigung konnten sie für weitere acht Monate Arbeitslosenunterstützung beziehen“, erklärt Tschenett. Betroffen waren dabei vor allem Frauen aus Branchen wie Gastgewerbe, Handel und Dienstleistungen – also Kellnerinnen, Verkäuferinnen und andere Arbeitnehmerinnen mit häufig niedrigen Einkommen und wenig Spielraum bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der ASGB hat deshalb bereits damals konkrete Modelle ausgearbeitet und die möglichen Kosten berechnet. Als typische Arbeitnehmerin wurde eine Angestellte im Handel mit einem Bruttomonatslohn von 1.539 Euro angenommen. „Wir haben dieses Lohnniveau gewählt, weil es der Realität vieler Mütter in der Privatwirtschaft entspricht und diese Frau gewissermaßen die Durchschnittsmami in unserem Berechnungsmodell darstellt“, erklärt Tschenett.
Das erste Modell sah nach den fünf Monaten obligatorischer Mutterschaft einen zweijährigen Wartestand mit Arbeitsplatzgarantie vor. Für diesen Zeitraum sollten die Rentenbeiträge zu 100 Prozent weiterbezahlt werden. Die Kosten für das Land hätten sich – je nach Ausgestaltung – auf rund 18.100 bis 20.400 Euro pro Mutter belaufen. „Die Differenz ergibt sich daraus, ob zusätzlich Beiträge für eine mögliche weitere Mutterschaft berücksichtigt und eingezahlt werden“, erläutert der ASGB-Vorsitzende.
Auf Basis der damaligen Daten und der angenommenen Zahl von 1.500 Frauen hätte dieses Modell eine finanzielle Belastung von rund 27 bis 30,6 Millionen Euro für das Land bedeutet.
Das zweite Berechnungsmodell war anders aufgebaut und etwas günstiger. Es sah zunächst eine sechsmonatige Elternzeit mit einer Entlohnung von 30 Prozent sowie einer entsprechenden Rentenfortzahlung von 30 Prozent vor. Daran anschließend sollte ein 18-monatiger bezahlter Wartestand mit vollständiger Rentenabsicherung folgen. Auf Grundlage der Berechnungen aus dem Jahr 2014 hätten sich die Gesamtkosten für 1.500 Frauen – abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Leistungen und Versicherungsbeiträge – auf rund 17 bis 22,9 Millionen Euro belaufen.
„Natürlich können Zahlen aus dem Jahr 2014 nicht eins zu eins auf die heutige Situation übertragen werden“, stellt Tschenett klar. „Die konkreten Berechnungen zu den damaligen Modellen basieren aber auf den damaligen Daten und zeigen, dass eine wirksame rentenmäßige Absicherung grundsätzlich finanzierbar ist. Es handelt sich nicht um eine utopische Forderung, sondern um eine Frage der politischen Prioritäten.“
Aktuell kehren viele Mütter laut ASGB nicht oder erst verspätet an ihren Arbeitsplatz zurück, weil sich Arbeitszeiten und Kinderbetreuung kaum miteinander vereinbaren lassen. Andere würden dauerhaft ihre Arbeitszeit reduzieren. Die finanziellen Folgen zeigten sich oft erst Jahrzehnte später bei der Rente.
„Eine Gesellschaft, die Kinder und Familien fördern will, darf Erziehungsarbeit nicht mit Altersarmut bestrafen“, betont Tschenett. „Es braucht eine konkrete, rentengedeckte Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und nachvollziehbaren Regeln für Beschäftigte der Privatwirtschaft.“
Der ASGB fordert die Landesregierung auf, dem Beschlussantrag von Andreas Leiter Reber zuzustimmen und unverzüglich eine belastbare Kostenberechnung vorzulegen. „Es geht nicht darum, morgen ungeprüft Millionenbeträge auszugeben“, stellt Tschenett klar. „Es geht darum, endlich seriös zu berechnen, welche Modelle möglich sind, was sie kosten und wie die Benachteiligung von Eltern in der Privatwirtschaft beendet werden kann.“
Die aktuelle Debatte dürfe nicht erneut in einer Ankündigung enden. Die Unterstützung für Familien und die faire Absicherung von Erziehungszeiten müssten endlich konkrete politische Maßnahmen folgen, so der ASGB abschließend.




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