Von: ka
Bozen – Mit dem Bereichsvertrag der Landesbediensteten und der Vorgehensweise für den BÜKV hat sich die Landesregierung heute befasst, nachdem mit dem Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel bereitstehen.
Das Thema der Kollektivverträge im öffentlichen Dienst hat heute (1. August) die Landesregierung beschäftigt. Zum einen ging es um den Bereichsvertrag der Landesbediensteten und dessen Erneuerung, zum anderen um die Umsetzung des besiegelten bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-21 und um die Verhandlungen für den neuen Vertragszeitraum 2022-24.
Finanzmittel stehen zur Verfügung
“Wie versprochen, sind mit dem in der vergangenen Woche vom Landtag genehmigten Nachtragshaushalt die Finanzmittel für die Umsetzung der Verträge bereitgestellt”, betont Landehauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, um die nächsten Schritte zu setzen und noch in diesem Jahr den 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen – von der Landesverwaltung über das Sanitätswesen bis hin zu den öffentlichen Schulen – den vorgesehenen Inflationsausgleich auszahlen zu können. Die Landesregierung wird in ihrer nächsten Sitzung am 8. August der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften die Richtlinien für die BÜKV-Verhandlungen für die nächste Vertragsperiode vorgeben und sie dazu ermächtigen, zeitnah Teilverträge für die Nachzahlungen, Ausgleichszahlungen und die zugesagten Akontozahlungen abzuschließen.
Richtlinien nächste Woche, Teilvertrag im August
Die Kollektivvertragsverhandlungen gelten sehr komplexe Gesetzesvorgaben: Trotzdem verweist der Landeshauptmann auf die zuletzt “intensive und konstruktive” Zusammenarbeit aller Beteiligten, die nach zwei Teilverträgen nun mit der Neugestaltung der Lohnkurve zum Abschluss des 7,4 Millionen Euro umfassenden BÜKV für den Zeitraum 2019-21 geführt hätten. Nun stünden die Verhandlungen für den neuen Vertrag an, der eine weitere Gehaltsanpassung vorsehe, um die Inflation abzufedern. “280 Millionen Euro stehen schon bereit, um den Mitarbeitenden eine Nachzahlung für den Zeitraum 2019-2021 sowie die Folgejahre 2022 und 2023 und eine Akontozahlung für die Inflation der Jahre 2022-2024 zu gewähren. Zudem wird ab dem 1. Jänner 2023 die Gehaltsanpassung des ersten BÜKV-Teilvertrages wirksam: Für die öffentlich Beschäftigten bedeutet das ein höheres Monatsgehalt”, sagt Kompatscher.
Nachzahlungen und Akontozahlungen im Herbst
“Als öffentliche Verwaltung haben wir einen gemeinsamen Auftrag und ein gemeinsames Ziel, unser Land effizient zu verwalten, Bürgerinnen und Bürgern gute Dienstleistungen zu garantieren und mit dem Steueraufkommen nachhaltig umzugehen”, unterstreicht der Landeshauptmann. Damit seien auch die angemessene Entlohnung aller Beschäftigten und die zielorientierte Verhandlungsführung ein gemeinsames Anliegen. Gemeinsame Zielsetzung und gemeinsames Ansinnen sei, im August die Teilverträge abzuschließen, so dass im Herbst die Nachzahlungen und die Akontozahlungen erfolgen können.
“Wir wissen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere wichtigste Ressource sind”, ergänzt Landeshauptmann Kompatscher, “daher haben wir im Rahmen der Vertragserneuerungen auch eine Reihe sogenannter Benefits eingeführt, um im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte bestehen zu können und auch für junge Menschen als Arbeitgeber attraktiv zu sein.”