Gesetzgebungskommission feilt am Wahlgesetz

Kompromisse und harte Frauenquote

Freitag, 17. Februar 2017 | 10:17 Uhr

Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat gestern den Landesgesetzentwurf Nr. 115/17 – Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung (Erstunterzeichner Josef Noggler) – begutachtet und alle Artikel gebilligt bis auf die Finanzbestimmung, für die nun ein Gutachten bei der Finanzabteilungen des Landes eingeholt wird. Die Endabstimmung soll dann bei der nächsten Sitzung am 24. Februar erfolgen.

Die am meisten debattierten Punkten waren, wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof erklärt, die Bestimmungen zu den Ladinern, zur Frauenquote und zur Mindestanzahl der Kandidaten. Zu diesen Punkten hat der Ausschuss Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Als Garantieklausel für die ladinische Sprachgruppe soll nunmehr gelten: Wenn kein ladinischer Kandidat es aus eigener Kraft in den Landtag schafft, dann wird der 35. Platz dem Ladiner mit dem meisten Vorzugsstimmen vorbehalten, der dann den Letztgewählten aus der eigenen Liste verdrängt. Falls keine der gewählten Listen einen ladinischen Kandidaten aufzuweisen hat, geht der Sitz an den Ladiner mit den meisten Vorzugsstimmen unter den anderen Listen (und dieser ersetzt den Letztgewählten auf der gewählten Liste mit den wenigsten Stimmen).

Bei der Frauenquote hat sich der Ausschuss für die Rückkehr zur alten Regelung entschieden: Mindestens ein Drittel der Plätze auf der Kandidatenliste ist dem jeweils anderen Geschlecht vorbehalten, ansonsten wird beim mehrheitlichen Geschlecht entsprechend – und per Losentscheid – gestrichen, außer in den Fällen, in denen die Landeswahlbehörde Kandidaten wegen Unwählbarkeit von der Liste streicht.

Die Mindestanzahl an Kandidaten auf jeder Liste wurde von 24 auf zwölf gesenkt.

“Die Kooperationsbereitschaft zwischen Opposition und Mehrheit war heute großartig”, freut sich Amhof, “es hat einige Meinungsverschiedenheiten gegeben, aber wir haben dazu auch Kompromisse gefunden. Alle haben verstanden, wie wichtig es ist, dass Südtirol endlich sein eigenes Wahlgesetz hat.”

Abgelehnt wurde hingegen der Gesetzentwurf Nr. 101/16 – Bestimmungen über die Wahl des Südtiroler Landtages und der Landesregierung sowie über die Direktwahl des Landeshauptmannes (Erstunterzeichner Pius Leitner) – und zwar mit 5 Nein (Magdalena Amhof, Dieter Steger, Josef Noggler, Veronika Stirner und Christian Tschurtschenthaler), zwei Jastimmen (Ulli Mair, Myriam Atz Tammerle) und zwei Enthaltungen (Brigitte Foppa, Alessandro Urzì).

Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair übt Kritik

„Es ist eine Zumutung, wenn ein Gesetzesentwurf im zuständigen Ausschuss behandelt werden soll, wenn die Abgeordneten der Mehrheitspartei SVP nicht wissen was sie wollen dürfen“, hält die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest und verweist auf die fehlende klare Linie der Volkspartei bei zentralen Punkten der Wahlgesetzreform.

„Die Ablehnung der Direktwahl des Landeshauptmannes durch die Mehrheit ist ein demokratiepolitisches Armutszeugnis der SVP. Gerade die von der Verfassung gewährte Direktwahl des Landeshauptmannes ist für uns Freiheitliche von besonderer Bedeutung, weil sie den Wählerwillen klar und deutlich zum Ausdruck bringt. Zudem ist sie dem friedlichen Zusammenleben unter den Volksgruppen dienlich“, betont die Freiheitliche Landtagsabgeordnete. „Bei einer Direktwahl des Landeshauptmannes wären nur noch 34 statt wie bisher 35 Landtagsmandate zuzuteilen. Die Zuteilung der Landtagssitze soll wie bisher nach dem reinen Verhältniswahlrecht ohne Hürden erfolgen, wobei ganz Südtirol ein einziger Wahlkreis ist. Alle Vorstöße hin zu Mehrheitsboni oder Ausnahmeregelegungen würden nicht nur neue Gräben zwischen den Volksgruppen aufreißen, sondern würden auch den Wählerwillen missachten“, hält Mair fest.

„Besonders bedauerlich ist die Ablehnung des Freiheitlichen Antrages zur Beibehaltung der Nummernschreibweise für Kandidaten auf den Stimmzettel. Bisher war es möglich entweder den Namen oder die Listennummer auf den Stimmzettel zu platzieren, was für viele Bürger ein erleichtertes Wählen ermöglichte. Damit wurde das Ausschreiben oft langer Namen erspart und den Menschen, die sich damit schwer tun, war aus demokratiepolitischer Sicht geholfen. Künftig soll dies nicht mehr der Fall sein, denn der Freiheitliche Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt“, so Mair.

„Den Menschen mit Beeinträchtigung und älteren Menschen, die sich beim Schreiben der ganzen Namen schwer tun, wurde ein Bärendienst erwiesen. Diese Entscheidung zur künftigen Pflicht des Ausschreibens des gesamten Namens auf dem Stimmzettel ist nur darauf ausgerichtet das Wählen komplizierter zu machen und mit Hürden zu versehen. Es ist zutiefst undemokratisch, wenn ganzen Personengruppen das Wählen erschwert werden soll“, kritisiert mit Nachdruck die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair.

„Bei der Volkspartei lehnen die Männer zwar im Ausschuss die Quote ab, sie haben aber keinen Mut dagegen zu stimmen, da sie von den Frauen ihrer eigenen Partei unter Druck gesetzt werden. Diese sollen angekündigt haben im Falle der Ablehnung der Quote gegen das Gesetz stimmen zu wollen“, hält Mair abschließend fest.

Von: luk

Bezirk: Bozen