Makrothema Ausbau der Kompetenzen soll vertieft werden

Konvent der 33 für Stärkung des Subsidiaritätsprinzips

Samstag, 05. November 2016 | 16:45 Uhr

Bozen – Als letztes Makrothema, bevor der Konvent der 33 seine Arbeiten in Arbeitsgruppen weiterführt, wurde über die Organe und institutionellen Beziehungen in der Autonomen Provinz Bozen diskutiert.Themen der Sitzung waren vor allem der Ausbau der Autonomie auf allen Ebenen und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Wie bereits in den vergangenen Sitzungen wurde wiederum auf die Wichtigkeit verwiesen, mehr Zuständigkeiten vom Staat zu erhalten. Es wurden konkret Zuständigkeiten wie die Arbeitssicherheit, die Rentenfürsorge und öffentliche Sicherheit genannt. Thematisiert wurden auch die Rolle und Aufgaben von Gemeinden sowie deren institutionelle Beziehungen zur autonomen Provinz Bozen. Die Gemeinden sollen aufgewertet werden und man solle überlegen, das Prinzip der Übertragung von Verwaltungskompetenzen ins Statut mit aufzunehmen. Auch sei es notwendig die Gemeinden mit entsprechenden Finanzmitteln vom Land an die Gemeinden auszustatten. Überlegungen wurden zur die Rolle der Hauptstädte in der autonomen Region und insbesondere der Status Bozens angestellt.

Andiskutiert wurde inwiefern die Durchführungsbestimmungen auch vom Südtiroler Landtag behandelt werden sollen, bevor sie in Kraft treten. Eine Zwischenschaltung des Südtiroler Landtages könne auch den Verhandlungscharakter der Durchführungsbestimmungen mit dem Staat schwächen.

Inwiefern im überarbeiteten Autonomiestatut Instrumente der partizipativen und direkten Demokratie Eingang finden sollen, wurde unterschiedlich angedacht. Auf jeden Fall solle man allgemeine Verweise zu den Demokratieformen im Statut festschreiben. Konkret wurden für die partizipative Demokratie die Instrumente des Bürgerrates und des Bürgerhaushalts genannt. Des Weiteren wurde das Thema der Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit dem Minderheitenschutz sowie der Vertretung von Ladinern angesprochen. So sei sowohl im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch im Staatsrat einiges zu überdenken.

Allgemein wurde in der Diskussion auch darauf verwiesen, dass viele der vorgebrachten Detailvorschläge Aufgabe des Landesgesetzgebers seien und nicht in einem Verfassungsgesetz, welches die Grundprinzipien vorgebe, Platz finden sollen.

In der nächsten Sitzung wird in drei Arbeitsgruppen gearbeitet und deren Ergebnisse werden anschließend im Plenum diskutiert. Das Video zur Sitzung und das Wortprotokoll wird im Laufe der nächsten Woche auf www.konvent.bz.it zu finden sein.

Von: mk

Bezirk: Bozen