Peterlik zu Prozessbeginn am Dienstag

Kriminaltechnisches Gutachten Thema im Peterlik-Prozess

Freitag, 20. März 2026 | 14:08 Uhr

Von: apa

Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik am Landesgericht Wien ist am Freitag mit mehreren Zeugenbefragungen in Tag drei gegangen. Die politische Direktorin im Außenministerium schilderte, dass sie wohl anders vorgegangen wäre als der Angeklagte. Befragt wurde auch eine Kriminaltechnikerin, die von einer “selten schönen” Spurenlage sprach. Fortgesetzt wird der Prozess am 22. April.

Als Generalsekretär im Außenministerium von Karin Kneissl (FPÖ) soll Peterlik ohne Erfordernis einen als “geheim” klassifizierten Bericht zum Giftanschlag im britischen Salisbury auf den früheren russischen Doppelagenten Sergej Skripal angefordert und den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott abfilmen haben lassen. Auch die Formel des Nervengifts Nowitschok soll in einem Bericht enthalten gewesen sein, so die Anklage.

Konkret soll eine Referentin Peterliks den zuständigen Referatsleiter mit der Bitte um das Dokument der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kontaktiert haben. Ob dieser ihr das Dokument dann brachte oder sie es abholte, da unterschieden sich am gestrigen Donnerstag die Zeugenaussagen. Die heute befragte hochrangige Beamte meinte jedenfalls, sie hätte an Peterliks Stelle nicht das Originaldokument angefordert, sondern in der Fachabteilung um eine Beurteilung und Einschätzung gebeten, da OPCW-Dokumente “sehr technisch” seien. “Das heißt aber nicht, dass man sich im Einzelfall nicht ein Original anschauen kann.” Sie selbst hätte das aber noch nie getan.

Kopie verschwunden

Peterlik begründete sein “rein dienstliches” Interesse an dem Dokument – die Anklage spricht von mehreren Berichten, er nur von einem – mit einem Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien. Dmitrij Ljubinskij hätte ihn auf einen OPCW-Bericht aufmerksam gemacht, der die Unschuld Russlands im gegenständlichen Fall beweise. Peterlik nahm am Freitagmorgen zu den Zeugenaussagen der vergangenen beiden Prozesstage Stellung und führte einen Rechnungshofbericht und das damals geltende Bundesministeriengesetz ins Treffen, wonach er weitreichende Befugnisse gehabt hätte und selbstständig Angelegenheiten an sich hätte ziehen dürfen. Auch die Art der Kommunikation mit dem Botschafter – nach einem offiziellen Termin – sei üblich. “Wäre alles im on, würde es gleich in der Zeitung stehen.” Er betonte einmal mehr, dass ihn der Botschafter sehr konkret auf ein Dokument angesprochen hätte.

Thema war auch, wie er schließlich zu dem Dokument kam. Peterlik betonte, er habe dieses nach der Bitte an die Referatsleiterin in seinem Einlauffach gefunden. Sowohl die heute befragte Diplomatin als auch eine Sekretärin im Büro betonten, dass der Zutritt zum Büro “sehr restriktiv” gewesen sei. Einer Aussage einer am Donnerstag befragten Sekretärin, wonach immer jemand vor Ort gewesen sei, weil nie Mittagspausen gemacht worden wären, widersprach eine heute einvernommene Sekretärin. “Auch im Bundesdienst kann man Mittagspausen machen.” Dennoch sei “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” auszuschließen, dass sich ein Unbefugter Zutritt verschafft habe. Bei ihr habe Peterlik nie ein klassifiziertes Dokument angefordert, sagte die Sekretärin. Sie könne sich nicht erinnern, dass OPCW-Dokumente jemals über ihren Tisch gegangen seien. Was mit der Kopie des OPCW-Berichts passiert ist, nachdem Peterlik das Dokument wie von ihm behauptet in sein Postausgangsfach gelegt haben soll, ist unklar. Nach wie vor ist diese Kopie nicht mehr auffindbar.

“Selten schöne” Spurenlage

Der am Donnerstag befragte Referatsleiter gab an, zwei Kopien des OPCW-Berichts gemacht zu haben. Das Original aus Den Haag habe er ans Wirtschaftsministerium geschickt. Eine Kopie sei an das Verteidigungsministerium gegangen und eine zweite Kopie habe er für sich selbst bzw. das Außenministerium angefertigt. Für die mit dem Fall befasste und im Prozess ebenfalls als Zeugin geladene Kriminaltechnikerin stand am heutigen Freitag aber außer Frage, dass es noch mindestens eine weitere Kopie gegeben haben muss, “die sich offenbar irgendwo befindet, oder mittlerweile nicht mehr.” Selten gebe es “so schöne Spuren” wie in diesem Fall. Aufgrund der auf den Kopien ersichtlichen Spuren von Heftklammern und Streifenbildung, komme sie zum Schluss, “das Dokument wurde ein Mal geöffnet, mindestens drei Mal kopiert und dann alle Kopien davon und das Original gleichzeitig verschlossen mit einer neuen Heftklammer”, und das höchstwahrscheinlich von ein und derselben Person.

Jenes Video von Ott sei also von einer Kopie des Originals angefertigt worden, die Vorlage für das Video sei aber nicht im Akt. Jedenfalls sei diese der Kriminaltechnikerin nicht zur Untersuchung geliefert worden. Klar sei, dass die Bilder, die über den Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek an die “Financial Times” gelangt sind von einer Kopie aus dem Außenministerium stammen, so die Zeugin.

Fortsetzung im April

Gegen Ende des heutigen Prozesstages wurde die ansonsten sehr freundlich geführte Verhandlung dann doch noch etwas hitzig. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben einer weiteren kriminaltechnischen Untersuchung der Originalbilder auch Peterliks Nachfolger als Generalsekretär, Peter Launsky-Tieffenthal und Ljubinskij zu laden. Ob dieser tatsächlich nach Österreich käme, ist zu bezweifeln, ist Ljubinskij doch mittlerweile einer der zehn Stellvertreter des russischen Außenministers Sergej Lawrow. Ljubinskij war bis zum Sommer 2025 Botschafter in Österreich und hätte befragt werden können, ärgerte sich Peterlik. Wenig später entschuldigte er sich dafür bei der Richterin und verwies auf das seit über viereinhalb Jahren laufende Verfahren, das eine große Belastung für ihn darstelle. Er habe auf ein Urteil am heutigen Tag gehofft. Der Prozess wird am 22. April fortgesetzt, dann könnte es soweit sein.

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