Von: mk
Bozen – In der Nacht auf Samstag ist im Landtag das Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 verabschiedet worden. Dasselbe gilt für den Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2022-2024 und für die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022.
Landesgesetzentwurf Nr. 100/21: Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022.
Art. 1 enthält Bestimmungen zu Steuern (KFZ, Irap, Irpef).
Paul Köllensperger und Diego Nicolini forderten, dass bei Erhöhung der Irap auf 3,9 Prozent der Hebesatz für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zumindest kollektivvertraglich entlohnen, auf 2,68 oder 3,3 Prozent festgelegt wird. Die Erhöhung auf 3,9 sei ein falsches Signal für die Unternehmen vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung. LH Arno Kompatscher sprach sich gegen den Antrag aus. Heute habe die Regierung im Parlament ihren Abänderungsantrag zum Staatshaushalt vorgelegt und für Südtirol 20 Mio. als Ersatz für die Irap-Einnahmen vorgesehen. Das gelte nur, wenn Südtirol den Normalhebesatz von 3,9 anwende. Dank dem Recovery Fund werde man am Ende auf 46 Mio. kommen. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 19 Ja, zehn Nein und fünf Enthaltungen genehmigt. Art. 2 enthält Aufhebungen geltender Bestimmungen und wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 3 mit Übergangsbestimmungen.
Art. 4 enthält die Ausgabengenehmigungen und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 5 enthält Bestimmungen zu den Kollektivvertragsverhandlungen und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 6 enthält Bestimmungen zu den Zusatzabkommen für das ärztliche vertragsgebundene Personal und die öffentlichen und privaten Apotheken und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Es gehe hier z.B. um das Impfen in den Apotheken oder Mitarbeiter von Hausärzten, erklärte LR Thomas Widmann auf Nachfrage von Franz Ploner (Team K).
Art. 7 betrifft den Fonds für die Lokalfinanzen und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 8 betrifft die finanzielle Deckung und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.
Art. 9 legt das Inkrafttreten fest und wurde ebenfalls ohne Debatte genehmigt.
Landesgesetzentwurf Nr. 101/21: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2022-2024.
Art. 1 enthält den Voranschlag der Einnahmen und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt, der die Einnahmen auf 6,597 Mrd. festlegt.
LH Arno Kompatscher gab dazu auf Nachfrage Auskunft zu einzelnen Beträgen. Er betonte, dass die Irap-Einnahmen zum größten Teil von Banken und Versicherungen kämen. Die 20 Mio. Ersatz für die geplante Abschaffung der Irap seien nur ein erster Betrag. Für die Irpef rechne man mit einer Steigerung der Einnahmen nach der Krise, ebenso für die Mehrwertsteuer. Bei den staatlichen Beiträgen für die delegierten Aufgaben machten Schule und Staatsstraßen den größten Teil aus.
Art. 2 enthält den Voranschlag der Ausgaben, der ebenfalls auf diese Summe erhöht wurde. Er wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 3 zu den Anlagen zum Haushaltsvoranschlag, die mit Änderungsantrag von LH Kompatscher ersetzt wurden, Art. 4 zum technischen Begleitbericht und Art. 5 zum Inkrafttreten.
Landesgesetzentwurf Nr. 102/21: Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022.
Art. 1 betrifft Maßnahmen zur Landwirtschaft. Josef Noggler legte einen Änderungsantrag vor, mit die im Gesetzgebungsausschuss vorgelegte Einsetzung einer Expertenkommission zur Bewertung der landwirtschaftlichen Tätigkeit geändert wird. Die Kommission solle stattdessen als beratendes Organ für den Landesrat eingesetzt werden, das ihn auf Anfrage berät. Brigitte Foppa kritisierte, dass dieser Artikel im Haushaltsausschuss statt im Landwirtschaftsausschuss behandelt worden sei. Peter Faistnauer teilte die Kritik und fragte nach dem Grund für die Eile, diese Kommission über den Haushalt einzusetzen. Franz Locher zeigte sich auch verwundert. Zur Landwirtschaft gebe es bereits genug Kommissionen. Andreas Leiter Reber sah auch in Nogglers Änderungsantrag wenig Sinn, es gebe bereits zuständige Ämter. Der Tourismus würde sich eine solche Kommission nicht bieten lassen. Riccardo Dello Sbarba sah hingegen im Nachhaltigkeitsziel den Grund für diese Kommission, sie solle die landwirtschaftliche Produktion im Lande nach diesem Kriterium bewerten. Mit dieser Kommission werde der Klimaplan ergänzt, von dem die Landwirtschaft ausgeklammert sei, weil sonst der CO2-Ausstoß pro Kopf zu hoch sei. Die Kommission solle laut Artikel im Gesetzentwurf unabhängig sein und sich nach wissenschaftlichen Kriterien richten. Noggler und Kollegen wollten sie zum Anhängsel machen, das nur auf Fragen der Landesregierung antworte. Er fragte, wovor sie Angst hätten. Hanspeter Staffler erklärte, er sei von Schulers Vorschlag positiv überrascht. Im Gesetzgebungsausschuss hätten sich mehrere über dieses Omnibusgesetz beschwert, das über den Haushalt komme. Es werde zu viel Wind um diese Sache gemacht, meinte LR Arnold Schuler. Viele Regierungen hätten Beratungsgremien an ihrer Seite. Er habe diese Kommission mit Experten aus dem In- und Ausland vor Jahren eingesetzt. Der Blick von außen sei wichtig, und Südtirol müsse sich diesen wissenschaftlichen Bewertungen stellen. Mit diesem Artikel könne man den Mitgliedern wenigstens die Spesen ersetzen. Der Antrag Nogglers wurde mit 16 Ja, 15 Nein und 1 Enthaltung angenommen. Der Artikel wurde mit 19 Ja, sieben Nein und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 betrifft das Höfegesetz und wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 3 zum motorisierten Verkehr in Schutzgebieten.
Art. 4 enthält Änderungen am Raumordnungsgesetz. LR Maria Hochgruber Kuenzer schlug vor, zum Schutz von Natur und Landschaft auch Prämien (unter 5.000 €) zu vergeben. Die Verlegung von Gebäuden aus Gefahrenzonen müsse in den Ortskern oder in angrenzende Zonen erfolgen. In größeren Städten wie Bozen solle Dienstleistungskubatur in Wohnraum umgewandelt werden können. Paul Köllensperger schlug zusammen mit Sandro Repetto vor, dass auch Geschäfte in Wohnungen bzw. Büros umgewandelt werden können; damit wäre Bozen am meisten geholfen. Riccardo Dello Sbarba kritisierte den neuerlichen Eingriff in das neue Urbanistikgesetz. Ursprünglich habe man nur die Umwandlung der Beherbergungsbetriebe erlauben wollen, dann habe man die Möglichkeit auf alles ausgedehnt. Nun aber wolle die Landesrätin wieder ganz restriktiv werden und nur die Umwandlung von Büros erlauben, insofern gebe er Köllensperger recht – Büros sollten auch in Geschäfte umgewandelt werden können. Peter Faistnauer forderte die Streichung von Abs. 3-bis, der eine Reduzierung der Mindeststrafe bei Bauvergehen vorsehe und zu dem der Rat der Gemeinden ein negatives Gutachten abgegeben habe. Franz Locher sah es als richtig an, die Entscheidung zur Umwidmung dem Gemeindeausschuss zu überantworten, das beschleunige das Verfahren. Die Möglichkeit sollte auch für landwirtschaftliche Gebäude geschaffen werden. Josef Noggler wunderte sich über den Antrag Hochgruber Kuenzers zur Kubaturverlegung. In Bozen gebe es ein großes Bedürfnis zur Umwandlung von leeren Geschäften, erklärte Sandro Repetto, Ziel sei es, Grund zu sparen und bestehende Kubatur zu nutzen. Für LR Maria Hochgruber Kuenzer greift der Änderungsantrag Köllenspergers zur Umwandlung von Geschäften zu weit. Sie verteidigte auch die Senkung der Mindeststrafe. Riccardo Dello Sbarba sprach sich gegen den ersten Antrag Köllenspergers aus, der eine Umwandlung auch in Produktionszonen erlaube. Die Änderungsanträge von LR Hochgruber Kuenzer wurden abgelehnt, jene der Opposition abgelehnt. Der Artikel wurde mit 25 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Art. 4-bis betrifft die Sanktionen laut Naturschutzgesetz, der mit einer von Manfred Vallazza vorgeschlagenen Änderung genehmigt wurde.
Die Art. 4-ter, 5, 6, 7, 8 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 9 betrifft die Sozialdienste. Auf Anfrage von Brigitte Foppa zu einigen Absätzen erklärte LR Waltraud Deeg, dass es um eine Flexibilisierung der Beiträge für Seniorenheime und andere Einrichtungen angesichts der unsicheren Zeiten gehe und um den Verleih von Hilfsmitteln. Der Artikel wurde mit 22 Ja und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 10 enthält eine Änderung am Nachtragshaushalt 2021. Peter Faistnauer forderte unter Verweis auf das Gutachten des Rates der Gemeinden die Streichung des Artikels. Auch Brigitte Foppa wunderte sich über den Artikel. Es gehe um Tätigkeiten, die auch öffentlich finanziert werden könnten, auch wenn es in Marktkonkurrenz erfolge, erklärte LH Arno Kompatscher. Konkret gemeint sei das Breitband; dieses sei aber staatliche Kompetenz, daher müsse die Bestimmung abgeschafft werden. Faistnauer zig seinen Streichungsantrag zurück. Der Artikel wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 11, 12, 13, 14, 15 und 16 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 16 betrifft die Schutzhütten. Josef Noggler forderte die Streichung des Wortes “unverzichtbar” im Zusammenhang mit Klettersteigen. Der Antrag wurde angenommen. Der Artikel wurde mit 31 Ja und zwei Enthaltungen genehmigt.
Art. 18 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 19 enthält Änderungen am Wohnbaugesetz. LR Deeg schlug mit Änderungsantrag vor, dass bei Wohnbaugenossenschaften die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Gesuchs um Beitrag erfüllt sein müssen – womit mehr Rechtssicherheit geschaffen werde – und dass das Veräußerungsverbot für Offizierswohnungen für zehn Jahre bleibt. Brigitte Foppa protestierte, dass man solche Artikel zu später Stunde im Rahmen des Haushalts behandeln müsse, während sie in ein Fachgesetz gehörten, das man mit der nötigen Sorgfalt begutachten könne. Schließlich werde in drei Wochen das WOBI-Gesetz behandelt. Bei ihren Tagesordnungen müssten die Abgeordneten sich immer streng auf den Haushalt beziehen. Sven Knoll gab zu bedenken, dass die dem Militär überlassenen Wohnungen oft anderen als Ferienwohnungen überlassen würden; sie seien als Dienstwohnungen gedacht. Der Punkt zu den Wohnbaugenossenschaften gehöre nicht in das WOBI-Gesetz, sondern genau hier in das Finanzgesetz, erklärte LR Waltraud Deeg. Was das Militär mit den Wohnungen mache, sei nicht Angelegenheit des Landes, man habe Eigentum gegen Eigentum getauscht, erklärte LH Arno Kompatscher. Diese Art von Kompensationsgeschäft werde aber ein Einzelfall bleiben. Eine aufgeteilte Zuweisung an die Gesetzgebungsausschüsse wie bei Omnibusgesetzen sei beim Finanzgesetz nicht möglich, obwohl er das befürworten würde. Dass Landesgesetze öfter bald nach Verabschiedung wieder geändert werden müssten, habe mit der zunehmenden Anfechtung durch die Staatsregierung zu tun; dieses Problem hätten alle Regionen. Die beiden Änderungsanträge von LR Deeg wurden angenommen.
Der Artikel wurde mit 26 Ja und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 20 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 21 betrifft die kleinen und mittleren Wasserableitungskonzessionen. Josef Noggler forderte, dass bei Übernahme von Wasser aus anderen Anlagen die Konzessionsdauer an jene dieser Anlagen angepasst wird. Riccardo Dello Sbarba sah darin den Versuch, eine kürzere Konzessionsdauer als 30 Jahre zu verhindern. Überall würden die Regierungen versuchen, auch kürzere Konzessionen zu vergeben, um den Zustand der Gewässer zu prüfen und eventuell neue Bedingungen auszuhandeln. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) bat Noggler um Aufklärung. Es gehe z.B. um eine Beregnungskonzession, an die eine Stromerzeugung angeschlossen werde, erklärte LH Arno Kompatscher. In dem Fall sei es sinnvoll, dass beide Konzessionen zugleich verfallen. 30 Jahre bleibe die Höchstdauer. Nogglers Antrag, der den Artikel ersetzt, wurde mit 22 Ja bei zwölf Enthaltungen angenommen.
Art. 22 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 23 betrifft die Aufnahme des Lehrpersonals. Diego Nicolini beantragte die Streichung jener Bestimmung, der für die italienische Schule die staatliche Regelung zur Lehrerausbildung vorsieht, während es für die deutsche und ladinische Schule die berufsbefähigende Ausbildung gebe. LR Giuliano Vettorato legte einen Änderungsantrag vor, laut dem eine mit 7/10 bestandene Prüfung eine Lehrbefähigung miteinschließt. LR Philipp Achammer stellte einen Antrag vor, der es erlaubt, wegen mangelnder Impfung suspendierte Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen zu ersetzen, auch durch Lehrpersonal im Ruhestand. Auf Anfrage von Sven Knoll erklärte er, dass es dabei keine Altersgrenze gebe, dass aber die Schulleitung über die Bewerber entscheide. Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) fand die Bedenken von Knoll gerechtfertigt. Das Gesetz sei wenig klar. Er kritisierte auch die Unterschiede in der Lehrerausbildung, wenngleich er für ein staatsweit einheitliches Modell sei. Helmuth Renzler wies Urzì darauf hin, dass jene, die mit Quote 100 in Rente gegangen seien, als Supplenten nicht in Frage kämen. LR Giuliano Vettorato teilte mit, dass an der italienischen Schule derzeit rund 60 Lehrkräfte ohne Super Green Pass seien, wobei die genauen Zahlen noch abzuwarten seien. Für diese Zahl würden die verfügbaren Supplenten reichen.
Der Antrag Nicolinis wurde abgelehnt, jene der Landesräte Vettorato und Achammer wurden angenommen. Der Artikel wurde mit 20 Ja, 2 Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. betrifft Maßnahmen zur Lichtverschmutzung. Alessandro Urzì kündigte seine entschiedene Gegenstimme an. Es sei eine allgemeine Bestimmung, ohne abgesteckten Wirkungsbereich. Sie betreffe die Beleuchtung der Geschäfte, die Auslagen, die Werbeschilder. Man wolle ein Tourismusgebiet in eine finstere Gegen verwandeln. Man greife hier in die Entscheidung von Unternehmen ein, die überdies für die Werbeschilder Steuern zahlten. Die Überwachungskameras hätten im Dunkeln keinen Sinn. Brigitte Foppa verteidigte die Maßnahme, die keinen großen Eingriff darstelle. Man verzichte auf etwas, das nicht notwendig sei. Früher habe man gelernt, das Licht auszuschalten, wenn man einen Raum verlasse. Die Sicherheit in den Städten dürfe nicht den beleuchteten Schaufenstern überlassen werden. Ihn störe die Lichtverschmutzung massiv, erklärte Andreas Leiter Reber; hier gebe es aber kulturelle Unterschiede zwischen Deutschen und Italienern. Sicherheit dürfe nicht von Schaufenstern abhängen. Was ihn störe, sei der Freibrief für die Landesregierung. Sven Knoll wünschte sich ein Südtirol, in dem es nachts mal wieder dunkel sei. Permanente Lichtaussetzung sei gesundheitsschädlich. Viele Gemeinden würden das Licht nachts dimmen, das könnte eine Lösung auch im Sinne der Sicherheit sein. Ganze Städte würden einen Tag im Jahr das Licht ausschalten, erklärte LH Arno Kompatscher. Und da würden die Leute die Milchstraße sehen. Es gehe bei der vorliegenden Bestimmung darum, zu erkennen, was notwendig sei und was nicht. Bei der öffentlichen Beleuchtung spare man südtirolweit inzwischen Gigawattstunden ein, durch Umstellung der Leuchtkörper. Im privaten Bereich habe sich hingegen kaum etwas getan. Die Details werde die Landesregierung regeln, denn man könne nicht bei jeder technischen Neuerung das Gesetz ändern. Er sei sicher, dass die Maßnahme eine Werbung für das Land sei, viele würden das nachmachen. Der Artikel wurde mit 29 Ja, zwei Nein und zwei Enthaltungen genehmigt.
Art. 25 betrifft Energiesparmaßnahmen für Handelsbetriebe, die Schließung der Türen bei eingeschalteter Heizung. Peter Faistnauer forderte, dass die Richtlinien dazu im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden erlassen werden. Brigitte Foppa kündigte ihre Zustimmung zum Artikel an. Faistnauers Antrag wurde abgelehnt. Alessandro Urzì kritisierte die Bestimmung, die gerade in dieser Zeit kontraproduktiv sei. Zur Bekämpfung der Pandemie gehöre auch die Lüftung. Generell würden immer mehr Verbote verhängt. Andreas Leiter Reber zeigte Verständnis, aber mit einer solchen Regelung greife man in den Alltag der Menschen ein. Eine Kampagne wäre sinnvoller. Es sei ein Testlauf für andere, wichtigere Entscheidungen, die man in Zukunft vielleicht treffen müsse, meinte Gert Lanz. Das Argument des Eingriffs verstehe er nicht, das sei bei den meisten Gesetzen der Fall. LH Arno Kompatscher betonte, dass es um öffentliche Geschäfte gehe, nicht um privaten Raum. Der Artikel wurde mit 29 Ja, 4 Nein und einer Enthaltung genehmigt.
Die Art. 26, 26-bis und 26-ter wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 26-quater wurde auf Antrag von LR Deeg gestrichen. Da der Staat die Bestimmungen zur Zivilinvalidität präzisiert habe, sei der Artikel nicht mehr nötig.
Art. 26-quinquies, 26-sexies, 26-septies, 27 und 28 wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Im Gesetzentwurf Nr. 100 sah Hanspeter Staffler (Grüne) positive wie negative Aspekte, positiv die Irap-Erhöhung, negativ die schwache Dotierung der Tarifverhandlungen. Bei den Ausgaben sei man nicht zufrieden: zu viel in Infrastrukturen, zu wenig in die Menschen. Gesetzentwurf 102 sei ein Omnibusgesetz geworden, mit dieser Vorgangsweise könne man nicht einverstanden sein. Daher werde man gegen alle Gesetze stimmen.
Bei Stabilitätsgesetz und Haushalt werde man dagegen stimmen, kündigte Paul Köllensperger (Team K) an, das Begleitgesetz enthalte jedoch einige positive Elemente. Er dankte allen Steuerzahlern für die Finanzierung des Haushalts.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) kündigte seine Gegenstimme an, auch weil die Nachhaltigkeit nur ein Lippenbekenntnis sei. Das Stabilitätsgesetz bringe eine Steuererhöhung, das Begleitgesetz gehe nicht auf seine Forderung nach einer Lösung für die Supplenten ein.
Wenn man Kompatscher höre, müsse man sich nun auf das Verzichten einstellen, meinte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia). Es bedeute auch Verzicht auf den gesellschaftlichen Fortschritt. Man wolle die Bürger erziehen wie Kinder, und die Pandemie erleichtere das. Es mache sich die Vorstellung breit von einer schlafenden und geschlossenen Gesellschaft. Man wolle den Menschen Regeln und Sanktionen auferlegen. Die Kollegen von der Lega sollten sich an die Ausrichtung ihrer Partei erinnern, sie machten auch nicht den Eindruck, dass die Lega in der Landesregierung sei. Die Bürger würden auch mit einer Irap-Erhöhung bestraft. Die Vermögenssteuer komme später über die GIS. Er werde mit Nein stimmen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) störte am Haushalt, dass der versprochene Kassensturz ausgeblieben sei. Dieser wäre nötig, um zu erkennen, ob die einzelnen Bereiche effizient verwaltet werden. Nach der Pandemie habe der Haushalt vor allem die Aufgabe, die Krise abzufedern und wesentliche Bereiche zu sichern. Seine Fraktion werde diesem Haushalt nicht zustimmen, auch wegen des Spielraums, den die Landesregierung mit Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung habe. Das Begleitgesetz sei ein Omnibusgesetz geworden und sollte in den Fachausschüssen behandelt werden. Dazu werde man sich enthalten.
Gerhard Lanz (SVP) erklärte, dass seine Fraktion den Haushalt genehmigen werde. Man sei nicht mit allem zufrieden, aber dieser Haushalt könne sich sehen lassen. Er bedankte sich bei den Abgeordneten und den Mitarbeitern des Landtags. Die SVP habe über sieben Jahrzehnte beigetragen, dass dieses Land halbwegs gut regiert wird. Er würde sich wünschen, dass dies anerkannt werde.
Auch LH Arno Kompatscher dankte den Mitarbeitern. Er verwies auf den Art. 26-sexies, der einen Grundsatz zur Nachhaltigkeit enthalte. Dieser Artikel sei nicht diskutiert worden, daher sei es vielen vielleicht nicht aufgefallen.
Der Gesetzentwurf Nr. 100 (Stabilitätsgesetz) wurde mit 19 Ja und 15 Nein genehmigt.
Der Gesetzentwurf Nr. 101 (Haushalt) wurde mit 19 Ja und 15 Nein genehmigt.
Der Gesetzentwurf Nr. 102 (Begleitgesetz) wurde mit 19 Ja, 7 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.
Am Ende der letzten Sitzung des Jahres dankte Präsidentin Rita Mattei den Abgeordneten und den Mitarbeitern des Landtags und wünschte allen frohe Weihnachten.
Die Sitzung wurde um 1.24 Uhr geschlossen.