Theiner: Nachhaltigkeit als oberster Grundsatz

Landesregierung genehmigt neues Raumordnungsgesetz

Donnerstag, 28. Dezember 2017 | 16:05 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat am Donnerstag den Gesetzentwurf Raum und Landschaft, der Raumordnung und Landschaftsschutz neu regeln soll, gutgeheißen.

Mit dem Gesetzentwurf Raum und Landschaft verfolge die Landesregierung zwei prioritäre Ziele, betonte heute Landesrat Richard Theiner, der den Entwurf vorgelegt hat. So gehe es um die Sicherung einer nachhaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ebenso wie um eine Eindämmung von Bodenverbrauch und Zersiedelung. “Um dies zu erreichen, statten wir die Gemeinden mit neuen Instrumenten zur Planung aus und geben Bestehendem Vorrang vor Neuem”, erklärt Theiner.

Siedlungsgrenzen festlegen

Herzstück der neuen Raumplanung ist dabei die Abgrenzung des Siedlungsgebietes. “Die Gemeinden grenzen ein Gebiet ab, in dem Entwicklung erleichtert wird”, führt der Landesrat aus. Auch könne neues Bauland grundsätzlich nur im Siedlungsgebiet ausgewiesen werden. “Es wird also künftig nicht Fleckenteppiche in der Landschaft geben, sondern geschlossene Siedlungsgebiete mit geringerem Flächenverbrauch”, so Theiner. Während der Fokus innerhalb der Siedlungsgrenzen also auf Nutzung und Entwicklung liege, dominiere außerhalb der Schutz. “Bauen wird dort zur Ausnahme für wenige, klar definierte Fälle”, unterstreicht der Landesrat. “Innerhalb der Siedlungsgrenzen ist man künftig also flexibel, außerhalb penibel, innerhalb entscheidet die Gemeinde, außerhalb das Land”, so Theiners Fazit.

Noch einen weiteren Vorteil hat die Abgrenzung des Siedlungsgebietes: “Innerhalb werden die bürokratischen Hürden niedriger, Verfahren schlanker, Genehmigungszeiten kürzer”, erklärt der Landesrat. So könne die Zuweisung von Gewerbebauland wesentlich verkürzt werden, Baurechtstitel dem Umfang der Arbeiten angepasst werden. Darüber hinaus würden die Verfahren bürgernäher, etwa durch die Einrichtung einer Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten in allen Gemeinden, durch die Einführung des Baugespräches, in dem der Bauherr sein Projekt der zuständigen Kommission vorstellen könne, oder durch das Recht, mit ihr einen Lokalaugenschein durchzuführen.

Wohnen leistbar machen

Schließlich sieht der Gesetzentwurf Raum und Landschaft auch eine Reihe von Maßnahmen für ein leistbares Wohnen vor. Die wichtigste davon ist das neue Instrument der Preisdeckelung: “Gemeinden können künftig Bauland ausweisen und dabei festlegen, dass ein Teil des neuen Wohnraums zu festgeschriebenen Preisen verkauft oder vermietet werden muss”, führt Theiner aus. “Schon vor der Ausweisung steht also fest, dass Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen zu haben sein werden.”

Nach der heutigen Genehmigung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung geht dieser nun an den Landtag, wo er in der Gesetzgebungskommission und danach im Plenum behandelt wird. Einmal verabschiedet, sollte das neue Gesetz für Raum und Landschaft am 1. Jänner 2019 in Kraft treten

Von: mho